Die Bündner Regierung unterbreitet dem Bund einen Vorschlag zur Umsetzung des Sonntagsverkaufs in Tourismusgebieten. Im Weiteren bemüht sich die Regierung um den Erhalt der italienischen Konsularagentur in Chur.
Entwurf des Bundes zum Sonntagsverkauf ist zu überarbeiten
In Erfüllung eines parlamentarischen Auftrages hat der Bund einen Verordnungsentwurf zum Sonntagsverkauf in Fremdenverkehrsgebieten vorgelegt. Gemäss diesem Entwurf sollen Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen, während des ganzen Jahres am Sonntag ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. In ihrer Stellungnahme an den Bund unterbreitet die Bündner Regierung wesentliche Änderungsvorschläge, die darauf abzielen, die Verordnung stärker den heutigen touristischen Bedürfnissen und Gegebenheiten anzupassen.
Die heute geltende Ausnahmebestimmung, wonach Betriebe in Tourismusgebieten, die der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dienen, sonntags Arbeitnehmende beschäftigen dürfen, soll nicht nur wie vom Bund vorgeschlagen neu auf einzelne Einkaufszentren ausgedehnt werden, sondern soll alle Einkaufsgeschäfte in Tourismusgebieten erfassen, welche selbst ein touristisches Angebot im Sinn des "Shopping" darstellen und ihren Umsatz zu einem grossen Teil mit Touristen erzielen. Denn Shopping gehört heute zu den wichtigsten Gründen für eine Reise in die Schweiz und wird als Erlebnis wahrgenommen. Shopping stellt somit ein grosses touristisches Bedürfnis dar. Im Weiteren ist die in der Verordnung festgelegte Definition der Fremdenverkehrsgebiete zu überarbeiten. Gemäss dem Vorschlag der Regierung ist dafür die geltende Beherbergungsförderungsgesetzgebung des Bundes heranzuziehen. Demnach gilt ausdrücklich der ganze Kanton Graubünden als Fremdenverkehrsgebiet.
Vorbehaltlos befürwortet wird die Aufhebung der bisherigen Einschränkung nach einem saisonalen Sonntagsverkauf. Heutzutage ist der Tourismus bemüht, die saisonalen Schwankungen klein zu halten. Folglich wird es immer schwieriger, Saisons zu definieren.
Zukunft der italienischen Konsularagentur: Regierung schreibt an Aussenministerin
Die Bündner Regierung setzt sich für die Zukunft der italienischen Konsularagentur in Chur ein. In einem Schreiben an die italienische Aussenministerin Emma Bonino betont sie die grosse Bedeutung der Konsularagentur in der Bündner Hauptstadt sowohl für die rund 10 000 italienischen Staatsangehörigen in Graubünden als auch für den Kanton selbst. Die Regierung ersucht das italienische Aussenministerium, die Konsularagentur in Chur zu erhalten und deshalb vorderhand Alternativen für die beabsichtigte Schliessung des Konsulats in St. Gallen zu prüfen. Denn eine Schliessung des Konsulats in St. Gallen könnte auch Auswirkungen auf die Konsularagentur in Graubünden haben – die Konsularagentur in Chur wird von Mitarbeitern des Konsulats in St. Gallen betreut.
Aus Sicht der Bündner Regierung wäre eine Schliessung der Standorte in St. Gallen und Chur ein grosser Verlust. Die in Graubünden wohnhaften italienischen Staatsangehörigen müssten für die Regelung ihrer Amtsangelegenheiten unzumutbare Reisewege auf sich nehmen. Aber auch für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für die zahlreichen Grenzgänger ist eine konsularische Abteilung vor Ort ein wichtiger Ansprechpartner. Nicht zuletzt kommen der Konsularagentur Chur auch Verdienste bei der Vermittlung der italienischen Kultur in Graubünden zu.
Höherer Basistarif für Bündner Praxisärzte
Bündner Praxisärzte können ihre Leistungen höher verrechnen lassen. Die Regierung hat eine Vereinbarung zwischen der tarifsuisse ag und den Ärztegesellschaften der Kantone Graubünden, Glarus, St. Gallen, Thurgau, den beiden Appenzell und Schaffhausen zu einer Tarmed-Taxpunktwerterhöhung genehmigt. Neu beträgt der Taxpunktwert 83 Rappen (bisher 82 Rappen). Für die Bündner Versicherer bedeutet dies eine Kostensteigerung von ca. 1,34 Millionen Franken, für die Prämienzahler eine Prämiensteigerung von 0,37 Prozent. In ihrer Beurteilung ist die Regierung zum Schluss gelangt, dass der neue Taxpunktwert von 83 Rappen hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Prämien wirtschaftlich tragbar ist.
Aus Gemeinden und Regionen
- Cunter: Die von der Gemeinde Cunter beschlossene Totalrevision der Ortsplanung vom 29. November 2012 wird mit Vorbehalten genehmigt. Mit der vollständigen Überarbeitung der Nutzungsplanung wurden unter anderem Neueinzonungen in die Kernzone und die Wohnzone 2 im Umfang von insgesamt 1,65 Hektaren vorgenommen. Zudem wird die Gewerbezone entlang der Julia um 1,065 Hektaren erweitert. Dazu fehlt noch die Festlegung der Gewässerraumzone in der Nutzungsplanung.
- Scharans: Die Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Scharans vom 29. November 2013 wird genehmigt. Die Teilrevision beinhaltet im Wesentlichen die Anpassung verschiedener Bestimmungen an übergeordnetes Recht. Im Weiteren erhält der Gemeindevorstand höhere Finanzkompetenzen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden