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Die Bündner Regierung hat einer Erweiterung des Tourismusrates Graubünden um zwei Mitglieder zugestimmt. Im Weiteren unterstützt die Regierung eine neue Etappe der Rollmaterialbeschaffung der Rhätischen Bahn. Zudem hat die Regierung Strassenprojekte genehmigt. 

Zwei neue Mitglieder im Tourismusrat Graubünden
Der Tourismusrat Graubünden wird erweitert. Die Bündner Regierung hat für den Bereich Information und Kommunikation Dania Gerhardt und für den Bereich Touroperating Rolf Schafroth als Mitglieder des Tourismusrates Graubünden gewählt. Die Amtsperiode dauert bis Ende 2017. Dania Gerhardt ist Verwaltungsrätin und Mitgründerin der Web-Dienstleistungsunternehmen Amazee Labs und Amazee Metrics und für die Head Operations von Amazee Labs verantwortlich. Rolf Schafroth ist Executive Vice President und CEO Division Global Travel Services beim Reiseveranstalter Kuoni. Damit zählt der Tourismusrat nun insgesamt neun Mitglieder. Präsident ist Prof. Dr. Ernst A. Brugger, Zürich.
Der Anfang Jahr ins Leben gerufene Tourismusrat Graubünden berät die Regierung und die Tourismusakteure bei der weiteren Entwicklung der Destinationen und der Schaffung innovativer Projekte (siehe Regierungsmitteilung vom 7. Januar 2014).
Beilage: Kurzportraits Dania Gerhardt und Rolf Schafroth

Weitere Etappe für neues RhB-Rollmaterial gutgeheissen
Die Regierung hat der überarbeiteten dritten Etappe eines Flottenkonzeptes der Rhätischen Bahn (RhB) zur Erneuerung des Rollmaterials zugestimmt. Im Rahmen dieser Etappe werden als Ersatz der heute auf der Albulalinie eingesetzten Personenwagen sechs Albula-Gliederzüge, bestehend aus je sechs Wagen und einem Erstklass-Steuerwagen, beschafft. Zudem werden 13 Universalsteuerwagen für die übrigen RhB-Stammnetz-Linien gekauft. Die Investitionskosten betragen 167,2 Millionen Franken. Diese abgeltungsberechtigten Investitionskosten führen bei Bund und Kanton zu jährlichen Mehrkosten von rund sieben Millionen Franken, wobei auf den Kanton Graubünden ein Anteil von 20 Prozent oder rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr entfällt. Ab dem Jahr 2020 werden diese Kosten aber durch Einsparungen und Effizienzgewinne vollständig kompensiert. 

Knapp zehn Millionen Franken für die Walderschliessung
Für die Instandsetzung bestehender Waldstrassen im Kanton hat die Regierung insgesamt 9 928 000 Franken gesprochen. Mit dem Sammelprojekt 2014 verschiedener Gemeinden werden insgesamt rund 47 Kilometer Waldstrassen und Maschinenwege in allen Regionen des Kantons erneuert. Damit wird die Erschliessung von rund 13 000 Hektaren Wald verbessert. Es werden nur dringende Investitionen zur Erhaltung der notwendigen Walderschliessungen getätigt. Nicht Bestandteil des Projekts sind Aus- und Neubauten sowie laufende Unterhaltsarbeiten. 

Vernehmlassung zur Teilrevision des Strassengesetzes eröffnet
Die Regierung hat einen Entwurf für eine Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes zur Vernehmlassung freigegeben.
Das geltende, am 1. September 2005 in Kraft getretene Strassengesetz des Kantons Graubünden hat sich im Wesentlichen gut bewährt. Wichtigster Grund für die geplante Teilrevision ist der Bedarf nach einer verbesserten Verfahrenskoordination. Nach geltendem Recht benötigt ein Strassenbauvorhaben regelmässig Bewilligungen verschiedener Behörden. In Anlehnung an neuere kantonale Gesetze soll die Regierung ermächtigt werden, über die Genehmigung eines Strassenprojekts bei gleichzeitiger Erteilung aller erforderlichen Bewilligungen zu entscheiden. Hinzu kommen gewisse Optimierungen, welche auf Anregung der mit dem Vollzug betrauten Organe vorgenommen wurden. So hat die Bedeutung gewisser Bauten und Anlagen auf Kantonsstrassen in den letzten Jahren zugenommen. Kreiselanlagen, bauliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen oder Abbiegestreifen werden vermehrt thematisiert und realisiert. Mit der geplanten Teilrevision soll das Strassengesetz entsprechend ergänzt werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen können unter www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen eingesehen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli 2014. 

Schussdistanzen für die Jagd in Verordnung bestimmt
In die regierungsrätliche Jagdverordnung sind neu die zulässigen maximalen Schussdistanzen zur Ausübung der Jagd aufgenommen worden. Diese betragen bei Kugelschüssen höchstens 200 Meter und bei Schrotschüssen höchstens 40 Meter. Zudem wird neu auf Verordnungsstufe festgehalten, dass die Jagd auf Wasserflugwild nur mit einem geprüften Jagdhund und nur mit bleifreiem Schrot ausgeübt werden darf. Die Teilrevision der Jagdverordnung tritt am 1. Juni 2014 in Kraft. 

Verwaltung macht bei "Bike to Work" mit
Die kantonale Verwaltung beteiligt sich 2014 erneut an der Aktion "Bike to Work" von Pro Velo Schweiz. Die Regierung hat das Gesundheitsamt mit der Durchführung beauftragt. Im Rahmen der Aktion werden die Mitarbeitenden aufgefordert, sich zu verpflichten, als Mitglied eines Viererteams während des Monats Juni an mindestens der Hälfte der Arbeitstage das Fahrrad für den Arbeitsweg zu benützen. Möglich ist auch eine Kombination von öffentlichem Verkehr und Fahrrad. Bei der letztjährigen Aktion legten 70 Teams der kantonalen Verwaltung mit 271 Teilnehmenden total 32 852 Kilometer zurück. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Soazza: Die von der Gemeinde Soazza am 15. März 2012 beschlossene umfassende Revision der Ortsplanung wird mit Vorbehalten genehmigt. Eine geplante Wohnbauzone im peripheren Gebiet "Scima Rivé" wird von der Genehmigung ausgenommen. Eine Wohnbauzone im Gebiet "Cà d’Colomb" wird mit der Auflage genehmigt, dass in einem neuen Nutzungsplanverfahren zweckmässige Vorgaben für die Bebauung, Landumlegung und Erschliessung festzulegen sind.
  • Riom-Parsonz: Der von der Gemeinde Riom-Parsonz beschlossene Zonenplan mit Erschliessungselement 1:1000 Dual vom 19. Dezember 2013 wird genehmigt. Mit der Nutzungsplanung wird eine Wohnbauzone für Erstwohnungen im Umfang von insgesamt rund 0,2 Hektaren in der Fraktion Riom geschaffen.
  • Sumvitg: Der von der Gemeinde Sumvitg am 17. Dezember 2013 beschlossene Zonenplan 1:1000 Änderung, Laus, wird genehmigt.
  • Lavin: Das Projekt "Lawinendetektion Gonda" oberhalb der Gemeinde Lavin wird genehmigt. Es wird ein Beitrag von höchstens 375 000 Franken zugesichert. Das Projekt trägt zur Sicherung der Hauptstrasse bei.
  • San Vittore: Zur Fassadenrestaurierung des Pfarrhauses wird der Pfarrgemeinde San Vittore im Rahmen der Denkmalpflege ein Beitrag von maximal 31 600 Franken zugesprochen.
 
Strassenprojekte und Strassenunterhalt 
  • Chur: Der Stadt Chur wird an den Bau einer Busspur in der Masanserstrasse stadtauswärts im Abschnitt Kronengasse bis Kreisel Masans ein Kantonsbeitrag von maximal 294 000 Franken zugesichert. Das Strassenprojekt auf einer der wichtigsten Verkehrsachsen in Chur erfolgt auch im Interesse des Kantons als Besteller des Regionalverkehrs. 2012 hat die Regierung bereits einen Beitrag von 995 000 Franken an die Kosten der ersten Bauetappe zwischen Ring- und Giacomettistrasse gewährt.
  • Grüsch: Die Regierung hat eine Neutrassierung der kantonalen Verbindungsstrasse nach Valzeina genehmigt. Die neue Verbindungsstrasse beginnt bei der Landquartbrücke Überlandquart (Parkplatz der Sportanlagen Grüsch) und schliesst nach 2,1 Kilometern an die bestehende Valzeinastrasse an. Das neue Trassee verläuft auf den ersten 1,4 Kilometern weitgehend entlang der Sananggastrasse. Anschliessend folgt die Strasse dem bestehenden Waldweg bis sie im Gebiet Geissgaden den Schranggabach quert. Eine 64 Meter lange Brücke über den Schranggabach bildet das Kernstück des Strassenprojektes. Durch die Neutrassierung wird die Erschliessung von Valzeina wesentlich verbessert und die Verkehrssicherheit kann erhöht werden. Nach der Projektausführung wird der heutige Teilabschnitt der Valzeinastrasse zwischen Anschluss Alte Prättigauerstrasse und Geissgaden der Gemeinde Grüsch zu Eigentum und Unterhalt abgetreten.
  • Samnaun: Die Regierung hat das Projekt des kantonalen Tiefbauamtes für den Neubau eines Unterhaltsstützpunktes in der Gemeinde Samnaun genehmigt. Das für den Neubau benötigte Grundstück mit einer Fläche von 2836 Quadratmetern befindet sich im Gebiet der Fraktion Plan und ist im Besitz des Kantons. Das Gebiet grenzt unmittelbar an die Samnaunerstrasse. Durch den Neubau des Unterhaltsstützpunktes in Samnaun-Plan werden die räumlichen Verhältnisse und die Voraussetzungen für einen effizienten und wirtschaftlichen Strassenunterhaltsdienst stark verbessert. Der bestehende Stützpunkt in Samnaun-Laret vermag den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Zudem ist die Lage in der Dorfkernzone für einen Unterhaltsstützpunkt ungeeignet.

Im Weiteren hat die Regierung 3,91 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Nationalstrasse Prättigau: Projektierung Trassee Umfahrung Küblis
- Almenserstrasse: Belagsarbeiten Pratval – Almens
- Flüelastrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Pedrawald – Tufflischbach
- Schamserbergstrasse: Belagsarbeiten Pazen – Farden 
  

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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