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Die Bündner Regierung hat das Geburtshaus Jenins auf die Spitalliste aufgenommen. Im Weiteren hat sie die Fallpauschalen für die Bündner Akutspitäler nun provisorisch festgesetzt sowie drei Programmvereinbarungen mit dem Bund zugestimmt.

Geburtshaus Jenins neu auf der Spitalliste
Die Bündner Spitalliste wird auf Beschluss der Regierung um das Geburtshaus in Graubünden, Jenins, ergänzt. Der Leistungsauftrag besteht für Geburtshilfe ab der 37. Schwangerschaftswoche mit zwei Patientinnenbetten. Für eine Aufnahme auf die Spitalliste sprach nach Ansicht der Regierung der Umstand, dass das Angebot des Geburtshauses sich von allen auf der Spitalliste aufgeführten Spitälern und Kliniken unterscheidet. Zudem sind die Auswirkungen auf die Spitalplanung klein. Im Kanton Graubünden gibt es jährlich insgesamt rund 1640 Geburten. Davon werden für das Geburtshaus Jenins ca. 40 erwartet.

Fallpauschalen für Bündner Akutspitäler provisorisch festgelegt
Die Regierung hat auf Anfang Jahr die Fallpauschalen für die Abrechnung von stationären Leistungen der Bündner Akutspitäler superprovisorisch festgesetzt, sofern zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern keine Einigung über deren Höhe erzielt wurde (Regierungsmitteilung vom 5. Januar 2012). Die Tarifpartner hatten bis Ende Januar Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist hat die Regierung nun die Fallpauschalen unverändert für die Dauer des Tariffestsetzungsverfahrens provisorisch festgelegt.

Drei Programmvereinbarungen mit dem Bund genehmigt
Mit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde das Instrument der Programmvereinbarung eingeführt. Demnach werden verbleibende Verbundaufgaben soweit zweckmässig mit Vereinbarungen zwischen dem Bund und den einzelnen Kantonen geregelt und erfüllt. Die Bündner Regierung hat drei Programmvereinbarungen 2012-2015 zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton Graubünden genehmigt. Diese betreffen den Bereich Wild- und Wasservogelschutzgebiete, den Bereich Lärm- und Schallschutz sowie den Bereich Schutzbauten Wasser. Von den vereinbarten Leistungen hat die Regierung Kenntnis genommen. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der jährlichen Kredite durch den Grossen Rat.

Zwei Gesetze in Kraft gesetzt
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung folgende Inkraftsetzungen beschlossen:
- Das Gesetz über die Finanzaufsicht vom 19. Oktober 2011 wird auf den 1. März 2012 in Kraft gesetzt.
- Die Teilrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden wird rückwirkend auf den 31. Oktober 2011 in Kraft gesetzt.


Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 6'860'000 Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Nationalstrasse A28: Baumeister- und Belagsarbeiten Umfahrung Saas, Lehnenbrücke Wieseli
- Schinstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Freihof-Solis, Stützmauer Calabria


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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