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Die Bündner Regierung hat das neue Gesetz über den Natur- und Heimatschutz und die dazugehörige Verordnung auf den 1. Mai 2011 in Kraft gesetzt. Damit schafft der Kanton die Grundlage für einen effizienten und zeitgemässen Natur- und Heimatschutz in Graubünden.

Neues Kantonales Natur- und Heimatschutzgesetz in Kraft gesetzt
Das neue Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden wird auf den 1. Mai 2011 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Der Grosse Rat hatte das Gesetz am 19. Oktober 2010 erlassen. Die Referendumsfrist ist am 26. Januar 2011 unbenutzt abgelaufen.
Das Gesetz schafft die Grundlage für einen effizienten und zeitgemässen Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden. Es bezweckt in erster Linie die Umsetzung von Artikel 81 der Kantonsverfassung. Danach sind der Kanton und die Gemeinden verpflichtet, Massnahmen für den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie die Erhaltung von wertvollen Landschaften und Ortsbildern, geschichtlichen Stätten sowie von Naturobjekten und Kulturgütern zu ergreifen.
Für die Umsetzung des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes ist eine regierungsrätliche Ausführungsverordnung erforderlich, welche die bisherigen Verordnungen zur Natur- und Heimatschutzgesetzgebung ablöst und den Vollzug des neuen Gesetzes regelt. Diese ist von der Regierung ebenfalls auf den 1. Mai 2011 in Kraft gesetzt worden.

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Igis: Der Gemeinde Igis wird für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle auf dem Schulareal Ried in Landquart ein kantonaler Baubeitrag von 1'031'700 Franken zugesichert.
  • Brienz/Brinzauls: Das Projekt "Frühwarnsystem Felssturzgebiet Caltgeras" der Gemeinde Brienz/Brinzauls wird genehmigt und mit einem Beitrag von 184'800 Franken unterstützt.
  • Bergün/Bravuogn: Die von der Gemeinde Bergün/Bravuogn am 7. November 2006 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung "Bahnhofareal" wird genehmigt.
  • Furna: Die Revision der Ortsplanung der Gemeinde Furna vom 17. September 2010 wird genehmigt.
  • Val Müstair: Die von der Gemeinde Val Müstair am 3. Dezember 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Rhätische Bahn: Das Projekt "Lawinen- und Steinschlagschutz Muot, Etappe 1" der Rhätischen Bahn wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 1'312'500 Franken zugesichert.
  • "Steinschlagschutz Glatscheras": Das Projekt "Steinschlagschutz Glatscheras" des Tiefbauamtes Graubünden auf Gebiet der Gemeinde Bergün/Bravuogn wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 1'200'000 Franken gesprochen.
  • Ems-Chemie AG: An die Erneuerung der Anschlussgleisanlage der Ems-Chemie AG in Ems Werk wird ein Kantonsbeitrag von maximal 254'500 Franken zugesichert.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 5'797'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Malojastrasse: Belagsarbeiten Plaun dal Crot – Maloja Kulm
- Samnaunerstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten S-chalun – Val Pischöt
- Schanfiggerstrasse: Baumeisterarbeiten St. Peter innerorts


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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