Die Bündner Regierung sichert für die Fortsetzung der Markenoffensive "Enavant Grischun" in den nächsten vier Jahren eine Mitfinanzierung von insgesamt 4 Millionen Franken zu. Im Übrigen hat sie beschlossen, das Projekt zur Umwandlung des ehemaligen Militärflugplatzes San Vittore in eine Industriezone weiter voranzutreiben. Schliesslich hat sie ihre Stellungnahmen zu verschiedenen Vernehmlassungsvorlagen des Bundes formuliert, unter anderem zur Weiterführung von Innotour.
Kanton unterstützt Projekt "Enavant Grischun" weiterhin
Der Kanton Graubünden unterstützt die Fortsetzung der Markenoffensive "Enavant Grischun" für weitere vier Jahre. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Sie sichert dem Verein Graubünden Ferien für die Jahre 2011 bis 2014 einen Kantonsbeitrag von jährlich 1 Million Franken an das Projekt zu.
Mit der Umsetzung von "Enavant Grischun II" soll die Bekanntheit der Marke graubünden weiter gesteigert werden. Zugleich soll das Profil der Marke nachhaltig geschärft werden. Zudem erhalten touristische sowie nicht-touristische Partner eine attraktive Möglichkeit, ihre Produkte mit der Anwendung der Marke zu positionieren und aufzuwerten.
Auswertungen der 2007 gestarteten Kommunikationsoffensive zeigen, dass die Ziele bislang erreicht werden konnten und die Wirkung für den Kanton Graubünden insgesamt sehr erfreulich ist. Nach Ansicht der Regierung ist eine Weiterführung von Enavant Grischun daher angezeigt, zumal jede Markenbildung eine langfristige Aufbauarbeit bedingt.
Flugplatz San Vittore soll zu einer Industriezone werden
Der Kanton Graubünden beabsichtigt, den ehemaligen Militärflugplatz San Vittore und die umliegenden Landflächen zu einer wettbewerbsfähigen Industriezone zu entwickeln. Die Landparzellen sollen später ansiedlungswilligen, zukunftsfähigen Unternehmen angeboten werden. Die Bündner Regierung hat die entsprechenden ersten Abklärungsergebnisse einer Projektgruppe zur Kenntnis genommen. Sie hat das Amt für Wirtschaft und Tourismus beauftragt, das Projekt weiterzuführen und eine Gesamtkonzeption zur Realisierung einer wirtschaftlichen Nutzung der Landflächen zu erarbeiten.
Das Areal der armasuisse, ergänzt durch weitere Flächen im unmittelbaren Umfeld, stellt die grösste im Kanton Graubünden vorhandene Landreserve für eine wirtschaftliche Entwicklung dar und bietet geeignete Voraussetzungen, um strategisch Unternehmen anzusiedeln und Arbeitsplätze zu schaffen.
In einem nächsten Schritt sollen alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Erschliessungsarbeiten in die Wege geleitet werden können. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Landeigentümerin armasuisse und in Abstimmung mit der Gemeinde San Vittore und der Regione Mesolcina geschehen. Eine notwendige Voraussetzung ist, dass die Gemeinde San Vittore dem entsprechenden kommunalen Nutzungsplan zustimmen wird.
Regierung begrüsst vorgesehene Weiterführung von Innotour
Die Bündner Regierung befürwortet die geplante Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) und die damit einhergehende inhaltliche Neuausrichtung. Sie unterstützt den Vorschlag, die Befristung für die Fortsetzung von Innotour aufzuheben. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund fest.
Das Innotour-Gesetz, das im Jahr 1998 in Kraft getreten ist, bezweckt, die Attraktivität des touristischen Angebots zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismuslandes Schweiz zu verbessern. Bundesrat und Parlament haben das befristete Gesetz in der Vergangenheit zweimal verlängert. Es läuft Ende Januar 2012 aus. Wegen der guten Erfahrungen im Vollzug soll nun der Erlass in ein unbefristetes Gesetz umgewandelt werden.
Der Regierung scheint das neue, organisatorisch in die drei Bereiche "Innovationen", "Zusammenarbeit" und "Wissensaufbau" aufgeteilte Förderkonzept von Innotour umfassend und zielführend zu sein. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Destinationen als übergeordnete Zielsetzung von Innotour wird ausdrücklich begrüsst.
Um die gewünschte Wirkung weiterhin erzielen zu können, ist Innotour nach Ansicht der Regierung mit den entsprechenden Mitteln von mindestens 5 Millionen Franken pro Jahr auszustatten. Dabei darf die Finanzierung nicht zu Lasten der Beiträge an Schweiz Tourismus kompensiert werden. Die nationale Tourismusförderung ist aus Sicht der Regierung insgesamt zu stärken. Ausserdem verlangt die Regierung, dass vor einer Zusicherung von Innotour-Beiträgen an Modellvorhaben jeweils die zuständigen Stellen in den Kantonen anzuhören sind. Nur so kann eine Koordination mit kantonalen Förderungen und der Neuen Regionalpolitik (NRP) sichergestellt werden. Schliesslich fordert die Regierung vom Bund, dass er sein Engagement im Bereich der Tourismusstatistik klärt. So darf das revidierte Innotour-Gesetz nicht dazu führen, dass sich der Bund weiter aus der kleinräumigen Tourismusstatistik zurückzieht.
Parlamentarische Initiative "Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten" wird abgelehnt
Die Bündner Regierung spricht sich gegen die Parlamentarische Initiative "Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten" aus. Die Revision sieht vor, die Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche beim Fahrniskauf auf zwei beziehungsweise fünf Jahre zu verlängern.
Da es offenbar weiterhin möglich bleibt, die Gewährleistungspflicht auszuschliessen, ist nach Ansicht der Regierung ein verbesserter Schutz für die Konsumentinnen und Konsumenten kaum gegeben. Wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, hat die vorgesehene Änderung des Obligationenrechts daher praktisch keine Bedeutung und eine Anpassung an das EU-Recht und an die Rechte des nahen Auslandes findet im wesentlichen Punkt nicht statt. Deshalb rechtfertigt sich keine Änderung des bisherigen Rechts.
Aktualisierungen der beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen wird unterstützt
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Aktualisierungen der beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen. Dies hält sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund zur Änderung der Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen fest.
Eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes vom 20. Dezember 2006 präzisiert, in welchem Mass beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen wirtschaftlich tätig sein dürfen. Der Bund hat die Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen daraufhin überprüft, ob deren wirtschaftliche Tätigkeit im Einklang mit der neuen Regelung steht. Zudem hat er geprüft, ob die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen die weiteren Voraussetzungen des Beschwerderechts noch erfüllen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Davos: Das Projekt "Künstliche Lawinenauslösung Frauentobel" der Gemeinde Davos wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 591'200 Franken zugesichert.
- Unterengadin: Die Teilrevision der Statuten des Regionalverbandes Pro Engiadina Bassa wird genehmigt.
- Bivio: Die von der Gemeinde Bivio beschlossene Teilrevision der Ortsplanung "Hotel Solaria" vom 17. Juni 2010 wird genehmigt.
- Pontresina: Die am 8. Juni 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Pontresina wird genehmigt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden