Grossrätliche Vorberatungskommission befürwortet die Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden
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Die Vorberatungskommission des Grossen Rates hat die regierungsrätliche Botschaft zur Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden vorberaten und empfiehlt dem Grossen Rat die Annahme der Vorlage.
Die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden befasst sich mit neuen bundesrechtlichen Vorgaben. Obwohl der Kanton Graubünden mit der Verselbständigung sowie der Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse Graubünden bereits massgebende Voraussetzungen erfüllt hat, muss er noch weitere Punkte umsetzen: die Wahl des Systems der Kapitalisierung, die Ausgestaltung der Staatsgarantie, die Definition der Beiträge oder Leistungen auf Gesetzesstufe und das Wahlverfahren für das paritätische Organ (Verwaltungskommission).
Die Vorberatungskommission des Grossen Rates hat sich unter dem Vorsitz von Grossrätin Angela Casanova-Maron und im Beisein von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner sowie des Direktors der Kantonalen Pensionskasse Graubünden, Willi Berger, mit der Vorlage auseinandergesetzt und den Gesetzesentwurf zuhanden des Grossen Rates vorberaten. Die Kommission gelangte nach eingehender Diskussion zum Schluss, die von der Regierung vorgeschlagenen Lösungen zu unterstützen. So befürwortet sie einstimmig das System der Vollkapitalisierung sowie die Regelung der Beiträge auf Gesetzesstufe durch den Grossen Rat. Somit wäre dann die Verwaltungskommission zuständig für die Regelung der Leistungen. Ebenso unterstützt die Vorberatungskommission den Vorschlag der Regierung, die Staatsgarantie ersatzlos zu streichen. Diese wäre nach geltendem Recht Ende 2015 ohnehin ausgelaufen.
Im Weiteren soll die Kantonale Pensionskasse Graubünden neu nur noch den Namen Pensionskasse Graubünden tragen.
Entsprechend ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten und empfiehlt sie ebenso dem Grossen Rat zur Annahme. Der Grosse Rat behandelt die Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden in der Aprilsession 2013.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Angela Casanova-Maron, Tel. 079 417 47 64
Gremium: Vorberatungskommission Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden
Quelle: dt Vorberatungskommission Totalrevision des Gesetzes über die Kantonale Pensionskasse Graubünden
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