Kommission für Gesundheit und Soziales befürwortet die Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung
- Seiteninformationen
- Erste Mitteilung
- Neuen Beitrag einfügen
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung vorberaten und unterstützt die Anträge der Regierung.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat an ihrer letzten Sitzung unter dem Vorsitz von Grossrat Martin Candinas und im Beisein von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner beschlossen, dem Grossen Rat die Annahme der Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) zu beantragen.
Die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des KPVG beinhaltet die Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 19. März 2010, namentlich den Umgang mit unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen sowie die Auszahlung der Prämienverbilligung an die Versicherer. Die Kantone sind verpflichtet, die bundesrechtlichen Änderungen von Art. 64a und Art. 65 KVG per 1. Januar 2012, mit einer zweijährigen Umsetzungsfrist, in Kraft zu setzen.
Für den Kanton Graubünden bringt die Änderung des Bundesrechts einige Anpassungen des kantonalen Rechts mit sich: Umgang mit unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen, Bezeichnung einer Revisionsstelle zur Überprüfung der Richtigkeit der Forderungen der Versicherer gegenüber säumigen versicherten Personen, Einführung einer Liste der säumigen versicherten Personen und die Auszahlung der Prämienverbilligung an die Versicherer anstatt an die Versicherten. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben bleibt dem Kanton einmal mehr kein grosser Handlungsspielraum. Einzig bei der Einführung einer Liste der säumigen versicherten Personen handelt es sich um eine Kann-Vorschrift.
Die Kommission steht grossmehrheitlich hinter den von der Regierung vorgeschlagenen Anpassungen des kantonalen Rechts, insbesondere auch hinter der Einführung einer Liste der säumigen versicherten Personen, welche beispielsweise im Kanton Thurgau bereits eingeführt wurde – mit positiver Wirkung. Die für den Kanton Graubünden beabsichtigte Liste soll jedoch nicht Personen enthalten, welche ihre Prämien und Kostenanteile nicht bezahlen können, sondern nur diejenigen, die nicht bezahlen wollen. Diesbezüglich liegt jedoch auch ein Minderheitsantrag aus der Kommission vor, welcher auf den Verzicht der Einführung einer Liste abzielt. Im Übrigen wird die Auszahlung der Prämienverbilligung an die Versicherer anstatt wie bisher an die Versicherten durch die Kommission einstimmig begrüsst. Ebenso begrüsst wird die neue Regelung, wonach die bestehende Verpflichtung der Gemeinden zur Übernahme ausstehender Prämien und Kostenbeteiligungen fallen gelassen wurde und neu der Kanton uneinbringliche Prämien und Kostenbeteiligungen übernimmt.
Der Grosse Rat wird die Teilrevision des KPVG in der Junisession 2011 behandeln.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Martin Candinas, Tel. 078 841 66 86
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
Neuer Artikel