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Zu der am Sonntag, 11. März 2012 erfolgten Volksabstimmung über den Kredit für den Neubau eines kantonalen Verwaltungszentrums - Projekt "Sinergia" ist aufgrund von Korrekturen von Gemeindeergebnissen von Amtes wegen eine Nachzählung erforderlich. Die Regierung hat eine Nachzählung angeordnet.

Das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden sieht vor, dass von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen hat, wenn beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis einer Abstimmung die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt. Am Abstimmungstag vom Sonntag, 11. März 2012, konnte die Standeskanzlei Graubünden aufgrund der von den 176 Gemeinden elektronisch übermittelten Ergebnisse bei der Vorlage über die Gewährung eines Kredits für den Neubau eines kantonalen Verwaltungszentrums - Projekt "Sinergia" folgendes vorläufiges Gesamtergebnis bekannt geben: abgegebene gültige Stimmzettel 54'335, Ja-Stimmen 27'261, Nein-Stimmen 27'074. Bei einer Stimmdifferenz von 187 Stimmen und einem Schwellenwert von 163 Stimmen (0,3 Prozent von 54'335) waren somit die Voraussetzungen für eine Nachzählung von Amtes wegen nicht gegeben.

Am Montag, 12. März 2012, teilten zwei Gemeinden der Standeskanzlei Korrekturen ihres Gemeindeergebnisses mit. In der Gemeinde Davos waren neun Stimmabgaben aus der Urne in der Fraktion Monstein unberücksichtigt geblieben, weil die für den Kurierdienst eingesetzte Kantonspolizei diese Stimmabgaben aus Versehen erst am Montag, statt am Sonntag, beim Gemeindestimmbüro abgegeben hatte. Aus diesen neun Stimmabgaben resultierten für die Vorlage "Sinergia" sieben Ja- und eine Nein-Stimme. Die Gemeinde Donat hatte bei der elektronischen Meldung der Gemeindeergebnisse die beiden kantonalen Vorlagen vertauscht. Für die Vorlage Projekt "Sinergia" lautet das Ergebnis demnach korrekt 35 Ja- zu 24-Nein-Stimmen, statt 57 Ja- zu zwei Nein-Stimmen.

Aufgrund dieser Korrekturen verändert sich das kantonale Gesamtergebnis zur "Sinergia"-Vorlage wie folgt: abgegebene gültige Stimmzettel 54'343, Ja-Stimmen 27'246, Nein-Stimmen 27'097. Die Stimmendifferenz beträgt neu noch 149 Stimmen und somit weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmzettel (0,3 Prozent von 54'343 = 163,029). Damit hat wie gesetzlich vorgesehen, von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen.

Die Regierung hat heute die Standeskanzlei mit der Nachzählung beauftragt. Die Nachzählung erfolgt, nachdem das Stimmmaterial der Gemeinden bei der Standeskanzlei eingetroffen ist. Vertreter des Nein-Komitees haben die Möglichkeit, der Nachzählung beizuwohnen. Das Ergebnis wird öffentlich bekannt gegeben.


Auskunftsperson:
Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Tel. 081 257 22 22


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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