Die Bündner Regierung hat das Programm zur Unterstützung mehrsprachiger Kantone an den Bund zur Genehmigung eingereicht. Ausserdem hat die Regierung beschlossen, die Gebührensätze bei den Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit anzupassen. Schliesslich hat sie ihre Stellungnahme zu zwei Vorlagen des Bundes formuliert.
Programm zur Unterstützung mehrsprachiger Kantone an den Bund eingereicht
Der Kanton Graubünden hat sein Programm zur Unterstützung mehrsprachiger Kantone gemäss Sprachengesetz des Bundes erarbeitet. Die Bündner Regierung hat das Programm genehmigt und dem Bund als Gesuch eingereicht. Um besondere Aufgaben zu erfüllen, beantragt der Kanton beim Bund für die Jahre 2010 und 2011 Finanzmittel in der Höhe von 400'000 Franken pro Jahr.
Auf den 1. Januar 2010 hat der Bund das Sprachengesetz in Kraft gesetzt. Demnach stellt der Bund jährlich Gelder in der Höhe von rund 1.5 Millionen Franken für die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone Bern, Wallis, Freiburg und Graubünden bereit. Diese Gelder werden zusätzlich zu den bisherigen Beiträgen für die nationalen Minderheitensprachen Rätoromanisch und Italienisch gesprochen. Sie dienen jedoch vollumfänglich für eigene Aufwendungen des Kantons und nicht als Beiträge an Dritte.
Der Kanton sieht vor, die zusätzlichen Bundesmittel einer breiten Palette von Massnahmen in den Bereichen Verwaltung und Bildung zukommen zu lassen. Unter anderem sind Sprachkurse für die Mitarbeitenden in der Kantonsverwaltung sowie Terminologiearbeiten im kantonalen Übersetzungsdienst vorgesehen. Geplant sind auch besondere Massnahmen wie Sprachkurse und Lehrmittelproduktionen in den Bereichen Volksschule, Gymnasien sowie Berufsschulen.
Gebühren bei Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit werden angepasst
Der Kanton Graubünden passt bei den Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit die Gebührensätze an. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Arbeitsgesetz und zur Unfallverhütung nach Unfallversicherungsgesetz auf den 1. September 2010 in Kraft gesetzt.
Dabei werden bei aufwendigen Arbeitszeitbewilligungsverfahren und Verfügungen die Maximalgebühren, deren Satz aus dem Jahr 2003 stammt, von 500 auf 3000 Franken angehoben. Gleichzeitig kann der Kanton jedoch bei Bewilligungen mit geringfügigem Verwaltungsaufwand künftig auf die Erhebung von Gebühren verzichten. Der Regierung erscheint es sinnvoll, bewilligungspflichtige und nicht bewilligungspflichtige Unternehmen faktisch gleich zu behandeln und auf die Erhebung von geringfügigen Gebühren zu verzichten.
Geplante Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen wird befürwortet
Die vom Bund geplanten Änderungen der Preisbekanntgabe-Verordnung werden von der Bündner Regierung grösstenteils begrüsst. Diese schaffen mehr Transparenz für die Konsumenten, verhelfen dem Grundsatz des Gleichbehandlungsgebotes zu mehr Gewicht und führen zu mehr Praxisorientierung. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund fest.
Mit den Anpassungen will der Bund einerseits neue Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellen. Andererseits sollen einzelne Regeln, die sich in der Praxis als zu starr erwiesen haben, wieder gelockert werden. Die Regierung begrüsst unter anderem den geplanten Wegfall der Anschlagungspflicht der Preise in Hotelzimmern. Dies stellt ihrer Ansicht nach eine erleichternde Anpassung an die heutige Praxis dar. Ebenso ist die Regierung der Meinung, dass weitere Änderungen mehr Rechtssicherheit schaffen.
Revision des Tierseuchengesetzes des Bundes wird teilweise zugestimmt
Die Bündner Regierung begrüsst im Grundsatz die vorgesehen Revision der Tierseuchengesetzgebung des Bundes. Damit werden schon seit längerem berechtigte Anliegen einer modernen Tierseuchenbekämpfung, die den aktuellen Gegebenheiten Rechnung trägt, auf Gesetzesebene geregelt. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, schafft der Bund mit der vorliegenden Revision unter anderem die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass die Behörden eine wirksame Prävention von Tierseuchen betreiben können.
Die Regierung beantragt jedoch, dass der Bund mit der Revision gleichzeitig die gesetzliche Grundlage für eine schweizerische Hundedatenbank (analog der Regelung für die Tierverkehrsdatenbank) schafft. Eine einheitliche, schweizweite Lösung könnte die Datenqualität stark verbessern und den Aufwand der Kantone verringern. Im Weiteren kann die Regierung dem Projekt eines nationalen Tierseuchenfonds nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass dieser Fonds das föderale System mit den kantonalen Instrumenten ergänzt und nicht ersetzt. Daher müssen die Aufgabenbereiche vorgängig möglichst klar definiert werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Engadin: Die Regierung erteilt der Academia Engiadina die Bewilligung, ab Schuljahr 2011/2012 eine Fachmittelschule mit den Berufsfeldern Gesundheit und Pädagogik zu führen. Diese Bewilligung erfolgt provisorisch und unter dem Vorbehalt der Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse durch die Erziehungsdirektorenkonferenz.
- Cazis: Die von der Gemeinde Cazis am 15. Dezember 2009 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
- Tomils: Die am 5. März 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tomils wird genehmigt.
- St. Martin: Die von der Gemeinde St. Martin beschlossene Totalrevision der Ortsplanung vom 9. Dezember 2009 wird genehmigt.
- Silvaplana: Die am 17. Februar 2010 von der Gemeinde Silvaplana beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
- Präz: Die von der Gemeinde Präz (seit 1. Januar 2010 Gemeinde Cazis) beschlossene Totalrevision der Ortsplanung vom 12. November 2009 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- ARGO Stiftung Bündnerische Werkstätte und Wohnheime für Behinderte: Das von der ARGO Stiftung Bündnerische Werkstätte und Wohnheime für Behinderte eingereichte Gesuch für den Bau eines neuen Schreinereigebäudes in Surava (Werkstätte Tiefencastel) wird genehmigt. Der ARGO wird an den Bau des Schreinereigebäudes ein Beitrag von maximal 945'450 Franken zugesichert.
- Bürgerheim Chur: Das Bauprojekt zum Umbau und zur Erweiterung des Bürgerheims in Chur wird genehmigt. Der Trägerschaft wird unter Vorbehalt der Sicherstellung der Restfinanzierung zur Bereitstellung von 66 Pflegebetten ein Kantonsbeitrag von maximal 9'400'000 Franken zugesichert.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden