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Die Regierung hat das bestehende Impfprogramm gegen Gebärmutterhalskrebs verlängert. Im Weiteren hat sie sich mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst. 

Programm zur Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs fortgesetzt
Die Regierung hat das im Jahr 2008 eingeführte Programm zur Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) im Kanton Graubünden bis 2015 verlängert. Mit der Durchführung des Impfprogramms ist das Gesundheitsamt beauftragt. Geimpft werden können Mädchen und junge Frauen im Alter von elf bis 26 Jahren, welche zum Impfzeitpunkt im Kanton Graubünden ihren gesetzlichen Wohnsitz haben. Junge Frauen vor dem vollendeten 16. Altersjahr müssen dem Impfarzt das schriftliche Einverständnis ihrer Eltern respektive Erziehungsberechtigten vorlegen. In Zukunft wird auf Beginn des letzten obligatorischen Schuljahrs an alle jungen Frauen ein Informationsschreiben verschickt. Dabei wird gleichzeitig auf die Impfung gegen Hepatitis B aufmerksam gemacht. 

Waldhaus und Beverin neu auf Pflegeheimliste
Die psychiatrischen Kliniken Waldhaus, Chur, und Beverin, Cazis, werden mit insgesamt zehn Betten auf die Liste der Langzeiteinrichtungen (Pflegeheimliste des Kantons Graubünden) aufgenommen. Dieser Entscheid wird auf Ersuchen der Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR) gefällt. Nachdem vor einigen Jahren die Psychogeriatrieabteilung in den Kliniken Waldhaus und Beverin aufgelöst wurde, sehen sich die PDGR zunehmend damit konfrontiert, dass ältere Patienten, die auf Grund ihrer medizinischen Indikation einen grossen Teil ihres bisherigen Lebens in einer Klinik verbracht haben, nicht in ein herkömmliches Alters- und Pflegeheim verlegt werden können. Zurzeit werden in beiden Kliniken sechs Bewohner entsprechend betreut. Für die Zukunft wird mit einem Bedarf von zehn Plätzen gerechnet. Die auf der Pflegeheimliste aufgeführten Einrichtungen sind zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelassen und haben Anspruch auf kantonale und kommunale Leistungsbeiträge. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Flims: Der Arealplan "1:500 Amiez" vom 5. Juni 2012 der Gemeinde Flims wird genehmigt. Der im Zentrum von Flims Dorf gelegene Platz im Gebiet „Amiez“ wird heute als Parkplatz genutzt und weist kaum Aufenthaltsqualität auf. Der vorliegende Arealplan schafft die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Aufwertung des Gebietes.
  • Sumvitg: Die Änderung des Zonenplanes "1:1000 Cumpadials" vom 10. Mai 2012 der Gemeinde Sumvitg wird genehmigt. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Altersheims ist vorgesehen, zusätzliche Parkplätze bereitzustellen. Zu diesem Zwecke wird die Zone für Nebenbauten und Nebenanlagen ausgeschieden. Aufgrund der laufenden Gesamtmelioration wird die Strasse zwischen dem Altersheim und den geplanten Parkplätzen ausgebaut und verschoben. Die Strasse wird der Zone übriges Gemeindegebiet zugewiesen.
  • Sevgein: Die Teilrevision der Ortsplanung vom 30. Mai 2012 der Gemeinde Sevgein wird genehmigt. Dazu gehört eine Baugesetzrevision, worin die Grundlagen für die Sicherung der Baulandverfügbarkeit sowie einer neu geschaffenen Wohnzone verankert wurden. In der Gemeinde Sevgein findet sich kaum mehr verfügbares Bauland. Um diesem Mangel entgegenzutreten, möchte die Gemeinde mit der vorliegenden Zonenplananpassung eine Fläche von knapp einer halben Hektare einzonen. Schliesslich wird der neue Fussweg zwischen Dorf und Schulhaus im Generellen Erschliessungsplan Verkehr aufgenommen.
  • Tschappina, Urmein, Flerden, Cazis, Masein, Thusis und Sils i. D.: Das Wasserbauprojekt der Gemeinden Tschappina, Urmein, Flerden, Cazis, Masein, Thusis und Sils i. D.für die Verbauung der Nolla wird genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von insgesamt 102 500 Franken ausgerichtet.
  • Cazis: Das Projekt "Schneerutschverbauung Porteinertobel" der Gemeinde Cazis wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 88 500 Franken zugesichert. 
  • Tomils: Der Gemeinde Tomils wird an die Abwasserableitung ARA Feldis – Pumpwerk Rothenbrunnen ein Beitrag von höchstens 145 500 Franken zugesichert. 
  • Tamins: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan in den Massstäben 1:1500 und 1:25 000 für die Riedquellen "vorne" und "mitte" der Gemeinde Tamins werden genehmigt. 
  • Casti-Wergenstein: Die neue Verfassung der Gemeinde Casti-Wergenstein vom 31. August 2012 wird genehmigt. 
  • Andeer: Die Teilrevision der Statuten des „Gemeindeverbandes für das regionale Betagtenheim Hinterrhein (Pflege- und Altersheim)“ mit Sitz in Andeer wird genehmigt. Der Verband trägt neu den Namen „Regionaler Gemeindeverband Hinterrhein für das Pflegezentrum Glienda“. 
  • regioViamala und Regiun Surselva: Die Anpassung der regionalen Richtpläne Natur und Landschaft der regioViamala und der Regiun Surselva für die Festsetzung des Naturparks Beverins wird genehmigt. Gleichzeitig wird die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Landschaft, Regionaler Naturpark Beverin, beschlossen. 
  • Mulegns: Das Projekt "Steinschlagschutz Mulegns, H3a Julierstrasse" der Gemeinde Mulegns wird genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 296 250 Franken zugesichert. 
  • Ftan und Scuol: Der Gemeindegrenzplan Ftan – Scuol wird genehmigt.

 

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen

  • Bündner Gewerbeverband: Dem Bündner Gewerbeverband wird für die Berufsausstellung Fiutscher 2012 vom 6. bis 11. November 2012 in Chur ein Beitrag von maximal 219 000 Franken zugesichert.

 

Strassenprojekte
Die Regierung hat 7,4 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
-Transerstrasse: Baumeisterarbeiten Neubau Tunnel Plattas


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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