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Im Kanton Graubünden finden am Sonntag, 18. Mai 2014, Kreis- und Regierungsratswahlen statt. Die Resultate werden am Wahlsonntag im Internet auf www.gr.ch stündlich aktualisiert und auch über Twitter (#GR14) kommuniziert.

Die Bündner Stimmberechtigten werden am Sonntag, 18. Mai 2014, bei den Kreiswahlen folgende Mandate neu besetzen: 
  • Mitglieder des Grossen Rates (Kantonsparlament)
  • Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Grossen Rates
In folgenden vier Kreisen finden zusätzlich Behördenwahlen (Kreispräsident/in und Stellvertreter/in) statt: Domleschg, Mesocco, Oberengadin und Surses. Es handelt sich dabei um Kreise, die während der Umsetzung der Bündner Gebietsreform noch über delegierte kommunale Aufgaben verfügen und als Träger der interkommunalen Zusammenarbeit dienen.

Die Grossratswahlen gelten für die vierjährige Amtsdauer (Beginn 1. Tag Augustsession 2014). Die aktuelle Verteilung der 120 Grossratssitze auf die 39 Kreise – berechnet nach der ständigen Wohnbevölkerung – kann hier eingesehen werden.

Gleichzeitig mit den Kreiswahlen finden am Sonntag, 18. Mai 2014, auch die Regierungsratswahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 statt.

Die Standeskanzlei Graubünden veröffentlicht am Sonntag, 18. Mai 2014, ab 12.00 Uhr unter www.gr.ch Zwischenresultate zu den Wahlen. Kreise, deren Ergebnisse zu den Grossratswahlen vorliegen, erhalten im Internet eine PDF-Datei mit den Namen der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten. Ergebnisse aus den 146 Gemeinden zu den Regierungsratswahlen sind in einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst. Die Zwischenresultate werden bis zum Wahlausgang stündlich aktualisiert. Auf Twitter kommuniziert der Mediendienst KtGR die Ergebnisse am Wahltag mit Hashtag #GR14. (Zwischenergebnisse zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 18. Mai 2014 haben den Hashtag #abst14.)
Ein allfälliger zweiter Wahlgang bei den Kreis- und Regierungsratswahlen ist auf den Sonntag, 15. Juni 2014, angesetzt.

Die Standeskanzlei erinnert die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger daran, dass beim Ausfüllen des Wahlzettels insbesondere Folgendes zu beachten ist:

1. Wahlzettel sind ungültig, die
a) nicht amtlich sind;
b) anders als handschriftlich ausgefüllt werden;
c) ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten;
d) auf die "Bisherigen" oder ähnlich lauten.

2. Als ungültige Kandidatenstimmen gestrichen werden:
a) Namen nicht wählbarer oder nicht wieder wählbarer Personen;
b) Wiederholungen von Kandidatennamen, die derselbe Stimmzettel bereits einmal enthält (Kumulation);
c) Unleserlich geschriebene Namen;
d) Namen nicht klar bezeichneter Personen;
e) überzählige Namen (von unten nach oben). 
 

Auskunftsperson:
Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Tel. 081 257 22 22, E-Mail Walter.Frizzoni@staka.gr.ch  
 

Gremium: Standeskanzlei Graubünden
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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