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Der Bundesrat hat Ende August 2013 die Instrumente zur Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes (Verordnung; Technische Richtlinien Bauzonen; Ergänzung des Leitfadens für die Richtplanung) in die Vernehmlassung geschickt. Die Regierung lehnt die Umsetzungsinstrumente in Übereinstimmung mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) ab.

Im März dieses Jahres hatte das Volk einer Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung zugestimmt. Diese Änderung zielt darauf ab, die Ausdehnung der Siedlungen in die Landschaft zu bremsen und die Siedlungsentwicklung vermehrt nach innen zu lenken.
Die vom Bundesrat inzwischen erarbeiteten Instrumente zur Umsetzung der erwähnten Gesetzesänderung vermögen aus Sicht der Regierung nicht zu befriedigen. Ein Hauptkritikpunkt ist die Missachtung des föderalen Systems in der Raumplanung: Der Bund schreibt für alle Kantone eine einheitliche Methode zur Berechnung der zulässigen Bauzonengrösse vor. Die Kantone sind in der Raumplanung gemäss Bundesverfassung jedoch weitgehend autonom. Es liegt für die Regierung auf der Hand, dass für einen weitestgehend kleinstrukturierten und von vielen strukturschwachen Räumen geprägten Kanton wie Graubünden nicht dieselben Berechnungsansätze wie für städtisch geprägte Mittelland-Kantone für verbindlich erklärt werden dürfen.
Die in der Vorlage vorgesehene Methode zur Ermittlung des zukünftigen Bauzonenbedarfs ist zu technokratisch und zentralistisch. Sie wird den kantonal unterschiedlichen Verhältnissen nicht gerecht. Dies zeigt sich insbesondere in folgenden Bereichen:
  • Einzonungen an zentralen Lagen mit Entwicklungspotenzialen wie etwa im Bündner Rheintal wären nur noch möglich, wenn die Einzonung durch die Auszonung einer gleich grossen Bauzonenfläche irgendwo in einer ländlichen Gegend kompensiert würde. Diese Verknüpfung von dynamischen mit weniger dynamischen Räumen bewirkt einen gewichtigen Wettbewerbsnachteil für die wachstumsstarken Räume des Kantons. 
  • Als Basis für die schweizweite Vergleichbarkeit der Bauzonengrösse sieht der Bund statistisch definierte Gemeindetypen vor, die ursprünglich nicht für die Bestimmung des Bauzonenbedarfs entwickelt wurden und daher zu stark verzerrten Ergebnissen führen. So wird z.B. der Einfluss der bestehenden Zweitwohnungen auf den Flächenverbrauch pro Einwohner kaum berücksichtigt. 
  • Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist in der Vorlage nicht berücksichtigt worden. So verursachen Auszonungen von kleineren Bauzonenflächen in den Dörfern der strukturschwachen Räume viel Aufwand, bewirken indessen keinen räumlichen Mehrwert, da in diesen Gebieten ohnehin auch in Zukunft kaum mit nennenswerten Entwicklungen gerechnet werden kann. Im Gegenteil: Die Auszonungen klemmen selbst die wenigen noch verbliebenen Entwicklungshoffnungen ab.
Die Umsetzungsinstrumente sind sodann stark geprägt von einem Misstrauen des Bundes gegenüber den Kantonen, was sich in zahlreichen bürokratischen Mitteilungs- und Dokumentationspflichten der Kantone manifestiert.
Insgesamt ist die Regierung von den Umsetzungsinstrumenten enttäuscht. Sie laufen aufgrund der vorgeschlagenen Methode zur Berechnung der zulässigen Bauzonengrösse und insbesondere wegen der vorgesehenen Verknüpfung der dynamischen und weniger dynamischen Räume im Ergebnis auf dasselbe hinaus wie die Landschaftsinitiative mit ihrem 20-jährigen Einzonungsmoratorium. Zu deren Verhinderung hatten die BPUK und fast alle Kantone einschliesslich Graubünden seinerzeit die RPG-Revision als kleineres Übel im Vergleich zur Landschaftsinitiative unterstützt. Insbesondere Graubünden hatte dabei aber stets – auch gegenüber dem Bund – der Erwartung Ausdruck gegeben, dass die Umsetzungsinstrumente berggebietsverträglich und im Einklang mit der verfassungsmässigen Aufgabenteilung in der Raumplanung ausgestaltet würden. Diese Erwartung hat sich mit der vorliegenden Vorlage leider nicht erfüllt, weshalb eine komplette Überarbeitung verlangt wird.
Die Vernehmlassung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, der sich die Regierung anschliesst, ist unter www.bpuk.ch einsehbar. 
 

Auskunftspersonen:
- Regierungspräsident Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Hansjoerg.Trachsel@dvs.gr.ch  
- Richard Atzmüller, Amtsleiter Amt für Raumentwicklung Graubünden, Tel. 081 257 23 21, E-Mail Richard.Atzmueller@are.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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