Die Bündner Regierung schlägt Massnahmen vor, um das Rentenniveau bei der Pensionskasse Graubünden zu erhalten beziehungsweise nicht weiter sinken zu lassen. Sie hat die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden gestartet.
Die schweizerische Bevölkerung wird immer älter. Seit der Einführung des Pensionskassenobligatoriums im Jahre 1985 ist die Lebenserwartung im Alter 65 für Männer um rund vier Jahre und für Frauen um zweieinhalb bis drei Jahre gestiegen. Dies bedeutet, dass das in der Pensionskasse angesparte Kapital immer länger reichen muss.
Die Zinssätze risikoarmer Anlagen wie beispielsweise für Bundesobligationen sind seit Jahren rückläufig. Die letzten zwei bis drei Jahre sind sie auf historisch tiefem Niveau. Die Erträge aus Kapitalanlagen erreichen nicht mehr die Renditen früherer Jahrzehnte. Auf Grund dieser Entwicklungen sind die Pensionskassen in den letzten fünf bis sieben Jahren gezwungenermassen dazu übergegangen, ihre zu hohen Rentenversprechen früherer Jahre zu korrigieren und den Realitäten anzupassen. Diesem Trend konnte sich auch die Pensionskasse Graubünden (PKGR) nicht entziehen. In mehreren Schritten senkte die PKGR die Renten neupensionierter Personen zwischen 2006 und 2012 um rund zehn Prozent.
Aufgrund der erwähnten Entwicklungen und neuer technischer Grundlagen musste der technische Zins, welcher der Berechnung der Altersrente dient, per 31. Dezember 2012 erneut gesenkt werden. Als Folge davon mussten auch die Umwandlungssätze für die Bestimmung der Renten angepasst werden. Neue Altersrenten würden somit erneut sinken. Die Regierung will jedoch das Leistungsniveau für die Versicherten der PKGR weitgehend erhalten. Sie schlägt deshalb flankierende Massnahmen vor. Dabei soll die Spardauer etwas verlängert und die Sparbeiträge sollen leicht angehoben werden. Es ist vorgesehen, den Sparvorgang bereits im Alter 20 (bisher Alter 25) zu starten und in der zweiten Hälfte der Karriere ab dem Alter 45 die Beiträge leicht zu erhöhen. Der Kanton als Arbeitgeber hat für seine rund 3000 Mitarbeitenden mit jährlichen Mehrkosten von rund 750 000 Franken zu rechnen. Der einzelne Mitarbeitende des Kantons leistet durchschnittlich jährlich um rund 205 Franken höhere Beiträge.
Die Festlegung der Sparbeiträge wird im Pensionskassengesetz dem Gesetzgeber zugewiesen. Deshalb erfordert die Einführung der vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung dazu freigegeben.
Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis 6. September 2013. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter
www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen.
Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail:
barbara.janom@dfg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden