Die Bündner Regierung hat beschlossen, die Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention ZEPRA in das kantonale Gesundheitsamt zu integrieren. Ziel ist es, die Aufgabenerfüllung in diesem Bereich weiter zu optimieren und die bestehenden Mittel wirtschaftlicher einzusetzen. Im Übrigen hat die Regierung verschiedene kantonale Gesetze, darunter das neue Einwohnerregistergesetz, in Kraft gesetzt sowie ihre Stellungnahmen zu Vernehmlassungsvorlagen des Bundes verfasst.
Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention ZEPRA wird ins kantonale Gesundheitsamt überführt
Die Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention (ZEPRA) im Kanton Graubünden wird ab dem Jahr 2012 in das Gesundheitsamt integriert. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen und den entsprechenden Leistungsauftrag an den Kanton St. Gallen zur Führung der Fachstelle auf Ende 2011 gekündigt. Ziel ist es, die Aufgabenerfüllung im Bereich der immer bedeutender werdenden Prävention weiter zu optimieren und die bestehenden Mittel wirtschaftlicher einzusetzen.
Seit 2001 führt der Kanton St. Gallen auf Basis eines Leistungsauftrags die Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention (ZEPRA) im Kanton Graubünden. Das Angebot der in Chur ansässigen Fachstelle umfasst die nicht-medizinische, psychosoziale Gesundheitsförderung und Prävention für die Bevölkerung des Kantons Graubünden. Der Pauschalbetrag des Kantons beläuft sich auf rund 770'000 Franken pro Jahr.
Sowohl das kantonale Gesundheitsamt als auch die Fachstelle ZEPRA erfüllen Aufgaben im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention. So liegt die Leitung des umfassenden kantonalen Programms "graubünden bewegt" beim Gesundheitsamt. Mit der Überführung der Fachstelle ins Gesundheitsamt können künftig Massnahmen der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge sowie der medizinischen und nicht-medizinischen Prävention besser aufeinander abgestimmt werden. Ebenso können die Mittel für die Gesundheitsförderung und Prävention wirtschaftlicher eingesetzt werden. Die Fachstelle soll ab 1. Januar 2012 in die Abteilung Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsamts überführt werden. Ziel ist es, das in den vergangenen zehn Jahren aufgebaute Know-how der Fachstelle zu erhalten, indem die Mitarbeitenden von ZEPRA Graubünden nach Möglichkeit übernommen werden.
Neues Einwohnerregistergesetz in Kraft gesetzt
Die Bündner Regierung hat das neue Gesetz über die Einwohnerregister und die entsprechende Verordnung auf den 1. Dezember 2010 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte dem Gesetz in der Junisession 2010 zugestimmt und die Referendumsfrist ist am 22. September 2010 unbenutzt abgelaufen.
Das Gesetz dient dem Vollzug des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister. Dabei werden die Register in Bezug auf Inhalt, Nomenklatur und Aktualität vereinheitlicht. Zugleich schafft das Gesetz die Grundlagen, um künftig eine standardisierte elektronische Datenübermittlung zu ermöglichen. Dies bringt Vorteile für den Bund, die Kantone und die Gemeinden und erlaubt ein effizienteres Arbeiten durch vereinfachte Abläufe in den Verwaltungen. So wird die Volkszählung ab 2010 nicht mehr wie früher alle zehn Jahre mittels Papierfragebogen durchgeführt. Stattdessen soll das Bundesamt für Statistik die in den Registern vorhandenen Daten für statistische Auswertungen direkt viermal pro Jahr elektronisch nutzen können.
Gesetzesanpassungen zur Gebäudeversicherung, zum Brandschutz und zur Elementarschadenkasse in Kraft gesetzt
Die Bündner Regierung hat das revidierte Gebäudeversicherungsgesetz, das neue Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr sowie das teilrevidierte Gesetz über die Vergütung nicht versicherbarer Elementarschäden mit den entsprechenden Verordnungen auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte den drei Vorlagen in der Junisession 2010 zugestimmt und die Referendumsfrist ist am 22. September 2010 unbenutzt abgelaufen.
Im Wesentlichen wird bei allen drei Gesetzesvorlagen die Vorgabe der Kantonsverfassung umgesetzt, dass alle wichtigen Bestimmungen in einem Gesetz zu regeln sind. Bei der Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes werden gleichzeitig die Bestimmungen über das Versicherungsverhältnis den heutigen Gegebenheiten angepasst. Ausserdem werden die Bestimmungen über die Verhütung und Bekämpfung von Feuerschäden in das neu erlassene Brandschutzgesetz überführt. Das dritte Gesetz hebt schliesslich den maximalen Entschädigungssatz der Elementarschadenkasse von heute 50 auf neu 80 Prozent an.
Regierung befürwortet Wiedereinführung von kurzen Freiheitsstrafen
Die Bündner Regierung spricht sich für die vom Bund vorgesehene Änderung des Strafgesetzbuches aus. Sie erachtet die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen und die Abschaffung der bedingten Geldstrafe als richtig.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, unterstützt sie den Ansatz der Vorlage, mit einer Änderung des Sanktionenrechts der Kritik am neuen Sanktionensystem Rechnung zu tragen. Hauptanliegen ist es, die Geldstrafe zurückzudrängen und deren Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe sowie die Möglichkeit des bedingten Vollzugs von Geldstrafen abzuschaffen. Hier wurde nach Ansicht der Regierung zu Recht ein Handlungsbedarf erkannt, ist doch die präventive Wirkung einer bedingten Geldstrafe nicht erkennbar. Zudem begrüsst die Regierung, dass mit der Revision die heute bestehende verwirrende Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten von verschiedenen Sanktionen und von bedingtem, teilbedingtem und unbedingtem Vollzug eingeschränkt werden soll. Sie stimmt auch dem Vorhaben zu, die Landesverweisung wieder einzuführen, obwohl sie skeptisch ist, dass die damit verbundenen Ziele tatsächlich erreicht werden können.
Abgelehnt wird hingegen die Einführung des Electronic Monitoring als weitere Vollzugsform im Kurzstrafenbereich. Zum einen sind gerade im Bereich der Kurzstrafen bereits zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten vorhanden, mit denen verhindert werden kann, dass ein integrierter Täter aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen wird. Zum anderen fehlt dieser Vollzugsform nach Ansicht der Regierung ein echter Sanktionscharakter, weshalb der beträchtliche Aufwand für die Einrichtung und den Betrieb des Electronic Monitoring nicht gerechtfertigt erscheinen.
Vorbehalte gegen Totalrevision des Alkoholgesetzes des Bundes
Die Bündner Regierung fordert bei der vom Bund vorgeschlagenen Totalrevision des Alkoholgesetzes und des Entwurfs des Spirituosengesetzes Korrekturen. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt, hat sie zwar nichts gegen die geplante Aufsplittung der Bereiche "Steuern" und "Prävention" in zwei Erlasse einzuwenden. Ausdrücklich begrüsst wird auch die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Testkäufe. Diese ist nach Ansicht der Regierung unabhängig vom Ausgang der Vernehmlassung einzuführen.
Nicht einverstanden ist die Regierung aber, dass in den Entwürfen eine Bestimmung fehlt, die den Kantonen erlaubt, wie bisher eine Abgabe für den Kleinhandel beziehungsweise Einzelhandel mit gebrannten Wassern und Spirituosen zu erheben. Ausserdem fordert die Regierung, dass die kantonale Bewilligungspflicht für den Einzelhandel wie bis anhin nur auf Spirituosen beschränkt bleibt und nicht auf den Handel mit sämtlichen alkoholischen Getränken wie auch Bier oder Wein ausgedehnt wird. Sonst steigt der administrative Aufwand bei Gewerbetreibenden und Verwaltung, obwohl der Nutzen gering ist. Überhaupt wird die neue Regulierungsdichte im Einzel- und Kleinhandel bemängelt, die kaum umsetzbar ist. Vielmehr spricht sich die Regierung für eine verantwortungsvolle Alkoholpolitik mit zielführenden Massnahmen aus, um den missbräuchlichen Alkoholkonsum zu unterbinden.
Mit den Anpassungen will der Bund die Voraussetzung für eine kohärente Alkoholpolitik schaffen. Das geltende Alkoholgesetz, das trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht wird, soll durch ein Spirituosensteuergesetz und ein neues Alkoholgesetz ersetzt werden. Mit dem Spirituosensteuergesetz will der Bund den Grundstein für eine Liberalisierung des Ethanolmarktes sowie eine Vereinfachung des Steuer- und des Kontrollsystems legen. Der Entwurf für ein Alkoholgesetz unterstellt den Handel für alle alkoholischen Getränke weitgehend einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Tenna: Der Gemeinde Tenna wird an die Mehrkosten für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage ein Beitrag von 38'518 Franken zugesichert.
- Falera: Das Projekt "Lawinen- und Steinschlagverbauung Alp Dadens Sura" der Gemeinde Falera wird genehmigt und mit einem Beitrag von höchstens 112'000 Franken unterstützt.
- Cauco: Der Gemeinde Cauco wird an die Mehrkosten der Auenrevitalisierung "Pian de Alne" ein Beitrag von 120'000 Franken zugesichert.
- Davos: Die von der Gemeinde Davos am 1. Juli 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
- Küblis: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Küblis vom 11. Juni 2010 wird genehmigt.
- Scuol: Die von der Gemeinde Scuol am 25. April 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
- St. Antönien: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde St. Antönien vom 20. Mai 2010 wird genehmigt.
Personelles
- Brigitte Brun, wohnhaft in Malans, ist auf den 1. Februar 2011 zur Departementssekretärin des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements gewählt worden.
- Robert Ambühl-Losa, wohnhaft in Davos Dorf, ist auf den 1. Januar 2011 für den Rest der Amtsperiode, die bis 30. Juni 2012 dauert, als Präsident des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule gewählt worden. Er tritt die Nachfolge von Martin Jäger an.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden