Kommission verabschiedet Gebietsreform-Anschlussgesetzgebung
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Kommission verabschiedet Botschaft der Regierung zur Anschlussgesetzgebung Gebietsreform zuhanden der Aprilsession 2014 des Grossen Rates.
Die Kommission für Staatspolitik und Strategie des Grossen Rates hat die Botschaft der Regierung zur Anschlussgesetzgebung Gebietsreform in Anwesenheit von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner als Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden und von Vertretern der Verwaltung in mehreren Sitzungen vorberaten. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Aprilsession 2014 behandeln.
Mit dieser Vorlage wird die vom Bündner Stimmvolk am 23. September 2012 deutlich angenommene Teilrevision der Kantonsverfassung konkretisiert. Damit wurden die strategischen Absichten des Grossen Rates in Bezug auf die mittlere Ebene (Regionalverbände, Bezirke, Kreise) in den Kernpunkten umgesetzt, insbesondere die territoriale Zusammenführung der 14 Regionalverbände und elf Bezirke zu elf Regionen.
Die Regionen sind gemäss Vorlage als öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgestaltet und sollen ab 2015 der Erfüllung administrativer und justiznaher Aufgaben der Gemeinden und des Kantons dienen. Die Kreise werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts aufgehoben, dienen jedoch weiterhin als Wahlsprengel für die Bestellung des Grossen Rates. Die Umsetzung der Gebietsreform in Bezug auf die Bezirke/Bezirksgerichte erfolgt in einer separaten Vorlage.
Die vorliegende Anschlussgesetzgebung beinhaltet die Zuteilung der Gemeinden zu den elf Regionen, die organisatorische Ausgestaltung der Regionen sowie zahlreiche formelle Anpassungen, welche dem Wegfall der Kreise und Regionalverbände Rechnung tragen.
Die Vorberatungskommission beschloss einstimmig Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung folgte die Kommission im Grundsätzlichen den Vorschlägen der Regierung. Die von der Regierung vorgeschlagene straffe Organisation der Regionen fand mehrheitlich die Zustimmung der Kommission. Auch die Kommission ist der Auffassung, dass die Organisation der Regionen schlank bleiben soll, ohne eigene Gesetzgebungs- und Steuerhoheit. Ebenso soll auf Regionalparlamente verzichtet werden. Mit den Regionen soll eine Vollzugsebene für die ihnen vom Kanton oder den Gemeinden übertragenen Aufgaben geschaffen werden. Letztlich wird nach Auffassung der Kommission auch mit dem Gebilde der Regionen das Ziel verfolgt, die Gemeinden zu stärken.
Von der Botschaft abweichende Anträge gab es beim Organ Regionalausschuss. Während eine Kommissionsmehrheit den Vorschlag der Regierung, wonach der Regionalausschuss einzig aus der Mitte der Präsidentenkonferenz gewählt werden kann, begrüsst, findet eine Kommissionsminderheit, dass der Kreis der wählbaren Personen in den Regionalausschuss geöffnet werden soll. Einstimmigkeit besteht in der Kommission darin, dass auf den Regionalausschuss verzichtet werden soll, wo es die Verhältnisse rechtfertigen. Neu einführen möchte die Kommission den präsidialen Stichentscheid bei Wahlen und Abstimmungen im Regionalausschuss. Änderungen beantragt die Kommission auch bei der personellen Zusammensetzung der Geschäftsprüfungskommission und bei der Veröffentlichung des Prüfungsberichts in den Regionsgemeinden. Die maximale Hürde für die Ausübung der politischen Rechte wurde von der Kommission im Vergleich zur Botschaft von einem Viertel auf einen Zehntel der Stimmberechtigten herabgesetzt. Zu erwähnen bleibt schliesslich der Umstand, dass im Rahmen der Teilrevision des Lotteriegesetzes nach Meinung der Kommission als Bewilligungsbehörde die Gemeinde und nicht die Region bestimmt werden soll. Im Übrigen folgte die Kommission den Vorschlägen der Regierung.
Auskunftsperson:
Bruno W. Claus, Präsident der Kommission für Staatspolitik und Strategie, Tel. 081 300 33 70
Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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