Die Bündner Regierung hat zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts im Kanton Graubünden das Vernehmlassungsverfahren für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch eröffnet. Schwerpunkt der Vorlage ist die Schaffung einer neuen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit Zweigstellen, welche die heutigen Vormundschaftsbehörden ersetzt. Die Amtsvormundschaften, neu Berufsbeistandschaften, sollen bis zum Abschluss der Gemeinde- und Gebietsreform von den Regionalverbänden betrieben werden.
Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenschutzrecht des Bundes in Kraft. Bis dahin haben die Kantone ihre Gesetzgebung anzupassen und die erforderliche Behördenorganisation aufzubauen. Mit der Revision des Zivilgesetzbuches bezweckt der Bund eine Professionalisierung des Vormundschaftswesens, da der gesellschaftliche Wandel zu vielschichtigen Problemen und komplexen Herausforderungen führt. Im Zentrum steht die Bildung interdisziplinär zusammengesetzter Fachbehörden (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden), um den steigenden Anforderungen besser begegnen zu können.
Neue Behördenorganisation im Kanton
Die zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben haben zur Folge, dass im Kanton Graubünden eine neue Behördenorganisation aufgebaut werden muss. Trotz der in der Vergangenheit erfolgten Zusammenschlüsse vermögen die bestehenden Vormundschaftsbehörden den neuen bundesrechtlichen Anforderungen nicht zu genügen. Zudem ist das Einzugsgebiet der heute bestehenden 17 Vormundschaftsbehörden zu klein. Die Regierung schlägt deshalb vor, eine kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit drei Zweigstellen zu schaffen. Mit diesen dezentralen und bürgernahen Strukturen kann der Kanton sowohl attraktive Stellen in den Regionen schaffen, als auch die bundesrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Behördenmitglieder setzen sich in erster Linie aus voll- und hauptamtlichen Fachpersonen der drei Kerndisziplinen des Kindes- und Erwachsenenschutzes (Recht, Sozialarbeit und Pädagogik/Psychologie) zusammen. Weitere wichtige Disziplinen wie Medizin/Psychiatrie/Geriatrie und Treuhand/Vermögensverwaltung können durch nebenamtliche Anstellungen abgedeckt werden. Unterstützt wird die dezentral organisierte kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde durch ein eigenes Behördensekretariat, das vorwiegend Aufgaben in den Bereichen Rechtsabklärung und Beratung, Revisorat und Administration wahrnimmt.
Im Zuge der Neustrukturierung der Behördenebene sind auch die bisherigen Amtsvormundschaften (künftig Berufsbeistandschaften) neu zu organisieren. Diese sollen weiterhin regional verankert sein. Damit sie eine geeignete Betriebsgrösse aufweisen, sind ihnen weitere Aufgaben zuzuweisen. Nebst der professionellen Mandatsführung sollen sie für Sozialabklärungen sowie die Rekrutierung, Beratung und Unterstützung der privaten Beiständinnen und Beistände zuständig sein. Dadurch werden in den Regionen Arbeitsplätze nicht nur erhalten, sondern neue geschaffen. Da die Aufgabenzuweisung aufgrund der bestehenden Strukturen zu erfolgen hat, wird die Verantwortung für das Betreiben der Berufsbeistandschaften im Sinne einer Übergangslösung den Regionalverbänden übertragen. Diese haben insbesondere das Personal zu wählen und die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Regierung sieht vor, die Aufgabe im Rahmen der Gemeinde- und Gebietsreform den Regionen anzugliedern.
Kanton finanziert neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Aufgrund der Aufgabenverschiebung von den Kreisen zum Kanton trägt dieser in Zukunft die Aufwendungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Diese Mehrkosten belaufen sich auf knapp fünf Millionen Franken pro Jahr. Die Gemeinden werden wie bisher die Berufsbeistandschaften finanzieren. Da die Kostensteigerung bei den Berufsbeistandschaften in etwa der finanziellen Entlastung infolge des Wegfalls der Finanzierung der Vormundschaftsbehörden entsprechen, dürfte die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts für die Gemeinden kostenneutral ausfallen.
Das geltende Vormundschaftsrecht ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 1912 praktisch unverändert geblieben. Aufgrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Veränderungen sowie veränderter Bedürfnisse ist eine Revision des Vormundschaftsrechts unumgänglich geworden.
Die Frist für die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauert bis zum 8. Juli 2011. Die Unterlagen sind auf der Website des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, unter
www.djsg.gr.ch aufgeschaltet.
Auskunftsperson:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, 081 257 25 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden