Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat in einem Leitbild seine Vorstellungen festgehalten, wie die Strukturen der Gesundheitsversorgung unseres Kantons auszugestalten sind, damit Graubünden auch in Zukunft über ein alle Regionen versorgendes und wirtschaftlich tragbares Gesundheitssystem verfügt.
Regionale Spitalversorgung soll beibehalten werden
Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit geht im vorliegenden Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden davon aus, dass auf Grund der topografischen Gegebenheiten des Kantons das heutige regionale Spitalversorgungssystem auch in Zukunft beizubehalten ist.
Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit erwartet, dass das Kantonsspital Graubünden die Regionalspitäler bei der Erfüllung ihrer Leistungsaufträge durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unterstützt. Die Regionalspitäler ihrerseits sollten danach trachten, dass auch im Rahmen der freien Spitalwahl das Kantonsspital Graubünden und die innerkantonalen Privatkliniken von den Bündner Patientinnen und Patienten bevorzugt in Anspruch genommen werden. Kooperationsvereinbarungen sind seitens der Regionalspitäler im Interesse der Stärkung des Spitalplatzes Graubünden mit dem Kantonsspital Graubünden abzuschliessen, wenn dieses in der Lage ist, die Bedürfnisse der Regionalspitäler abzudecken. Nur ein starker Spitalplatz Graubünden ist in der Lage, auch in Zukunft im Kanton eine breit gefächerte, dem medizinischen Fortschritt entsprechende medizinische Versorgung der Bevölkerung wie auch der Feriengäste zu gewährleisten.
Regionalspitäler, Alters- und Pflegeheime und Spitex-Dienste sollen sich zu Gesundheitszentren zusammenschliessen
Damit die Regionalspitäler, die Alters- und Pflegeheime und die Spitex-Dienste auch künftig den stetig steigenden wirtschaftlichen und qualitativen Anforderungen gerecht werden können, postuliert das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit im Leitbild einerseits die Bildung von für den Spital-, den Alters- und Pflegeheim- und den Spitexbereich deckungsgleichen Gesundheitsregionen und andererseits die Wahrnehmung aller medizinischen und pflegerischen Leistungen in der jeweiligen Gesundheitsregion durch ein alle institutionellen Leistungserbringer umfassendes Gesundheitszentrum.
Weshalb ist eine medizinische Grundversorgung in allen Regionen des Kantons wichtig?
Die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung im ganzen Kanton Graubünden ist eine zentrale Grundvoraussetzung für den Fortbestand der dezentralen Besiedlung im Kanton Graubünden. Ohne flächendeckende medizinische Grundversorgung lässt sich die dezentrale Besiedlung Graubündens nicht aufrechterhalten. Auch bedingt der Tourismus als wichtigster Wirtschaftszweig Graubündens eine gesicherte Gesundheitsversorgung in allen Regionen des Kantons.
Das Leitbild richtet deshalb ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Hier obliegt es den Gemeinden, im Zusammenwirken mit ihren Regionalspitälern innovative Lösungen zu entwickeln, wobei der Kanton den Gemeinden mit verschiedenen Massnahmen unterstützend zur Seite steht.
An wen richtet sich das Leitbild?
Das "Leitbild zur Organisation der Gesundheitsversorgung im Kanton Graubünden" richtet sich an alle mit Fragen des Gesundheitswesens befassten Behördenmitglieder wie auch an Fragen des Gesundheitswesens interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Mit einer breiten Verteilung der Unterlage will das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit einerseits der interessierten Öffentlichkeit seine Vorstellungen über die mittelfristig für die Gesundheitsversorgung des Kantons angestrebten Strukturen aufzeigen und andererseits hierzu auch eine breit angelegte Diskussion in den Regionen, idealerweise natürlich auch Handlungsschritte in Richtung Bildung von Gesundheitszentren – soweit diese nicht bereits erfolgt oder in Planung sind – sowie engere Kooperationen zwischen den Spitälern im Kanton in Gang setzen.
Welche Strukturen werden vom Departement zur Gesundheitsversorgung des Kantons angestrebt?
- Weiterführung der regionalen Spitalversorgung
- Deckungsgleiche Einteilung des Kantons für alle Bereiche der Gesundheitsversorgung
- Wahrnehmung aller Leistungen durch einen Anbieter pro Region
Welche Massnahmen sieht das Departement zur Erreichung der angestrebten Strukturen der Gesundheitsversorgung vor?
- Angemessene Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Spitäler
- Bildung von Gesundheitsversorgungsregionen
- Aufgabenzuweisung an die Gesundheitsversorgungsregionen
- Schaffung von Anreizen zur Bildung einer einzigen Trägerschaft pro Gesundheitsversorgungsregion
- Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
- Dr. Rudolf Leuthold, Leiter Gesundheitsamt, Tel. 081 257 26 41, E-Mail
Rudolf.Leuthold@san.gr.ch
Gremium: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit
Quelle: dt Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit