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Das Gesetz über die Familienzulagen wird an neues Bundesrecht angepasst. Ab 2013 haben alle Erwerbstätigen gleichermassen Anrecht auf Familienzulagen. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision gestartet. Im weiteren hat die Regierung einen erneuten Beschluss zur Zweitwohnungssteuer in Silvaplana gefasst.

Familienzulagen neu für alle Berufstätigen
Ab 2013 erhalten sämtliche Erwerbstätigen pro Kind eine Familienzulage. So schreibt es der Bund vor. Die Kantone müssen ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen. Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen zur Vernehmlassung bis Ende Februar 2012 freigegeben.

Das revidierte eidgenössische Familienzulagengesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, beinhaltet eine einheitliche und umfassende Regelung der Familienzulagen. Neu ist, dass auch Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Anrecht auf Familienzulagen haben. Dazu müssen sie sich einer Familienausgleichskasse anschliessen. Zur Finanzierung der Leistungen entrichten die Selbstständigerwerbenden Beiträge, die sich nach ihrem AHV-pflichtigen Einkommen bemessen. Sie haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Arbeitnehmenden, deren Familienzulagen von den Arbeitgebenden finanziert werden.

Laut Bundesrecht können die Kantone selbst bestimmen, ob innerhalb einer Familienausgleichskasse auf den AHV-pflichtigen Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auf denjenigen der Selbstständigerwerbenden der gleiche Beitragssatz erhoben werden muss oder nicht. Im Sinne einer möglichst rechtsgleichen Behandlung sämtlicher Erwerbstätiger spricht sich die Bündner Regierung für einen einheitlichen Beitragssatz pro Familienausgleichskasse aus. Dieser beträgt bei der kantonalen Kasse gegenwärtig 1,9 Prozent von der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Die privaten Familienausgleichskassen sind nicht an diesen Beitragssatz gebunden.

Die Mindestzulagen betragen 220 Franken pro Monat für Kinder bis zur Vollendung des 16. Altersjahres und 270 Franken pro Monat für Kinder nach Vollendung des 16. Altersjahres. Der höhere Ansatz gilt für Jugendliche in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Der Aufwand, den die Ausdehnung der Zulagenberechtigung auf Kinder von Selbstständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft mit sich bringt, ist schwierig abzuschätzen. Die kantonale Familienausgleichskasse geht für 2013 von einer zusätzlichen Zulagensumme von 7,555 Mio. Franken aus. An Arbeitnehmende richtet die Kasse 2013 Zulagen von rund 81,725 Mio. Franken aus. (Link zu den Vernehmlassungsunterlagen)

Ehemaliger Eiskeller in Ilanz unter Denkmalschutz gestellt
Ein ehemaliger Eiskeller der Getränkehandlung Oswald in Ilanz wird unter kantonalen Denkmalschutz gestellt. Dies hat die Regierung beschlossen. Die eindrückliche und unersetzliche Bauart sowie der sehr gute Erhaltungszustand der Gesamtanlage verleihen dem Objekt eine einzigartige kultur- und technikgeschichtliche Bedeutung.

Der Eiskeller als einst benutztes Kühllager für Bier und Getränke befindet sich an der Weggabelung der Lugnezer- und der alten Flondnerstrasse westlich von Ilanz. Das zweigeschossige Lagerhaus mit einem ausgeklügelten Kühl- und Belüftungssystem stammt aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und stellt ein bemerkenswertes Zeugnis aus den Anfängen des gewerblichen Brauereiwesens in Graubünden dar. Mit der Elektrifizierung und der Entwicklung der Kältetechnik wurde die Anlage aufgegeben. Durch die Unterschutzstellung wird die Eigentümerschaft unter anderem soweit zumutbar verpflichtet, das Objekt in gutem Zustand zu bewahren und Massnahmen zu seiner Instandstellung zu ergreifen.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Silvaplana: Die Regierung musste sich wegen eines verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 25. Oktober 2011 ein zweites Mal mit der von der Gemeinde Silvaplana beschlossenen Zweitwohnungssteuer befassen. In seinem Urteil forderte das Verwaltungsgericht, dass Regierungsrat Mario Cavigelli bei diesem Geschäft grundsätzlich und Regierungsrat Hansjörg Trachsel beim Entscheid über das gegen ihn gerichtete Ausstandbegehren (unter Verlassung des Sitzungssaales) in den Ausstand treten müssen. In ihren neuen Beschlüssen ist die Regierung diesen formellen Vorgaben des Verwaltungsgerichtes nachgekommen. In der Sache hat sie die Steuervorlage der Gemeinde erneut genehmigt und die dagegen erhobenen neun Beschwerden wiederum abgewiesen. Gemäss der Steuervorlage sollen sämtliche Zweitwohnungen, welche nicht gewerbsmässig vermietet werden, jährlich mit ca. 1500 bis 2000 Franken besteuert werden. 
  • Tujetsch: Die von der Gemeinde Tujetsch am 15. Mai 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Gegenstand der projektbezogenen Nutzungsplanung bildet ein neues Resort bei der Talstation der Bergbahnen im Gebiet "Dieni" mit Hotels, Ferien- und Personalwohnungen sowie Dienstleistungsbetrieben. 
  • Val Müstair: An die Mehrkosten der 30. Etappe der Gesamtmelioration der Gemeinde Val Müstair wird unter der Voraussetzung einer Bundesbeteiligung ein Kantonsbeitrag von höchstens 50'750 Franken zugesichert. 
  • Rueun/Siat: Das Auflageprojekt für die Korrektion der Siaterstrasse, Abschnitt Sareins Sut – Sareins Sura (Kilometer 1.77 bis 2.51), wird genehmigt. 
  • Braggio: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Braggio vom 22. Mai 2011 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Alters- und Pflegeheim Neugut in Landquart: An die Umwandlung von Zweibettzimmern in Einbettzimmer sowie an die Schaffung von zusätzlichen Pflegebetten im Alters- und Pflegeheim Neugut in Landquart wird ein kantonaler Investitionsbeitrag von total 2'760'000 Franken zugesichert. 
  • Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld (IFM): An die Planung und erste dringliche Ausführung einer Gesamtsanierung der Liegenschaften des Bildungszentrums Wald in Maienfeld wird der Stiftung Interkantonale Försterschule Maienfeld (IFM) für das Jahr 2012 ein Investitionsbeitrag von 150'000 Franken zugesichert. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des entsprechenden Nachtragskredits durch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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