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Die Bündner Regierung hat für die im vergangenen Jahr neu eingesetzte Integrationskommission ein Reglement erlassen. Dieses regelt unter anderem die Aufgaben des Fachgremiums. Ausserdem hat die Regierung die Beiträge an den Tierseuchenfonds reduziert sowie eine Anpassung der Fischereibetriebsvorschriften beschlossen. Im Übrigen hat die Regierung ihre Stellungnahmen zu Vernehmlassungsvorlagen des Bundes verfasst.

Reglement für Integrationskommission erlassen
Die Bündner Regierung hat für die neue Integrationskommission ein Reglement erlassen und auf den 1. Februar 2011 in Kraft gesetzt. Dieses regelt unter anderem die Aufgaben sowie Zusammensetzung und Wahl der Integrationskommission, die im März 2010 von der Regierung eingesetzt wurde. Das breit abgestützte Fachgremium besteht aus maximal 20 Mitgliedern und soll die Fachstelle Integration unterstützen und die Regierung beraten. Ziel ist es, die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung zu fördern.
Im Kanton Graubünden bestimmt die Regierung die Förderbereiche und die strategische Ausrichtung der kantonalen Integrationsförderung. Die Integrationskommission nimmt als Fachgremium unter der Leitung der kantonalen Integrationsdelegierten zu integrationsrelevanten Themen eine beratende Funktion ein und wirkt bei der Priorisierung der Handlungsfelder der kantonalen Integrationsförderung mit. Zudem stellen die Kommissionsmitglieder die Kommunikation der Anliegen der Integrationsförderung in ihren Bereichen sicher und tragen dadurch eine fachlich fundierte Aussensicht in die kantonale Integrationsarbeit hinein.

Beiträge an den Tierseuchenfonds werden reduziert
Die Bündner Regierung hat beschlossen, die jährlichen Beiträge an den Tierseuchenfonds ab dem Jahr 2011 wieder zu reduzieren. Möglich ist die Reduktion, weil künftig die Kampagne zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit nicht mehr durchgeführt wird. Damit entfallen jährliche Kosten von 1'100'000 Franken.
Die Beiträge der Tierbesitzer von Rindvieh sinken von 10 auf 6 Franken und bei Schafen sowie Ziegen von 3 auf 2 Franken pro Tier. Der Beitrag der Gemeinden wird beim Rindvieh von 6.50 auf 4.50 Franken und bei Schafen und Ziegen von 4 auf 2 Franken verringert. Letztmals angepasst wurden die Beiträge im Jahr 2008. Damals wurden die Beiträge aufgrund des drei Jahre dauernden Projekts zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit erhöht.

Fischereibetriebsvorschriften werden angepasst
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der Fischereibetriebsvorschriften genehmigt und auf den 1. Februar 2011 in Kraft gesetzt. Neu wird damit die Nichtabgabe oder die verspätete Abgabe der Fischereistatistik nicht mehr im Verwaltungsstrafverfahren, sondern im Ordnungsbussenverfahren geahndet.
Die Ordnungsbusse bei der Nichtabgabe der Statistikkarte beträgt 100 Franken und bei der verspäteten Abgabe 50 Franken. Nötig wurde die Anpassung der Fischereibetriebsvorschriften, weil am 1. Januar 2011 die Schweizerische Strafprozessordnung und die entsprechenden kantonalen Ausführungserlasse in Kraft getreten sind.

Regierung spricht sich gegen vorgeschlagene Änderung des Ausweisgesetzes aus
Die Bündner Regierung ist mit der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vorgeschlagenen Anpassung des Ausweisgesetzes nicht einverstanden. Diese sieht vor, dass in Zukunft auch weiterhin herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarten ohne Chip bei den Gemeinden bezogen werden können. Die Regierung ersucht den Bund in ihrer Vernehmlassungsantwort, auf diese vorgeschlagenen Neuerungen zu verzichten.
Nach der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Änderung des Ausweisgesetzes können Identitätskarten ab dem 1. März 2012 nur noch bei den ausstellenden kantonalen Behörden beantragt werden. Das Gesetz überträgt den Entscheid, ob weiterhin auch nichtbiometrische Identitätskarten ausgestellt werden können, der Zuständigkeit des Bundesrates. Der vorliegende Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates sieht vor, das Ausweisgesetz so zu ändern, dass die Kantone selber über eine allfällige Beantragung in der Wohngemeinde entscheiden können und auf Antrag weiterhin Identitätskarten ohne Chip bezogen werden können.
Wie die Regierung betont, hat das Schweizer Volk am 17. Mai 2009 über das jetzt gültige Ausweisgesetz abgestimmt, wobei die nun geplanten Änderungen bereits im Abstimmungskampf zur Diskussion standen. Der Regierung scheint es daher nicht angebracht, bereits kurze Zeit nach der Volksabstimmung das Gesetz erneut zu revidieren. Ausserdem weist die Regierung darauf hin, dass die Kantone bereits sehr hohe Investitionen für die Umstellung getätigt haben. So hat der Kanton für die neuen Ausweiszentren in Graubünden insgesamt über 2 Millionen Franken investiert. Bei einem Verzicht auf die zentralisierte Ausstellung der Identitätskarten würden diese zu einem beträchtlichen Teil hinfällig. Ausserdem lassen sich mit der Ausstellung in den Ausweiszentren auch bei den Antragsstellern unnötige Kosten vermeiden.

Regierung für Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention
Die Bündner Regierung spricht sich für die vom Bund geplante Genehmigung des Übereinkommens des Europarates über die Landschaft aus. Gegen die Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention bestehen aus Sicht der Regierung keine Einwände, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund schreibt.
Das Übereinkommen vom 20. Oktober 2000, das bereits von 31 der 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist, geht von einem modernen Landschaftsverständnis aus. Es beschränkt sich nicht auf den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft, sondern unterstreicht auch deren Bedeutung für das Wohl der Bevölkerung und als Wirtschaftsraum. Nach Ansicht der Regierung strebt die Konvention nicht einseitig den Schutz der Landschaft an, sondern will zugleich Impulse für die Pflege, Planung und Entwicklung der Landschaften unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedankens setzen.
Die Regierung teilt im Übrigen die vertretene Auffassung, wonach die institutionellen und rechtlichen Grundlagen und Umsetzungsinstrumente in Bund und Kantonen den Anliegen des Übereinkommens bereits heute Rechnung tragen. So gesehen hat das Übereinkommen für den Bund und die Kantone keinen zusätzlichen rechtlichen oder organisatorischen Handlungsbedarf zur Folge.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Grüsch: Die neue Verfassung der Gemeinde Grüsch vom 26. November 2010 wird genehmigt.
  • Mesocco: Die an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2010 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Mesocco wird genehmigt.
  • Val Müstair: Die an der Urnenabstimmung vom 19. Dezember 2010 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Val Müstair wird genehmigt.
  • Zuoz: Die an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2010 beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Zuoz wird genehmigt.
  • Arosa: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa vom 24. Oktober 2010 wird genehmigt.
  • Breil/Brigels: Die von der Gemeinde Breil/Brigels an der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2010 beschlossene projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung für die Erstellung einer Feriendorfanlage wird genehmigt.
  • Flims: Die von der Gemeinde Flims beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 13. Juni 2010 wird genehmigt.


Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Alters- und Pflegeheim Domleschg in Fürstenaubruck: An die Erweiterung und Erneuerung des Alters- und Pflegeheims Domleschg in Fürstenaubruck mit Umwandlung von Zweibettzimmern in Einbettzimmer wird ein kantonaler Investitionsbeitrag von 720'000 Franken zugesichert.
  • Gewerbliche Berufsschule Chur: Das Bauprojekt für die Erstellung eines Informatikraumes der Gewerblichen Berufsschule Chur wird genehmigt und mit einem kantonalen Baubeitrag von maximal 228'700 Franken unterstützt.
  • 11. Eidgenössische Volksmusikfest: Das 11. Eidgenössische Volksmusikfest vom 9. bis 11. September 2011 in Chur wird mit einem Beitrag in Form einer Defizitgarantie von maximal 200'000 Franken unterstützt.
  • Wirtschaftsforum Graubünden: Dem Wirtschaftsforum Graubünden wird für die Jahre 2011 bis 2013 ein Kantonsbeitrag von insgesamt 360'000, jährlich 120'000 Franken, zugesichert.
  • Institut für Tourismus- und Freizeitforschung (ITF): Dem Institut für Tourismus- und Freizeitforschung (ITF) wird für die Umsetzung der Leistungsvereinbarung 2011 bis 2014 ein Kantonsbeitrag von insgesamt 400'000, pro Jahr 100'000 Franken, zugesichert.

 
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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