Die Waldentwicklungsplanung ist eine unverzichtbare Grundlage für die Bewirtschaftung und Pflege des Waldes im Kanton Graubünden. Dabei spielt die Mitwirkung der Gemeinden sowie der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Nun sollen die bestehenden 20 Waldentwicklungspläne (WEP) durch fünf neue, regionale WEP ersetzt werden.
In Graubünden gehört der überwiegende Teil des Waldes den Gemeinden (85 Prozent). So gesehen kommt auf jeden Einwohner, jede Einwohnerin eine Hektare Wald. Diesen "Besitz" gilt es zu bewahren. Planen für die Zukunft lautet das Motto. Der Waldentwicklungsplan (WEP) übernimmt diese Aufgabe. Dieser ist das zentrale Planungs- und Führungsinstrument des kantonalen Forstdienstes. Er sichert die vielfältigen öffentlichen Interessen am Wald – wie Schutz vor Naturgefahren, Holzproduktion, Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, Landwirtschaft, Wildlebensraum und Infrastrukturen – und sorgt für eine langfristig nachhaltige Nutzung des Waldes.
Zwischen 1996 und 2009 wurden für alle Gemeinden im Kanton, mit Ausnahme derjenigen in der Region Oberengadin und Val Bregaglia, solche Pläne erstellt. Im Dezember 2011 wurde die neue, für die ganze Schweiz nach einheitlichen Kriterien festgelegte Schutzwaldausscheidung in Kraft gesetzt. In einem Gebirgskanton wie Graubünden ist der Schutz vor Naturgefahren eine der wichtigsten Funktionen des Waldes. Die Überarbeitung dieses Objektblattes hat somit Auswirkungen auf alle Objektblätter im Waldentwicklungsplan. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) ist deshalb beauftragt, die Waldentwicklungspläne einer Gesamtrevision zu unterziehen.
Bestehende WEP werden durch fünf neue ersetzt
Die bestehenden WEP werden nun unter der Leitung des kantonalen Forstdienstes und unter Mitwirkung der Gemeinden sowie der Öffentlichkeit überarbeitet. Dabei wird auf die gegenwärtigen Kenntnisse des lokalen Forstdienstes zurückgegriffen. Es sollen aber auch die vorhandenen Anliegen der Gemeinden und der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Die Finanzierung erfolgt durch den Kanton. Die bestehenden 20 WEP werden durch je einen Waldentwicklungsplan pro Waldregion (Herrschaft-Prättigau-Davos, Rheintal/Schanfigg, Surselva, Mittelbünden-Moesano, Südbünden) abgelöst. Alle fünf WEP sollen bis Ende 2016 abgeschlossen sein.
Informationen für die breite Bevölkerung
Vertreter der Gemeinden und Interessierte können sich unter
www.wep.gr.ch über den Inhalt, den Ablauf und die Mitwirkungsmöglichkeiten der WEP-Revision erkundigen.
Auskunftspersonen:
- Urban Maissen, Stv. Kantonsförster, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 62 80,
E-Mail:
urban.maissen@awn.gr.ch
- Dr. Riet Gordon, Bereichsleiter Waldinformation, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 081 257 38 55, E-Mail:
riet.gordon@awn.gr.ch
Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren