Die Bündner Regierung hat dem Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Verwaltungsvereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten zugestimmt. Damit kann die Verfolgung von seriellen Sexual- und Gewaltdelikten verbessert werden. Ausserdem hat die Regierung die Beiträge für unterstützungsbedürftige Personen der Teuerung angepasst sowie ein neues Entlöhnungsmodell für Auszubildende im Pflegebereich genehmigt. Schliesslich hat die Regierung ihre Stellungnahmen zu Vernehmlassungsvorlagen des Bundes verfasst.
Graubünden tritt dem ViCLAS-Konkordat bei
Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Verwaltungsvereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) bei. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen, die für den Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen zuständig ist, und die Vorsteherin des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit beauftragt, den Beitritt zum Konkordat zu unterzeichnen.
Seit Mai 2003 betreibt die Kantonspolizei Bern im Auftrag der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz im Sinne eines Pilotbetriebs und als Lizenznehmerin der Royal Canadian Mounted Police das so genannte Violent Crime Linkage Analysis System (ViCLAS). Dabei handelt es sich um ein computergestütztes Analysesystem, das polizeiliche Daten kantonsübergreifend zusammenführt und im Sinne einer operativen Fallanalyse verarbeitet. Diese Analyse erfolgt aufgrund der Muster von Straftaten und der Verhaltensmerkmale von erfassten Täterinnen und Tätern. ViCLAS zielt dabei auf eine effiziente Bekämpfung von seriellen Gewalt- und Sexualdelikten und wird auch in anderen europäischen Ländern eingesetzt.
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) genehmigte den Text des ViCLAS-Konkordates am 2. April 2009 und beschloss, das System definitiv einzuführen. Bis im Oktober 2010 erklärten die Kantone Appenzell Innerrhoden, Bern, Fribourg, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Thurgau und Uri den Beitritt.
Nach Ansicht der Regierung hat sich das ViCLAS-System bewährt. Es ist davon auszugehen, dass der Nutzen längerfristig durch eine erhöhte Anzahl an Datensätzen und beteiligten Kantonen noch ansteigen wird. Die Verfolgung von seriellen Sexual- und Gewaltdelikten kann durch den Beitritt zum ViCLAS-Konkordat klarerweise verbessert werden. Für den Kanton Graubünden ergeben sich mit dem Beitritt Kosten in der Höhe von rund 44'000 Franken pro Jahr.
Unterstützungsbeiträge werden teuerungsbedingt erhöht
Der Kanton Graubünden passt die Pauschalen für den Grundbedarf unterstützungsbedürftiger Personen an die Teuerung an. Die Bündner Regierung hat eine entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz genehmigt und auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt bei einer Person steigt die seit 2006 gültige Pauschale pro Monat von 960 auf 977 Franken. Die Anpassungen entsprechen den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), die Beträge für den Grundbedarf ab dem Jahr 2011 teuerungsbedingt um 1,75 Prozent zu erhöhen.
Entlöhnung von Auszubildenden im Pflegebereich wird angepasst
Die Bündner Regierung hat beschlossen, das System der Entlöhnung von Auszubildenden zur Pflegefachperson Höhere Fachschule (HF) im Kanton Graubünden anzupassen und die Löhne zu erhöhen. Ziel ist es, den Einstieg in die HF-Pflege-Ausbildung attraktiver zu gestalten. Damit soll auch dem drohenden Mangel an Pflegefachpersonen entgegnet werden.
Die Löhne werden ab 1. Januar 2012 angepasst und direkt vom Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales (BGS) an die Auszubildenden ausbezahlt. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt der Lohn 1'118 Franken, im zweiten Jahr 1'230 und im dritten Jahr 1'456 Franken pro Monat. Die Entlöhnung orientiert sich an den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Insgesamt rechnet der Kanton mit Kosten von rund 2.8 Millionen Franken pro Jahr, wobei der Kanton die mit dem neuen Entlöhnungsmodell verbundenen Mehrkosten von rund 400'000 Franken übernimmt.
