Gemeinsame Stellungnahme der Vote-électronique-Kantone Aargau, Graubünden und St. Gallen zum Abschluss der Testphase im Kanton Zürich
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Die Kantone Aargau, Graubünden und St. Gallen, die anlässlich der Nationalratswahlen 2011 erstmals ihren Auslandschweizer Stimmberechtigten erfolgreich eine Wahl über das Internet ermöglicht haben, nehmen den Abschluss der Testphase zum E-Voting im Kanton Zürich zur Kenntnis und zeigen sich zugleich erfreut über die Zürcher Bereitschaft, die Weiterentwicklung von Vote électronique anzugehen.
Der Kanton Zürich ist bereit, die Sicherheitsinfrastruktur des bestehenden Vote-électronique-Systems für das Consortium bis mindestens Ende 2014 weiterzubetreiben. Damit wird unter anderem in den Kantonen Aargau, Graubünden und St. Gallen das elektronische Stimmen und Wählen für Auslandschweizer auch in Zukunft möglich bleiben. Zudem kann so die Entwicklung dieses dritten Weges der Stimmabgabe, den bereits mehr als die Hälfte der wählenden und stimmenden Auslandschweizer nutzen, fortgesetzt werden.
Die Fokussierung der Consortialkantone, den Auslandschweizer Stimmberechtigten Vote électronique anzubieten, hat sich bewährt. Die Kantone Aargau, Graubünden und St. Gallen setzen sich zugleich dafür ein, Vote électronique mittelfristig allen Bürgerinnen und Bürgern anzubieten. Beim Setzen der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen ist vor allem der Bund gefordert.
Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Dr. Claudio Riesen, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 21
Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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