Grossrätliche Kommission berät die Botschaften zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes und zum Einführungsgesetz zum Heilmittelgesetz
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Die Kommission für Gesundheit und Soziales des Grossen Rates hat die Botschaften der Regierung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes und zum Erlass eines Einführungsgesetzes zum Heilmittelgesetz vorberaten. Sie empfiehlt dem Grossen Rat, beide Vorlagen anzunehmen.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat unter dem Vorsitz von Grossrat Carlo Portner an zwei Sitzungen die Botschaften der Regierung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes und zum Erlass eines Einführungsgesetzes zum Heilmittelgesetz zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An den Sitzungen teilgenommen hat auch Regierungsrätin Barbara Janom Steiner.
Die Teilrevision des kantonalen Krankenpflegegesetzes ist notwendig, weil per 1. Januar 2011 das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft tritt. Die KGS hat die von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eingehend geprüft. Die einzelnen Bestimmungen der Teilrevision wurden dabei teilweise kontrovers diskutiert und der Grosse Rat wird über einige Änderungsanträge aus der Kommission abstimmen müssen. Die KGS ist aber trotzdem einstimmig zum Schluss gekommen, dem Grossen Rat, welcher das Geschäft für die Augustsession 2010 traktandiert hat, die Annahme der Vorlage zu empfehlen. Schliesslich geht es um die Umsetzung zwingenden Bundesrechts, welche dem Kanton ohnehin nur einen bloss beschränkten Spielraum für eigene Regelungen lässt.
Auch der Erlass eines Einführungsgesetzes zum Heilmittelgesetz betrifft eine Anpassung der kantonalen Bestimmungen an das übergeordnete Bundesrecht. Bezweckt wird der Schutz der Gesundheit im Umgang mit Heilmitteln, wobei der Kanton in seinem Zuständigkeitsbereich Regelungen für Heilmittelbetriebe im Detailhandel, wie öffentliche Apotheken und Drogerien, aber auch Privatapotheken von Medizinalpersonen, Spitälern und Heimen festlegt. Nicht Eingang in das Einführungsgesetz zum Heilmittelgesetz findet die Abgabe von Heilmitteln durch Ärzte (sog. Selbstdispensationsrecht). Dies wird im kantonalen Gesundheitsgesetz geregelt, welches sich zur Zeit in der Vernehmlassung befindet. Die KGS empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und diese anzunehmen. Der Gesetzesentwurf der Regierung hat in der Kommission bloss betreffend die Übergangsbestimmung für bestehende Bewilligungen zu Diskussionen Anlass gegeben. Hier beantragt eine Kommissionsminderheit, dass die Gültigkeit bestehender Bewilligungen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht zwei, sondern fünf Jahre beträgt. Auch dieses Sachgeschäft wird der Grosse Rat in der Augustsession 2010 behandeln.
Auskunftsperson:
Carlo Portner, Präsident der Kommission für Gesundheit und Soziales, Tel. 081 253 66 55
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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