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Der Kanton Graubünden will am bisher bewährten System einer ökologisch orientierten Bewirtschaftung der Wildbestände festhalten. Die wichtigsten Massnahmen bleiben die konsequente und nachhaltige Umsetzung der Jagdplanung und der Schutz der Winterlebensräume des Schalenwildes mit Ruhezonen. Um Situationen von grossen Wintersterben aufgrund von ausserordentlich harten Wintern zu entschärfen, wurden auf regionaler Ebene Notmassnahmenkonzepte erarbeitet.

Der extreme Winter 2008/2009 hat hohe Fallwildverluste verursacht. Ein früher Winterbeginn, extreme Schneelagen entlang des Alpenhauptkammes und ein winterlicher März haben dem Wild in den Bergen im letzten Winter hart zugesetzt. Diese Situation ist von verschiedenen Seiten kritisiert worden, unter anderem war sie auch im Grossen Rat ein Thema. Das Amt für Jagd und Fischerei hat die Situation sorgfältig analysiert. Um in Zukunft ähnliche Krisensituationen zu entschärfen, wurden die Hegekonzepte um Notmassnahmen ergänzt.

Wild und Wald auf einer ökologischen Grundlage
Der vom Kanton Graubünden verfolgte ökologische Ansatz setzt auf den Lebensräumen angepasste Wildbestände und auf eine nachhaltige Nutzung dieser Wildbestände durch die Bündner Jagd. Ein ökologischer Ansatz wird heute auch in der Forst- und Landwirtschaft verfolgt. Dies liegt auch ganz auf der Strategie des Bundes. Dieser verlangt im Rahmen der Richtlinien des integralen Managements von Wald und Wild ökologisch ausgewogene Konzepte. Was die Frage der Winterfütterung von Schalenwild anbelangt, bedeutet das den Verzicht auf eine entsprechende Winterfütterung. Ökologie heisst aber auch, eine erhöhte Mortalität in strengen Wintern zu akzeptieren; diese gehört zu einem natürlichen Selektionsprozess. Grundsätzlich soll das Wild nicht durch überdimensionierte Winterfütterungen domestiziert werden. Das Überlebensrezept des Wildes im Winter heisst, Energie sparen bei einer optimalen Verteilung des Wildes im Winterlebensraum.

An den Grundpfeilern Jagdplanung und Lebensraumberuhigung soll festgehalten werden
Grundsätzlich verfügen Wildtiere über geeignete Voraussetzungen und Energiesparmechanismen, um auch harte Gebirgswinter zu überstehen. Gems- oder Steinwild beispielsweise werden nie gefüttert und überstehen trotzdem grösstenteils auch harte Winter. Die Analyse der Situation hat gezeigt, dass das Risiko, Winteropfer zu werden, vor allem in hochgelegenen Tälern mit hohen Wildbeständen am grössten ist. Der Hirschbestand war im letzten Winter auf einem sehr hohen Niveau. Damit stieg auch das Risiko für erhöhte Fallwildverluste. Am schlimmsten betroffen waren junge Tiere. Sie verfügten über die geringsten Fettreserven, ihre Energievorräte waren am schnellsten aufgebraucht. Die Analyse hat gezeigt, dass insbesondere in den höher gelegenen Talschaften eine konsequente Bejagung des Wildbestandes und ein hoher Eingriff in die Jugendklasse wichtig sind, um Winterverluste zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Der letzte Winter hat auch die Bedeutung der Wildruhezonen aufgezeigt. Jede durch Störungen verursachte zusätzliche Flucht im Winterlebensraum kostet Energie, welche beim Wild nur beschränkt als Fettreserve vorhanden ist. Ist diese Reserve aufgezehrt und sind in einem harten Winter die natürlichen Futterreserven kaum mehr zugänglich, droht der Hungertod. Die bisherige Politik der Sicherung der Wintereinstandsgebiete mittels Ausscheidung von Wildruhezonen mit Betretungsverbot soll deshalb konsequent weiterverfolgt werden.

Notmassnahmen als Ergänzung der Hegekonzepte in ausserordentlichen Wintern, aber keine Rückkehr zur Winterfütterung
Wie der vergangene Winter gezeigt hat, genügen bei ausserordentlichen Witterungsverhältnissen die bestehenden Instrumente nicht. Die Hegekonzepte werden deshalb durch ein Kapitel mit Notmassnahmen ergänzt. Diese werden auf regionaler Ebene festgelegt und mit Hilfe regionaler Kräfte umgesetzt.
Die Notmassnahmenkonzepte wurden in Absprache zwischen dem Amt für Jagd und Fischerei, dem Amt für Wald Graubünden, Waldeigentümern (Gemeinden) und der Hegeorganisation des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbandes erarbeitet. Sie enthalten einen Katalog von einzelnen genau definierten Massnahmen bezüglich Beruhigung des Lebensraumes, Fällen von Prossholz und Anbieten von Heu. Grundsätzlich soll das Wild im gewählten Wintereinstand bleiben und nicht mit Fütterungen in Siedlungsnähe gelockt werden.

Wann besteht eine Notsituation?
Eine Notsituation entsteht bei einer Kombination ungünstiger Faktoren, wie zum Beispiel früher Wintereinbruch, lang anhaltende Kälteperioden, hohe Schneelagen, lang anhaltender Winter, eingeschränkte Bewegungsfreiheit des Wildes. Eine Notsituation zeichnet sich durch einen plötzlichen Anstieg der Fallwildverluste ab. Der Entscheid über die Durchführung von Notmassnahmen wird auf Antrag des Amtes für Jagd und Fischerei und des Amtes für Wald vom Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes gefällt.


Auskunftspersonen:
- Dr. Georg Brosi, Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. 081 257 38 92
- Hannes Jenny, Wildbiologe Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. 081 257 38 92


Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei
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