Der Bündner Kulturpreis 2013 wird an Martin Bundi verliehen. Die Regierung hat den Kulturpreis 2013 nebst neun Anerkennungs- und zehn Förderungspreisen vergeben. Zudem hat sich die Regierung mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst.
Kulturpreis 2013 an Martin Bundi
Martin Bundi wird von der Bündner Regierung mit dem Kulturpreis 2013 ausgezeichnet. Mit der Vergabe des Kulturpreises 2013 an Martin Bundi würdigt die Regierung seine vielfältigen, anregenden Publikationen und sein fruchtbares Wirken als Historiker, Kulturpolitiker, Kämpfer für das Rätoromanische sowie für Natur, Kultur und Geschichte im rätischen Alpenraum. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert.
Im Weiteren hat die Regierung Anerkennungspreise im Betrag von je 20 000 Franken zugesprochen an: Elisabeth Arpagaus, Riccarda Caflisch, Ignaz Cathomen, Leza Dosch, Balser Fried, Robert Grossmann, Otto Pajarola, Silke Redolfi und Reto Rigassi.
- Elisabeth Arpagaus erhält den Preis in Würdigung ihrer unbeirrbaren Suche nach dem Wesen und Geheimnis der Farben, die sie aus mannigfachen Materialien in verschiedenen Gegenden der Welt gewinnt und in sensible Farbtafeln überträgt.
- Riccarda Caflisch wird ausgezeichnet für ihre virtuosen, persönlich gefärbten Interpretationen als Flötistin und ihre mutige Auseinandersetzung mit Neuer Musik.
- Ignaz Cathomen wird geehrt für seine Leistungen zugunsten des "Parc la Mutta" in Falera und für sein beständiges Engagement für die rätoromanische Sprache und Kultur.
- Leza Dosch wird gewürdigt für seine umfangreiche und kompetente Erforschung, Inventarisierung und Vermittlung der Kunst in Graubünden, insbesondere der Architektur des 19. und 20. Jahrhunderts.
- Balser Fried wird geehrt für seine fachkundige Forschung und seine Beharrlichkeit in der Erhaltung und Förderung der Dunklen Biene, einer bedrohten einheimischen Bienenrasse.
- Robert Grossmann erhält den Preis in Würdigung seiner langjährigen Leistungen als Komponist, Musikwissenschafter und Instrumentalist auf alten Zupfinstrumenten.
- Otto Pajarola wird ausgezeichnet für seine fotografische Dokumentation von Land und Leuten sowie für sein Wirken als vielseitiger Kulturanimator im Schams.
- Silke Redolfi erhält den Preis für ihre Leistungen als Historikerin und Autorin sowie für ihr beharrliches Engagement zugunsten des Frauenkulturarchivs Graubünden.
- Reto Rigassi wird gewürdigt für seine Leistung, Land und Natur in Beziehung zu bringen mit vielschichtigen, künstlerischen Begriffen, welche die Wirklichkeit in einer universellen Sprache interpretieren und widerspiegeln.
Förderungspreise in der Höhe von je 20 000 Franken gehen an: Gaudens Bieri, Musiker; Laura Bott, bildende Künstlerin; Maurus Gauthier, Tänzer; Ursina Giger, Musikerin; Alessandro Ligato, Fotograf; Livio Russi, Musiker; Flurina Sarott, Musikerin; Martin Wildhaber, Musiker; Lydia Wilhelm, bildende Künstlerin, sowie Valeria Zangger, Musikerin.
Die Preise werden im Rahmen einer Feier im Grossratssaal in Chur am Freitag, 15. November 2013, 17.15 Uhr, übergeben.
Bundesrecht zum Berg- und Schneesportwesen in Verordnung übernommen
Die Regierung hat eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen beschlossen. Damit werden die nötigen kantonalen Bestimmungen für den Vollzug neuen Bundesrechts per 1. Januar 2014 geschaffen. Eine Revision des kantonalen Gesetzes über das Berg- und Schneesportwesen soll in einem zweiten Schritt – voraussichtlich per 1. Januar 2016 – erfolgen. Bis Ende 2015 sind übergangsweise noch die altrechtlichen kantonalen Bewilligungen bzw. kantonal anerkannten Ausbildungen im Berg- und Schneesportwesen gültig.
