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Die Diskussion um E-Voting tritt in ein neues Stadium. Seit einiger Zeit stehen Fragen zur Sicherheit und Transparenz elektronischer Abstimmungen im Vordergrund. Aufgrund von Debatten rund um die Genfer E-Voting-Lösung ist es in verschiedenen Kantonen zu parlamentarischen Anfragen gekommen. Vier Mitglieder des Bundesparlaments wollen mit parlamentarischen Vorstössen einen "Marschhalt" in Sachen elektronisches Abstimmen und Wählen fordern.

Technische Grundlage der E-Voting-Versuche im Kanton Graubünden ist eine Plattform, die sieben Kantone gemeinsam nutzen. Diese Plattform wurde ursprünglich im Kanton Zürich entwickelt. Vom Angebot der elektronischen Abstimmung können bisher einzig Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer Gebrauch machen. Aufgrund ihrer Lebenssituation resultiert für sie ein grosser Nutzen aus der Öffnung dieses neuen Abstimmungskanals. Der Kanton Graubünden hat als Pilotkanton bisher nicht nur Sachabstimmungen, sondern auch kantonale und eidgenössische Wahlen mit der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt. In Graubünden und in drei anderen Kantonen konnten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer 2011 bei den Nationalratswahlen elektronisch wählen. Sämtliche Abstimmungen und Wahlen wurden ohne nennenswerte Probleme abgewickelt.

Im Hinblick auf die Ausdehnung von E-Voting auf die Inlandschweizerinnen und Inlandschweizer werden die Sicherheitsanforderungen erhöht. Grundlage dafür bildet der im Juni dieses Jahres an das Parlament verabschiedete Bericht des Bundesrates zu E-Voting. Es bestehen klare Vorstellungen darüber, wie in einem flächendeckenden System sowohl die Stimmabgabe wie auch die Resultatermittlung nachvollziehbar gestaltet werden können. Die entsprechenden Entwicklungsarbeiten finden unter der Aufsicht der Bundeskanzlei statt. Die Bundeskanzlei sorgt auch dafür, dass Sicherheits- und Transparenzgebote von allen Kantonen eingehalten werden, die E-Voting betreiben wollen. Das Projekt ist nach übereinstimmender Auffassung der Kantone und der Bundeskanzlei auf gutem Wege.

In dieser Situation macht ein Marschhalt wenig Sinn. Er bedeutet unter Umständen Stillstand gerade in den Bereichen, die den Kritikern und allen Beteiligten besonders am Herzen liegen, nämlich bezüglich Sicherheit und Transparenz. Die Weiterführung der bisherigen Bemühungen um die Einführung von E-Voting nach dem klaren Konzept des Bundesrates im Bericht an das Parlament ermöglicht demgegenüber die notwendigen Erkenntnisse für die Zukunft. Mit dieser Vorgehensweise lassen sich allfällige Schwachstellen erkennen und beheben. Berechtigte Kritik ist ernst zu nehmen und in die Entwicklungsarbeit einzubeziehen. E-Voting wird sicher nur dann flächendeckend realisiert, wenn alle Zweifel an der Tauglichkeit, Sicherheit und Transparenz ausgeräumt sind. 


Auskunftsperson:
Kanzleidirektor Dr. Claudio Riesen, Tel. 081 257 22 21 


Gremium: Standeskanzlei Graubünden 
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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