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Mit Bedauern hat die Regierung die Ablehnung der Vorlage zur Bündner NFA zur Kenntnis genommen. Das Bündner Volk hat diesen Entscheid nach einer langen Phase der öffentlichen Diskussion und Auseinandersetzung gefällt. Dabei vermochten die Argumente der Befürworter leider nicht im notwendigen Ausmass zu überzeugen. Der Volksentscheid ist selbstverständlich vorbehaltlos zu akzeptieren.

Dieser Entscheid bedeutet nun nicht Stillstand im Reformbestreben von Regierung und Parlament. Die Regierung wird prüfen, ob Alternativen zur abgelehnten Vorlage möglich sind und wie diese allenfalls erneut zur Diskussion gestellt werden können. In die Prüfung einbezogen werden dabei vor allem auch die Argumente der Gegner im Abstimmungskampf. Die NFA ist aber nicht das einzige Reformfeld. Es geht darum, weitere wichtige Reformvorhaben wie die Schulgesetzgebung und insbesondere die Überprüfung und Neugestaltung der territorialen Strukturen engagiert an die Hand zu nehmen.

Die Öffentlichkeit wird sicher Verständnis dafür haben, dass sich heute Nachmittag nicht bereits definitive neue Reformpläne präsentieren lassen. Es gehört zum Respekt vor Entscheiden des Volkes, am Abstimmungstag nicht voreilig Ankündigungen und Versprechen zu machen. Der Wille der Regierung zur Gestaltung der Zukunft und das Engagement, hiefür die richtigen Lösungen vorzuschlagen, ist jedenfalls ungebrochen. Die Regierung wird Parlament und Öffentlichkeit so rasch wie möglich über das weitere Vorgehen informieren.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01 (erreichbar ab 16.00 Uhr)


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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