Das neue Bundesrecht regelt verschiedene Tätigkeiten (als Bergführer/in, Bergführeraspirant/in, Schneesportlehrer/in, Kletterlehrer/in und Wanderleiter/in; Canyoning; River-Rafting/Wildwasserfahrten; Bungee-Jumping), welche gewerbsmässig in einem bestimmten Gelände mit erhöhtem Gefahrenpotenzial (Gebirge, felsiges Gebiet, Bäche, Flüsse) angeboten werden. Die Kantone müssen die Zuständigkeiten und Verfahren betreffend Bewilligung und Strafverfolgung regeln, Eintragungen in eine Datenbank vornehmen sowie die Gebühren festsetzen. Ausserdem dürfen sie Zutrittsbeschränkungen für gewisse Gebiete sowie ein Varianteninventar mit Touren und Abfahrten erlassen. Aus dem Varianteninventar geht hervor, für welche Skivariante welche Ausbildung bzw. Bewilligung nach Bundesrecht vorausgesetzt wird. Das Inventar ist nicht abschliessend und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Ski-, Snowboard- und Schneeschuhtouren sind im Varianteninventar nicht abgebildet.
Drei Kraftwerke zur Pflicht der Restwassersanierung beurteilt
Nach dem rechtsweisenden Bundesgerichtsurteil zu den Misoxer Kraftwerken in Zusammenhang mit der Restwassersanierung gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer hat die Regierung drei weitere Kraftwerke im Kanton abschliessend beurteilt. Auf Restwassersanierungen der Kraftwerke Mulin (Gemeinde Trin), Schanaus (Gemeinde Lumnezia) und Preda (Gemeinde Bergün) wird verzichtet. Im Falle des Kraftwerks Mulin macht der kraftwerksbedingte Beeinträchtigungsgrad des betroffenen Fliessgewässers keine Sanierung gemäss Bundesgesetz erforderlich. Die Kraftwerke Schanaus und Preda stellen zwei Fälle dar, deren Restwassersanierungen nach umfangreichen Abklärungen als unverhältnismässig eingestuft werden können. Die Gemeinden als Eigentümerinnen der Kraftwerksanlagen werden aus der Sanierungspflicht entlassen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Bonaduz: Die von der Gemeinde Bonaduz am 22. April 2013 beschlossene Änderung des Arealplans 1:2000 Ginellas – Ruver – Caschners wird genehmigt. Damit wird die zweite Überbauungsetappe freigegeben. Im Gebiet "Ruver" handelt es sich um eine Fläche von rund 1,74 Hektaren und im Gebiet "Caschners" um eine solche von rund 0,64 Hektaren.
- Churwalden: Der von der Gemeinde Churwalden beschlossene Generelle Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Parpan / Stettli vom 27. September und 2. Oktober 2012 wird mit Vorbehalt genehmigt. Das Genehmigungsverfahren für die Mountainbikerouten wird bis zur Genehmigung der übrigen Generellen Erschliessungspläne aus der Totalrevision der Ortsplanung sistiert.
- Poschiavo: Der Gemeinde Poschiavo wird für die Behebung der Schäden an der Güterstrasse Clüs-Campel, Abschnitt Vestac da Capitul, unter dem Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein kantonaler Beitrag von maximal 130 680 Franken zugesichert. Die Gemeinde wird verpflichtet, an den Kantonsbeitrag 13 Prozent zu leisten.
- Samnaun: Das Bauprojekt für die Erstellung einer Gehweganlage entlang der Samnaunerstrasse in Samnaun ausserorts, Abschnitt Tankstelle Clis da Ravaisch bis zum Parkplatz Riva, wird genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 103 764 Franken zugesichert.
- Arosa: Für die Arbeiten der Gesamtmelioration Lüen wird ein Kantonsbeitrag von maximal 2 429 700 Franken gesprochen. Unter der Voraussetzung eines Beitragssatzes des Bundes von 50 Prozent beträgt der kantonale Beitragssatz insgesamt 35 Prozent.
- Cazis: Der Gemeinde Cazis wird für die Erneuerung Quellfassung 8, Lescha, ein Beitrag von 51 480 Franken zugesichert. Vorausgesetzt wird die Subventionierung durch den Bund.
- Schiers: Der Gemeinde Schiers wird für die Wasserversorgung Stelserberg ein Beitrag von 209 250 Franken gewährt. Dies unter dem Vorbehalt der Bundessubventionierung.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Stiftung Pro Kloster St. Johann in Müstair: An die Restaurierung Etappe 2013 des Klosters St. Johann in Val Müstair, Müstair, als denkmalpflegerische Massnahme wird der Stiftung Pro Kloster St. Johann in Müstair ein Beitrag von 235 000 Franken im Maximum zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat ein Strassenprojekt für die Instandsetzung der Flüelastrasse, Abschnitt Pedrawald – Tufflischbach, genehmigt. Die Strasse ist in diesem Abschnitt (ca. 910 Meter) in einem schlechten Zustand und muss instandgesetzt werden.
Im Weiteren hat die Regierung 1,35 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Nationalstrasse Prättigau: Installation Abluftventilatoren Umfahrung Küblis
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden