Die Bündner Regierung hat Beiträge für die Denkmalpflege genehmigt und verschiedene Geschäfte aus Gemeinden und Regionen behandelt.
Beiträge im Bereich der Denkmalpflege vergeben
Die Regierung hat im Bereich der Denkmalpflege verschiedene Kantonsbeiträge mit einer Gesamtsumme von 832 100 Franken gesprochen. Mit einem Beitrag an denkmalpflegerische Massnahmen bedacht wird unter anderem die Fundaziun Nairs für die Gesamtrestaurierung des gleichnamigen Kulturzentrums, des ehemaligen Bäderhauses, in Scuol. Ferner berücksichtigt wird die Stiftung Pro Kloster St. Johann in Müstair für die Etappe 2013 der Restaurierung des Klosters. Weitere Beiträge erhält die Gemeinde Seewis für die Restaurierung der Fassaden und des Daches des Schul- und Gemeindehauses (ehemals Schloss Salis) sowie für den Wiederaufbau des Alpmuseums Alp Fasons. Den Gemeinden Cauco und Soazza werden zudem Beiträge an die Erneuerung von Strassen und Plätzen ausgerichtet.
KEV muss neu gestaltet werden
In Zusammenhang mit der Änderung der Energieverordnung des Bundes zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher" erneuert die Bündner Regierung ihre Forderung nach einer Neugestaltung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), die sich am Kosten/Nutzen-Verhältnis ausrichtet. Auch ist die Überarbeitung der Förderinstrumente im Rahmen der weiteren Beratungen zur Energiestrategie 2050 des Bundes zu prüfen.
In Bezug auf die vorgelegte Änderung der Energieverordnung schlägt die Regierung vor, die durch die vorgesehenen Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen allenfalls frei werdenden KEV-Mittel für die Förderung von Wasserkraftwerken mit einer installierten Leistung von über zehn Megawatt zu verwenden.
Verordnung zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung geändert
Die Regierung hat eine Teilrevision der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung beschlossen. Damit wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden die fachliche Leitung der Zweigstellen flexibler ausgestaltet. Diese kann sowohl der Erste Staatsanwalt als auch der Stellvertretende Erste Staatsanwalt übernehmen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Klosters-Serneus: Die von der Gemeinde Klosters-Serneus beschlossene projektbezogene Teilrevision der Ortsplanung vom 3. März 2013 wird mit Auflagen genehmigt. Mit der Teilrevision werden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Materialdeponie zur Beseitigung von unverschmutztem Aushubmaterial im Gebiet "In den Erlen" im Bereich des Vereinatunneleingangs der Rhätischen Bahn (RhB) geschaffen. Aushubmaterial wird zudem vor Ort aufbereitet.
- Tarasp: Die von der Gemeinde Tarasp beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung vom 24. Mai 2011 wird mit Vorbehalten und Korrekturen genehmigt. Die Planungsmittel beinhalten unter anderem verschiedene Hotel- und Tourismuszonen. Das Genehmigungsverfahren für Zonen und Festlegungen, die in einem Zusammenhang mit dem Projekt für die Wiedereinrichtung und den Ausbau des Skigebietes Tarasp stehen, wird sistiert. Bereits im September 2012 hatte die Regierung einen ersten Teil der von der Gemeinde beschlossenen Gesamtrevision der Ortsplanung gutgeheissen.
- Untervaz: Der von der Gemeinde Untervaz beschlossene Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2000 Dorf vom 15. Dezember 2010 wird auch bezüglich einer rund 0,7 Hektaren umfassenden Einzonung auf verschiedenen Parzellen im Gebiet "Rai" genehmigt.
- Andeer: Das Projekt "Holzlagerplatz Parsagna" auf Gebiet der Gemeinde Andeer wird genehmigt.
- Arosa: Der Gemeinde Arosa wird an den Ersatzneubau der Überschussschlamm-Entwässerungsanlage der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Arosa ein Beitrag von höchstens 120 500 Franken zugesichert.
- Bergün/Bravuogn: Der "Schutzzonenplan für die Mineralwasserquelle Albula in Bergün" und das "Schutzzonenreglement für die Quelle Albula der Gemeinde Bergün", beide vom Gemeindevorstand Bergün/Bravuogn am 5. Februar 2013 erlassen, werden genehmigt.
- Jenaz: Die Teilrevisionen der Verfassung der Gemeinde Jenaz vom 28. November 2012 und 13. Juni 2013 werden genehmigt. Revisionsgrund letzterer Verfassungsänderung bildete die Einführung des Stimmrechts in kommunalen Angelegenheiten für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer.
- Safiental: An die Mehrkosten der 10. Etappe der Gesamtmelioration Camana wird ein kantonaler Beitrag von höchstens 11 600 Franken zugesichert. Vorausgesetzt wird der Bundesbeitrag.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Psychiatrische Dienste Graubünden: Der Trägerschaftsbeitrag an die Psychiatrischen Dienste Graubünden für das Jahr 2012 beträgt 194 207 Franken.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden