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Die Bündner Regierung hat beschlossen, einen Entwurf für ein neues Hochschul- und Forschungsförderungsgesetz ausarbeiten zu lassen. Damit soll der Forschungsstandort Graubünden gestärkt werden. Ausserdem hat die Regierung die Beiträge für die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung für das kommende Jahr festgelegt. Schliesslich hat sie ihre Stellungnahme an den Bund zur Anhörung der Verordnungsänderungen im Bereich des Schutzes und der Nutzung von Gewässern formuliert.

Regierung gibt grünes Licht zur Vorbereitung eines Hochschul- und Forschungsförderungsgesetzes
Um den Forschungsstandort Graubünden zu stärken, will der Kanton ein neues Hochschul- und Forschungsförderungsgesetz ausarbeiten. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und die Weichen für die Vorbereitungsarbeiten gestellt.
Der Grosse Rat hatte in der Februarsession 2008 einen Vorstoss zur Schaffung eines Hochschul- und Forschungsförderungsgesetzes überwiesen. Um über geeignete Grundlagen zu verfügen, wurde ein Bericht in Auftrag gegeben. Dieser soll politisch realisierbare Vorschläge für die Profilierung und Ausgestaltung der bündnerischen Hochschul- und Forschungspolitik darlegen. Die Regierung hat nun den von Dr. Stephan Bieri verfassten Bericht "Hochschul- und Forschungsstandort Graubünden" zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat sie eine Projektleitungsgruppe eingesetzt, welche einen Gesetzesentwurf vorzubereiten hat. Die Vernehmlassung dazu soll im Frühjahr 2011 starten.
Während die bestehenden Rechtsformen der bündnerischen Hochschulen nicht geändert werden sollen, müssen für die staatliche Förderung des Forschungsbereiches geeignete Strukturen geschaffen werden. Nach Ansicht der Regierung ist für die Hochschulen und Forschungsinstitute in Graubünden insbesondere die interkantonale Vernetzung von zentraler Bedeutung, um an den gesamtschweizerischen Entwicklungen angemessen teilhaben zu können. Deshalb ist bei der Weiterbearbeitung des Projekts den interkantonalen Kooperationen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Beiträge für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung für das Jahr 2011 festgelegt
Die Bündner Regierung hat die Normkosten für die beitragsberechtigten Anbieter familienergänzender Kinderbetreuungsangebote neu festgelegt. Diese betragen für das Jahr 2011 pro Betreuungsstunde und Kind 9.20 Franken. Der Beitragssatz des Kantons wird wie bis anhin für neue Angebote für die ersten drei Jahre auf 25 Prozent und für alle übrigen Angebote auf 20 Prozent der Normkosten festgelegt. Der erhöhte Beitragssatz von 25 Prozent gilt im Jahr 2011 für 9 neue Kindertagesstätten, Krippen, Horte oder Mittagstische.
Der Normkostensatz von 9.20 Franken für das Jahr 2011 liegt um 0.15 Franken höher als im Jahr 2010. Insgesamt budgetiert der Kanton im Jahr 2011 einen Beitrag von 2'205'500 Franken an das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung. In Graubünden sind total 502 Ganzjahresplätze als beitragsberechtigt anerkannt.

Bund soll Verordnungsanpassungen zum Schutz und zur Nutzung von Gewässern nochmals überarbeiten
Die Bündner Regierung ist mit den vom Bund vorgeschlagenen Änderungen verschiedener Verordnungen zum Schutz und zur Nutzung der Gewässer nicht einverstanden. Die Revisionsvorschläge erweisen sich gesamthaft betrachtet als wenig gelungen und bedürfen einer grundsätzlichen Überarbeitung. Dies hält die Regierung in der Anhörung an den Bund fest.
Die eidgenössischen Räte haben als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" im Dezember 2009 Änderungen verschiedener Bundesgesetze beschlossen. Entsprechend sind die nötigen Verordnungen anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Änderung der Gewässerschutz-, Wasserbau-, Energie- und Fischereiverordnung.
Wie die Regierung in der Anhörung weiter ausführt, fallen verschiedene Bereiche der vorgeschlagenen Revisionen in die Zuständigkeit der Kantone. Dabei ist die Grundhaltung des Bundes in hohem Masse von einem Misstrauensgefühl gegenüber den Kantonen geprägt. So sollen die Kantone vom Bund bei der Planung der Massnahmen zur Revitalisierung und Sanierung von Schwall und Sunk, aber auch zur Verbesserung der Verhältnisse für die Fische regelrecht "beübt" werden. Eine derart von oben diktierte Kontrolle haben die Kantone nicht nötig, da sie selbst in der Lage sind, allfällige Massnahmen fachgerecht umzusetzen. Ebenso lehnt die Regierung die ambitiösen Umsetzungsfristen ab, die sich für Kantone mit vielen Speicherkraftwerken beziehungsweise vielen verbauten Flussstrecken als unrealistisch erweisen.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Nordbünden: Der vom Regionalverband Nordbünden am 30. März 2010 beschlossene regionale Richtplan "Langsamverkehr Subregion Bündner Rheintal" wird genehmigt.
  • Bregaglia: Die von der damaligen Gemeinde Soglio (seit dem 1. Januar 2010 Comune di Bregaglia) beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 27. November 2009 wird genehmigt.
  • Breil/Brigels: Die von der Gemeinde Breil/Brigels am 3. Mai 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
  • Schiers: Der Gemeinde Schiers wird für den Zusammenschluss der Wasserversorgung Schiers mit der Wasserversorgung von Vorder-/Mittellunden ein Pauschalbeitrag von 67'500 Franken zugesichert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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