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Das Kantonsgericht und das Verwaltungsgericht als oberste kantonale Gerichte sowie die Bündner Regierung beabsichtigen, im Hinblick auf eine Realisierung des Neubauprojekts "sinergia" in Chur ihre Immobilienstrategien eng aufeinander abzustimmen. Die beiden Gerichte und die Regierung sind sich einig, dass sich daraus Synergien bei der Immobilienbewirtschaftung beider Staatsgewalten ergeben, ohne das von Verfassung wegen garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gerichte zu beeinträchtigen. Vorgesehen ist, dass die Gerichte dereinst das alte Staatsgebäude an der Churer Grabenstrasse beziehen, wo heute das kantonale Tiefbauamt untergebracht ist.

Wahrung des Selbstverwaltungsrechts der obersten kantonalen Gerichte
Mit dem Projekt "sinergia" beabsichtigt die Regierung, die auf dem Stadtgebiet von Chur verteilten 44 verschiedenen Büroräumlichkeiten der kantonalen Verwaltung neu im Gebiet des heutigen Strassenverkehrsamts in der Ecke Kasernenstrasse/Ringstrasse zusammen zu führen. Der Grosse Rat hat einem entsprechenden Bericht der Regierung bereits anlässlich der Dezembersession 2009 im Grundsatz zugestimmt und die Regierung zur Umsetzung beauftragt. Die Baubotschaft für ein Verwaltungsgebäude in Chur soll im kommenden Oktober dem Parlament unterbreitet werden.

Ein von den beiden kantonalen Gerichten und der Regierung gemeinsam in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten hat ergeben, dass die obersten Gerichte bei der Bestimmung der von ihnen zu nutzenden Infrastruktur frei sind und dass sie weder vom Grossen Rat noch von der Regierung konkret angewiesen werden dürfen, andere Räumlichkeiten zu beziehen. Dieses von Verfassung wegen garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gerichte setzt deshalb voraus, dass sie einem allfälligen Miteinbezug in die kantonale Immobilienstrategie zustimmen. Diese rechtlichen Gegebenheiten wurden von der Regierung im Rahmen des Projektes "sinergia" zu wenig berücksichtigt.

Vereinbarung betreffend künftige Nutzung des Staatsgebäudes als Gerichtsgebäude
Das Kantonsgericht, das Verwaltungsgericht und die Regierung sind nun in einer gemeinsamen Erklärung übereingekommen, dass die kantonale Immobilienstrategie sowohl für die Gerichte als auch für die kantonale Verwaltung Vorteile bringt. Um diese Vorteile möglichst vollständig ausschöpfen zu können, haben sich die Gerichte bereit erklärt, das im Zuge der Umsetzung des Projekts "sinergia" frei werdende Staatsgebäude als gemeinsames Gerichtsgebäude weiter zu nutzen.

Der Bezug des alten Staatsgebäudes durch die beiden kantonalen Gerichte soll nach der vollständigen Zusammenführung der kantonalen Verwaltung im Gebiet Chur West stattfinden, also frühestens im Jahr 2023.


Auskunftspersonen:
- Kantonsgericht Kanton Graubünden, Dr. Norbert Brunner, Präsident, 081 257 39 61, norbert.brunner@kg.gr.ch
- Verwaltungsgericht Kanton Graubünden, Dr. Johann Martin Schmid, Präsident, 081 257 39 81, johann.m.schmid@vg.gr.ch
- Regierung Kanton Graubünden, Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, 081 257 36 01, mario.cavigelli@bvfd.gr.ch


Gremium: Kantonsgericht/Verwaltungsgericht/Regierung
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
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