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Die Bündner Regierung befürwortet die Verhandlungen für ein neues Grenzgängerabkommen mit Italien. Im Weiteren hat die Regierung ein Projekt für eine telefonische Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten in Konfliktsituationen gutgeheissen. Zudem hat sie die Teilnahme des Kantons an einer Mobilitätsumfrage im nächsten Jahr beschlossen. 

Regierung begrüsst Verhandlungen für neues Grenzgängerabkommen mit Italien
Die Bündner Regierung anerkennt die Notwendigkeit, die geltende Grenzgängerregelung mit Italien anzupassen. Wie sie als Antwort auf einen offenen Brief der Bündner Grossrätin Nicoletta Noi-Togni schreibt, wurden dazu zwischen dem Bund und Italien Verhandlungen aufgenommen, deren Ergebnis abzuwarten ist. Der Kanton Graubünden ist in der Verhandlungsdelegation des Bundes durch die Steuerverwaltung vertreten. Keine zielführende Lösung ist aus Sicht der Bündner Regierung, das jetzige Grenzgängerabkommen mit Italien zu kündigen. Eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Tessin wird von der Bündner Regierung nicht unterstützt. Die Regierung ist der Auffassung, dass die Kündigung der geltenden Grenzgängerregelung zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, weil das Ergebnis von Verhandlungen über eine Neuregelung vollkommen offen ist. 

Elternnotruf auch für den Kanton Graubünden
Auch die Bündner Bevölkerung soll in Zukunft einen Elternnotruf nutzen können. Die Regierung hat einer Leistungsvereinbarung mit dem Verein Elternnotruf über drei Jahre zugestimmt und dafür 91 500 Franken bewilligt. Der Verein betreibt von Zürich aus unter der Telefonnummer 0848 35 45 55 (Festnetztarif) einen dauerhaften Notruf für Eltern oder Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen in jedem Alter. Während 365 Tagen im Jahr können Eltern bei erzieherischen Belastungssituationen, Konflikten, Krisen oder bei Gewalt den Notruf wählen. Nebst der telefonischen Beratung wird im Bedarfsfall an Fachstellen in der geografischen Nähe der Betroffenen verwiesen. Das Angebot wird heute bereits von mehreren Kantonen benutzt. Der Elternnotruf soll das bestehende Erziehungsberatungsangebot im Kanton Graubünden ergänzen. 

Umfrage zur Mobilität in Vorbereitung
Der Kanton Graubünden beteiligt sich 2015 erneut an einer landesweiten Erhebung zum Verkehrsverhalten der Bevölkerung. Die Regierung hat das Projekt mit dem Titel "Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2015 Kanton Graubünden" zur Kenntnis genommen. Das Projekt liefert eine der wichtigsten Datengrundlagen für die Vorbereitung verschiedenster verkehrspolitischer Entscheide. Aber auch für die Raumplanung sind die Informationen zur Personenmobilität von grosser Bedeutung. Die Erhebung zum Verkehrsverhalten findet alle fünf Jahre statt. Dabei wird an einem Stichtag in der Öffentlichkeit eine gross anlegte Personenbefragung durchgeführt mit Fragen zu benutzten Verkehrsmitteln, zurückgelegten Distanzen sowie zu Abfahrts- und Ankunftszeiten. Speziell ermittelt werden die Entscheide zur Wahl der Verkehrsmittel und der Route. Die Projektbeteiligung 2015 kostet den Kanton gesamthaft 70 000 Franken. 

Unternehmenssteuerreform III im Grundsatz begrüsst
Die Bündner Regierung anerkennt den Reformbedarf bei der Unternehmensbesteuerung. Wie sie ergänzend zu einer Stellungnahme der Finanzdirektorenkonferenz zur Unternehmenssteuerreform III in einer Vernehmlassung an den Bund festhält, muss die Reform so ausgestaltet werden, dass ein guter Mittelweg gefunden werden kann zwischen einem attraktiven Steuerstandort Schweiz und der Kompatibilität des Steuerrechts mit international geltenden Vorschriften. Dabei ist aus Sicht der Regierung darauf zu achten, dass nicht einseitig Vorteile preisgegeben werden. Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen scheinen geeignet, um allfälligen Schaden für den Wirtschaftsstandort Schweiz abzuwenden oder zumindest zu minimieren, auch wenn deren konkrete Ausgestaltung inklusive der finanziellen Folgen auch für die Kantone noch offen ist. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Vaz/Obervaz: Der von der Gemeinde Vaz/Obervaz am 25. November 2012 beschlossene Zonenplan 1:2500 Teilrevision Valbella wird bezüglich der Wintersportzone im Bereich der Verbindungsbahnstation genehmigt. Damit sind die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die geplante Seilbahnanlage "Heimberg – Proschieri" auch auf Gemeindegebiet von Vaz/Obervaz geschaffen. Das entsprechende Konzessionsgesuch der Lenzerheide Bergbahnen AG liegt derzeit beim Bundesamt für Verkehr.
  • Valsot: Die am 26. November 2012 von der damaligen Gemeinde Tschlin (in der Zwischenzeit fusioniert zur Gemeinde Valsot) beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird mit Vorbehalten genehmigt. Mit der Nutzungsplanung wird eine neue Wohnzone "Chaflur" im Gebiet "Prà da las Vals / Tulai" geschaffen. Die Wohnzone "Chaflur" wird nur in Bezug auf die Parzellen Nr. 3617, 4337 und 4684 genehmigt, was rund zwei Dritteln der von der damaligen Gemeinde Tschlin ursprünglich beschlossenen Fläche entspricht. Durch die Begrenzung soll ein optischer Zusammenschluss der beiden bisher selbständig in Erscheinung tretenden Siedlungen von Chaflur und Strada verhindert werden.
  • Marmorera, Mutten: Die Teilrevisionen der Steuergesetze der Gemeinden Marmorera und Mutten werden genehmigt. Die geänderten Bestimmungen betreffen im Falle der Gemeinde Marmorera das Steuersubjekt bei der Erbanfall- und Schenkungssteuer und im Falle der Gemeinde Mutten die Steuersätze bei der Handänderungs- und Liegenschaftensteuer. 
  • Mittelschanfigg: Das Steuergesetz der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Mittelschanfigg (Fusion der Kirchgemeinden St. Peter/Pagig, Molinis, Peist und Castiel/Calfreisen/Lüen) vom 1. Oktober 2013 wird genehmigt.

Strassenprojekte
Das Auflageprojekt für die Korrektion der Rechtsrheinischen Oberländerstrasse, Abschnitt Chera – ARA Versam, wird genehmigt. Der Ausbau der rechtsrheinischen Oberländerstrasse ist aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendig. Durch die Eröffnung der neuen Versamertobelbrücke im Jahr 2012 konnte die Gewichtsbeschränkung von 13 auf 32 Tonnen angehoben werden. Die Zunahme des Schwerverkehrs infolge der Tonnageerhöhung rechtfertigt den Ausbau auf zwei Fahrstreifen mit tragfähigem Oberbau und einer Schwarzbelagsdecke. Eine bessere Linienführung der Strasse trägt weiter zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Strassenkorrektion beginnt ca. 150 Meter nach der Brücke über die Rabiusa und endet ca. 150 Meter oberhalb der ARA Versam mit dem Zusammenschluss des bereits ausgebauten Abschnittes Unterhof – Versam. Die Ausbaulänge beträgt 884 Meter.

Im Weiteren hat die Regierung 2,967 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Schinstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Muldenrutsch Cugnieler-/Caselertobel
- Oberalpstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Lehnenbrücke Gonda
- Albulastrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Brücke über RhB Naz 


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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