Die Regierung hat die Bündner Gemeinden für die Jahre 2012 und 2013 nach der Finanzkraft neu eingestuft.
Seit der letzten Finanzkrafteinteilung für die Jahre 2010 und 2011 erfolgte ein Gemeindezusammenschluss, zwei weitere sind auf den 1. Januar 2012 geplant. Die Anzahl der Gemeinden vermindert sich dadurch von 180 auf 176; entsprechend verändert sich auch die Aufteilung zu den einzelnen Finanzkraftgruppen. Ohne Berücksichtigung der erfolgten Klassenwechsel, die sich durch die erwähnten Gemeindezusammenschlüsse ergeben haben, erfahren 24 Gemeinden gegenüber der bisherigen Einteilung eine Veränderung in der Finanzkraftgruppeneinteilung. Bei der letzten Einteilung vor zwei Jahren waren noch 22 Gemeinden von einem Wechsel betroffen. Elf Gemeinden erfahren durch ihre Entwicklung der Steuererträge eine Veränderung der Finanzkraftgruppe. Bei sechs Gemeinden wirkt sich eine Anpassung des Steuerfusses auf die neue Einteilung aus. Die zugewiesene Berechtigung im Finanzausgleich ist bei drei Gemeinden für einen Wechsel verantwortlich. Schliesslich gehören zwei Gemeinden aufgrund einer veränderten Ausgangslage beim Finanzbedarf einer neuen Finanzkraftgruppe an.
17 Gemeinden mit 9'407 Einwohnern wechseln in eine stärkere Finanzkraftgruppe, währenddem sieben Gemeinden mit 38'376 Einwohnern neu in einer schwächeren Gruppe eingeteilt sind. Die neue Einteilung wird den kantonalen Finanzhaushalt im Bereich des indirekten Finanzausgleichs damit etwas stärker belasten.
Von den Gemeinden mit über 1'000 Einwohnern werden Flims und Mesocco einer stärkeren Gruppe angehören. Ihnen gegenüber stehen die Gemeinden Chur, Schiers und Vals, die neu in eine schwächere Gruppe gelangen.
Auskunftspersonen:
- Thomas Kollegger, Chef Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail:
thomas.kollegger@afg.gr.ch
- Armin Blumenthal, Revisor/Gemeindeberater Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 88, E-Mail:
armin.blumenthal@afg.gr.ch
Beilage:
Neueinteilung der Gemeinden in Finanzkraftgruppen gemäss Publikation im Amtsblatt vom 18. August 2011
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden