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Der Kanton Graubünden will auf das Budgetjahr 2013 das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2 einführen. Die politischen Gemeinden sollen ihre Rechnungslegung innert fünf Jahren nach der Einführung beim Kanton auf den neuen Standard umstellen. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft für ein total revidiertes Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (FHG) verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession 2011 behandeln.

Das HRM2 bezweckt vor allem, die Transparenz über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Vergleichbarkeit der Rechnungen aller öffentlichen Gemeinwesen zu erhöhen. Zugleich werden die Rechnungslegungsmethoden der öffentlichen Hand an diejenige der Privatwirtschaft angeglichen. Das von der Regierung vorgelegte neue Finanzhaushaltsgesetz lehnt sich stark an das HRM2-Mustergesetz der Finanzdirektorenkonferenz der Kantone (FDK) an.

Neue Elemente bei der Rechnungslegung
Die Einführung von HRM2 bringt in verschiedenen Bereichen der Rechnungslegung neue Elemente. Unter anderem wird der Anhang zur Jahresrechnung um einen Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel sowie einen Eigenkapitalnachweis erweitert. Im Weiteren wird das Führen einer Geldflussrechnung sowie einer Anlagenbuchhaltung zur Pflicht. Neuerungen ergeben sich auch mit einem mehrstufigen Erfolgsausweis, einem neuen harmonisierten Kontenplan, bei der Bewertung des Finanz- und Verwaltungsvermögens sowie bei den Abschreibungen.

Die Regierung trägt den Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmenden weitgehend Rechnung. Danach sollen die politischen Gemeinden gute Rechnungsergebnisse weiterhin für ausserordentliche Abschreibungen nutzen können. Wichtig sind die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Gemeinderechnungen. Die fünfjährige Einführungsfrist gibt Gelegenheit, mit Modellgemeinden erste Erfahrungen zu sammeln. Bis 2018 soll die flächendeckende Einführung von HRM2 abgeschlossen sein. Das Amt für Gemeinden wird die Gemeinden bei der Umsetzung fachlich unterstützen.

Für die Regional- und Gemeindeverbände sowie für die Bürgergemeinden gelten die Vorgaben lediglich sinngemäss. Auf das Festlegen von Mindeststandards wird verzichtet. Die Bürgergemeinden sollen aber künftig selbstständig Rechnung ablegen.

Separates Gesetz über die Finanzaufsicht
Die Regierung hat zugleich die Botschaft für den Erlass eines separaten Gesetzes über die Finanzaufsicht verabschiedet. Dieses Finanzaufsichtsgesetz übernimmt die Artikel 38 bis 57 des bestehenden Gesetzes über den Finanzhaushalt und die Finanzaufsicht mit wenigen redaktionellen Anpassungen. Inhaltlich angepasst wird einzig die Bestimmung betreffend die Ausgestaltung des paritätischen Gremiums der Regierung und der Geschäftsprüfungskommission.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Martin Schmid, Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01


Beilage:
PDFBotschaft der Regierung an den Grossen Rat, Heft Nr.3/2011-2012


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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