Kommission für Gesundheit und Soziales verabschiedet das Behindertenintegrationsgesetz zuhanden des Grossen Rates
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Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Botschaft der Regierung zum Gesetz zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz) vorberaten und beantragt dem Grossen Rat, der Vorlage zuzustimmen.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat an zwei Sitzungen unter dem Vorsitz von Grossrat Martin Candinas und im Beisein von Regierungsrat Hansjörg Trachsel beschlossen, dem Grossen Rat die Annahme des Gesetzes zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertenintegrationsgesetz) zu beantragen.
Die Botschaft der Regierung zum Behindertenintegrationsgesetz will die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung gesetzlich neu regeln und ein neues Finanzierungssystem festlegen, da die Kantone vom Bund im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs im Jahre 2008 die Zuständigkeit für die Finanzierung der Institutionen für Menschen mit Behinderung übernommen haben. Die Finanzierung der Angebote wird sich künftig am individuellen Betreuungsbedarf orientieren und auf standardisierten Pauschalen beruhen, so dass für Personen mit Behinderung ein Angebot, sei es im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich, ermöglicht werden kann, das optimal auf ihren Betreuungsbedarf abgestimmt ist.
In Anerkennung des Handlungsbedarfs ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten und steht auch hinter dem von der Regierung erarbeiteten Gesetzesentwurf. Aus der Kommissionsmitte wurden lediglich zwei substanzielle Minderheitsanträge gestellt: Einerseits wünscht eine Kommissionsminderheit die Aufnahme einer Quote im Gesetz, welche den Anteil an beschäftigten Menschen mit Behinderung in der kantonalen Verwaltung festlegt. Andererseits beantragt eine Kommissionsminderheit die Aufnahme einer Bestimmung, mit welcher ermöglicht werden soll, dass der Kanton hindernisfreies Bauen auch mit Beiträgen unterstützt, wenn Anpassungen an bereits bestehenden öffentlich zugänglichen Bauten vorgenommen werden.
Der Grosse Rat wird das Behindertenintegrationsgesetz in der Augustsession 2011 behandeln.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Martin Candinas, Tel. 078 841 66 86
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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