Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates zieht im Fall Reinhardt Dr. Christian Huber bei
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Die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, Dr. Christian Huber zur Unterstützung des Sonderausschusses im Fall Reinhardt beizuziehen.
Der Sonderausschuss der GPK, welcher vertiefte Abklärungen im Fall Reinhardt vornimmt, soll im organisatorischen Bereich durch eine mit Erfahrungen in der Durchführung von Untersuchungen ausgestattete, ausserkantonale Person unterstützt werden. Die GPK hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, Dr. Christian Huber für diese Aufgabe beizuziehen.
Mit Huber konnte eine bestens ausgewiesene Persönlichkeit mit Erfahrungen in den relevanten Bereichen gewonnen werden. Er war im Kanton Zürich nacheinander als Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt, Oberrichter, Präsident des Geschworenengerichts und Regierungsrat tätig. Als Regierungsrat stand er in den Jahren 1999 bis 2005 der Finanzdirektion vor. Huber ist Mitglied der SVP des Kantons Zürich, übt aber seit seinem Rücktritt im April 2005 keinerlei Parteifunktionen mehr aus und hat sich seither mehrheitlich im Ausland aufgehalten.
Auskunftsperson:
Marcus Caduff, Vorsitzender Sonderausschuss der Geschäftsprüfungskommission, Tel. 079 304 70 91
Gremium: Geschäftsprüfungskommission
Quelle: dt Geschäftsprüfungskommission
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