Entwurf der Kinderbetreuungsverordnung wird abgelehnt
Die Bündner Regierung kann dem vom Bund vorgeschlagenen neuen Entwurf für eine Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung) nicht zustimmen. Grund sind die weiterhin bestehenden grundsätzlichen Mängel, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort erklärt.
Dennoch ist es für die Regierung angezeigt, die bestehenden Regelungen zu revidieren, zumal sich die Realitäten in diesem Bereich massgebend verändert haben und die entsprechenden Regelungen von wesentlicher politischer, finanzieller und sozialer Tragweite sind.
Nach Ansicht der Regierung enthält der neue Entwurf der Kinderbetreuungsverordnung in gewissen Bereichen unbestritten Verbesserungen. So befürwortet sie die Idee, kantonale Fachstellen und Aufsichts- und Bewilligungsbehörden zu schaffen, wie sie in Graubünden bereits bestehen. Im Bereich der Tagesbetreuung muss die Zielsetzung der Revision sein, der Eigenverantwortung der Eltern noch mehr Gewicht zu verleihen. Dieses Anliegen kam bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum ersten Revisionsentwurf zum Ausdruck.
Während die Förderung der Eigenverantwortung der Eltern bei der Tagesbetreuung zu befürworten ist, führt sie bei der Vollzeitbetreuung der Regierung zufolge aber nicht zum Ziel. So trägt der neue Revisionsentwurf den erforderlichen Regelungen bei der Vollzeitbetreuung zu wenig Rechnung. Die Vollzeitbetreuung in Pflegefamilien und Einrichtungen stellt den zentralen Bereich der ausserfamiliären Betreuung dar und gerade in diesem Bereich bedürfen Kinder und Jugendliche eines besonderen Schutzes durch den Staat.
Geplante Harmonisierung der Strafrahmen wird unterstützt
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund beabsichtigte Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht. Wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort festhält, unterstützt sie das Hauptanliegen des Vorentwurfs. Dieser sieht vor, die Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches erstmals seit dessen Einführung im Jahr 1942 einer umfassenden Überprüfung mit Blick auf den Rechtsgüterschutz beziehungsweise auf die Gewichtung der geschützten Rechtsgüter zu unterziehen. Die Regierung hält es jedoch für wichtig, dass die Revision grundsätzlich dem Ziel dient, die Strafrahmen zu harmonisieren, und nicht dazu, neue Straftatbestände zu schaffen oder höhere Strafandrohungen einzuführen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Salouf: Die von der Gemeinde Salouf am 30. März 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
- Silvaplana: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Silvaplana vom 14. April 2010 betreffend Schaffung neuer Hotelzonen wird genehmigt.
- Vella: Die von der Gemeinde Vella am 22. September 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Alters- und Pflegeheim Opera Mater Christi in Grono: Das Bauprojekt zum Ersatzneubau des Alters- und Pflegeheims Opera Mater Christi in Grono wird genehmigt. Der Trägerschaft wird zur Bereitstellung von 50 Pflegebetten ein Kantonsbeitrag von maximal 8'100'000 Franken zugesichert.
- Psychiatrische Dienste Graubünden: Der Trägerschaftsbeitrag an die Psychiatrischen Dienste Graubünden für das Jahr 2009 beträgt 214'700 Franken.
- Fachstelle für Tourismus und Nachhaltige Entwicklung in Wergenstein: Die Fachstelle für Tourismus und Nachhaltige Entwicklung in Wergenstein wird mit dem weiteren Betrieb der "Kompetenzstelle für natur- und kulturnahen Tourismus Graubünden" mit einem Kostendach von 420'000 Franken für die Jahre 2011 bis 2013 beauftragt.
Personelles
- Daniel Buschauer, wohnhaft in Filisur, ist auf den 1. Mai 2011 zum Abteilungsleiter Strukturverbesserungen sowie zum Stellvertreter Amtsleiter im Amt für Landwirtschaft und Geoinformation gewählt worden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden