Zur Vorbereitung auf die Fischereisaison gehört auch das Lösen des Fischereipatentes. Um ein Jahres- oder Monatspatente lösen zu können, müssen fischereiliche Kenntnisse nachgewiesen werden (Sachkundenachweis SaNa). Zu diesem Zweck werden zurzeit an verschiedenen Orten im Kanton Ausbildungskurse angeboten.
Alle Patente können wie bisher im Bündner Naturmuseum in Chur (Dienstag bis Samstag: 10.00-17.00 Uhr) sowie bei der Fischereiaufsicht zu Bürozeiten gelöst werden.
Am Schalter im Bündner Naturmuseum in Chur und in den Fischereibezirken 1 (Vorderrhein), 3 (Landquart, Landwasser, Albula), 4 (Inn Maira), 5 (Inn, Rombach), 6 (Poschiavino) und 7 (Moesa, Hinterrhein, Rheinwald) sind Zahlungen auch per MaestroCard oder PostCard möglich (keine Kreditkarten).
Im Kantonsamtsblatt vom 27. März 2014 und auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei
www.jagd-fischerei.gr.ch sind für die einzelnen Fischereibezirke Ausgabeorte, Termine sowie die Voraussetzungen für den Patentbezug publiziert. Wenn Drittpersonen Patente für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden beziehen möchten, müssen sie eine persönliche Wohnsitzbestätigung desselben mitbringen. Solche Formulare können von der Webseite des Amts für Jagd und Fischerei heruntergeladen werden.
Mit Petriheil!
Gremium: Amt für Jagd und Fischerei
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei