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Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Die Bündner Regierung legt nun ihre Botschaft zur Umsetzung des Bundesrechts im Kanton Graubünden vor. Schwerpunkt der Vorlage ist die Schaffung von fünf eigenständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, welche die heutigen Vormundschaftsbehörden ersetzen. Regionale Berufsbeistandschaften sollen die Amtsvormundschaften ablösen. Die bisherigen Trägerschaften können aber bis zum Inkrafttreten der Gebietsreform beibehalten werden. Die Beratung im Grossen Rat soll in der Dezember-Session 2011 erfolgen, damit genügend Zeit für den Aufbau der neuen Behörden bleibt.

Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes in Kraft, das dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Wandel Rechnung trägt. Das neue Recht richtet die behördlichen Massnahmen noch stärker auf den konkreten Einzelfall aus und fördert das Selbstbestimmungsrecht und die Solidarität innerhalb der Familie. In organisatorischer Hinsicht steht die Bildung von interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörden (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden) im Zentrum, um den steigenden Anforderungen besser begegnen zu können. Dadurch strebt der Bund eine (weitere) Professionalisierung des Vormundschaftswesens an.

Bildung von fünf eigenständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
Die zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben haben zur Folge, dass im Kanton Graubünden eine neue Behördenorganisation aufgebaut werden muss. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung schlägt die Regierung die Schaffung von fünf eigenständigen Behörden mit klaren territorialen Zuständigkeiten vor. Jede Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) besteht aus einer vollamtlichen Leitung und mindestens zwei weiteren voll- oder hauptamtlichen Behördenmitgliedern, welche die Kerndisziplinen Recht, Sozialarbeit und Pädagogik/Psychologie abdecken. Weitere wichtige Disziplinen wie Medizin/Psychiatrie/ Geriatrie und Treuhand/Vermögensverwaltung können – falls erforderlich – durch nebenamtliche Anstellungen abgedeckt werden. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf angepasst wird auch die Zuständigkeit für die Sachverhaltsabklärungen. Diese sollen in der Regel durch die KESB vorgenommen werden. Unterstützt werden die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden jeweils durch ein Sekretariat, welches vorwiegend Aufgaben in den Bereichen Rechtsabklärung, Revisorat und Administration wahrnimmt.

Berufsbeistandschaften als regionale Aufgabe
Wegen der Neustrukturierung der Behördenebene ist die Organisation der Berufsbeistandschaften (bisher Amtsvormundschaften) ebenfalls zu überprüfen, obwohl das Bundesrecht keinen direkten Handlungsbedarf auslöst. Die Regierung schlägt vor, das Betreiben der Berufsbeistandschaften als regionale Aufgabe zu bezeichnen und nicht mehr den Kreisen zuzuweisen. Damit trägt sie dem Grundsatzbeschluss des Grossen Rates Rechnung, der bei der Beratung zur Gemeinde- und Gebietsreform im Februar 2011 einstimmig beschlossen hat, den Kreisen keine Aufgaben mehr zu übertragen. Mit einer Übergangsregelung will die Regierung verhindern, dass die heutigen elf Amtsvormundschaften innert weniger Jahre teilweise zweimal reorganisiert werden müssen. Indem die bisherigen Trägerschaften die Berufsbeistandschaften bis spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gebietsreform betreiben können, lässt sich die Neuordnung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht optimal auf die Gebietsreform abstimmen, die erst später in Kraft treten wird. Die Berufsbeistandschaften sollen sich auf ihre Kernaufgaben beschränken, nämlich das Führen von kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Mandaten. Aufgrund der in der Vernehmlassung geäusserten Kritik verzichtet die Regierung darauf, ihnen ebenfalls die Sachverhaltsabklärungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu übertragen.

Kanton finanziert neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mit der Aufgabenverschiebung von den Kreisen zum Kanton trägt dieser in Zukunft die Aufwendungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Die Kosten belaufen sich auf knapp acht Millionen Franken pro Jahr. Die Berufsbeistandschaften werden wie bisher von den Gemeinden finanziert. Aufgrund der vorgeschlagenen Ausgestaltung ist in diesem Bereich nach jetzigem Kenntnisstand nicht mit Mehrkosten zu rechnen. Durch die vorgeschlagene Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts werden die Gemeinden insgesamt um rund zwei Millionen Franken pro Jahr entlastet, da die Finanzierung der Vormundschaftsbehörden wegfällt.

Die neuen Behörden müssen bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts am 1. Januar 2013 aufgebaut und einsatzbereit sein. Um genügend Zeit für die Vorbereitungs- und Aufbauarbeit zu haben, ist vorgesehen, dass das Parlament die Vorlage in der Dezember-Session 2011 behandelt.


Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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