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Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung das Zustandekommen der Initiative "Für eine nachhaltige Energiepolitik" festgestellt. Ausserdem hat sie die CO2-Grenzwerte für emissionsarme Motorfahrzeuge gesenkt.

Initiative "Für eine nachhaltige Energiepolitik" zustande gekommen
Die kantonale Initiative "Für eine nachhaltige Energiepolitik" ist mit 3'194 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Dies hat die Bündner Regierung festgestellt.
Die am 7. Juli 2010 eingereichte Gesetzesinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung abgefasst. Sie verlangt, dass der Kanton den Anteil erneuerbarer Energien aus Holz/Biomasse, Biogas, Sonne, Wind und Geothermie bis 2025 (Bezugsjahr: 2007) verdoppelt. Diese Forderung gilt für den Verbrauch von Endenergie auf dem Kantonsgebiet.
Die Initiative wird nun zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Regierung und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement überwiesen.

Regierung reduziert CO2-Grenzwerte für emissionsarme Motorfahrzeuge
Die Regierung senkt per 1. Januar 2011 erstmals die rabattwürdigen CO2-Grenzwerte für emissionsarme Motorfahrzeuge von 160 g/km auf 140 g/km bzw. von 140 g/km auf 120 g/km. Begründet werden die Reduktionen mit dem erzielten technischen Fortschritt sowie mit den gestiegenen Anstrengungen der Automobilbauer zur Entwicklung und Herstellung emissionsärmerer Fahrzeuge.
Gemäss der aktuellen Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr wird die Verkehrssteuer um 60 Prozent für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 160 g/km sowie um 80 Prozent für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 140 g/km ermässigt. Diese Grenzwerte hat nun die Regierung gesenkt. Die Werte können alle zwei Jahre angepasst werden. Grundlage dafür ist der jeweilig erzielte Fortschritt im Emissionsverhalten leichter Personenwagen.

Keine kantonalen Abstimmungsvorlagen am 26. September 2010
Die Bündner Regierung hat davon Kenntnis genommen, dass am Sonntag, 26. September 2010, die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeits-losenversicherung und Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) als eidgenössische Vorlage der Volksabstimmung unterbreitet wird. Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Ardez: Die Regierung genehmigt die Revision des Kurtaxengesetzes der Gemeinde Ardez vom 29. Juni 2010.
  • Bergün: Die am 20. Mai 2010 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Bergün wird genehmigt.
  • Bergün/Bravuogn-Davos: Der Gemeindegrenzplan Bergün/Bravuogn-Davos wird genehmigt.
  • Bergün/Bravuogn-Samedan: Der Gemeindegrenzplan Bergün/Bravuogn-Samedan wird genehmigt.
  • Bergün/Bravuogn-Zuoz: Der Gemeindegrenzplan Bergün/Bravuogn-Zuoz (Enkl.) wird genehmigt.
  • Bever: Das am 30. November 2009 beschlossene Baugesetz wird im Sinne der Erwä-gungen genehmigt.
  • Bivio: Das Projekt "Lawinenschutz Crap Milan" wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten wird ein Beitrag von maximal 584'000 Franken zugesichert.
  • Buseno: Die Regierung genehmigt das Projekt "Strada forestale Palazi-Carnac" und sichert einen Beitrag von höchstens 120'000 Franken zu.
  • Chur: Der Stadt Chur wird für den Erweiterungsbau des Oberstufenschulhauses Quader ein kantonaler Baubeitrag von 363'190 Franken zugesichert.
  • Davos: Das Projekt für die Verbauung Guggerbach wird mit Auflagen genehmigt und mit maximal 356'500 Franken unterstützt.
  • Davos: Die Regierung genehmigt das Projekt für die Verbauung Dischmabach mit Auflagen und sichert einen Beitrag von höchstens 462'000 Franken zu.
  • Felsberg: Die am 13. Juni 2010 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Felsberg wird genehmigt.
  • Ftan-Tarasp: Der Gemeindegrenzplan Ftan-Tarasp wird genehmigt.
  • Igis: Der kommunale Richtplan Energie der Gemeinde Igis vom 31. März 2010 wird von der Regierung zur Kenntnis genommen.
  • Malans: Die Teilrevision der Ortsplanung vom 18. Februar 2010 wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
  • Scuol-Tarasp: Der Gemeindegrenzplan Scuol-Tarasp wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • IG-Freizeitpark Obersaxen Mundaun: Der Interessengemeinschaft Freizeitpark Obersaxen Mundaun respektive der in Gründung stehenden Freizeitpark Obersaxen Mundaun AG wird unter dem Vorbehalt einer geregelten Gesamtfinanzierung an den Bau des Freizeitparks Obersaxen-Mundaun ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) des Bundes von 1‘540'000 Franken gewährt. Ausserdem wird ein Kantonsbeitrag von 259'000 Franken zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'886'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A28 Nationalstrasse: Umfahrung Saas
- A28 Nationalstrasse: Tunnel Saas
- Furna-Bodenstrasse
- Lugnezerstrasse: Cumbel – Vella
- St. Antönierstrasse
- Schuderserstrasse: Maria – Bazolis


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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