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Durch die Änderung des Ruhetagsgesetzes soll den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen werden.

Das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage regelt, welche Tage im Kanton als Ruhetage gelten und deswegen einen besonderen Schutz geniessen. Das geltende Gesetz wurde jedoch vor fast 30 Jahren erlassen. Ein Teil der darin enthaltenen Bestimmungen entspricht nicht mehr der vorherrschenden Lebensweise und soll darum an die gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. So ist es beispielsweise an hohen Feiertagen (wie Karfreitag oder Pfingstsonntag) nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich, Veranstaltungen des Unterhaltungsgewerbes, Theatervorstellungen oder Sportveranstaltungen durchzuführen. In der Freizeitgestaltung der Bevölkerung spielen heute auch an Feiertagen Begegnung, kultureller Austausch und sportliche Betätigung eine immer grössere Rolle. Die vorgeschlagene neue Regelung soll dieser Entwicklung Rechnung tragen. Veranstaltungen, welche etwa der Erholung, dem Sport oder der Unterhaltung dienen, sollen in Zukunft auch an hohen Feiertagen unter gewissen Bedingungen erlaubt werden können. Den Gemeinden soll dabei im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes die Kompetenz eingeräumt werden, Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet an hohen Feiertagen zu bewilligen, wenn diese dem Sinn des hohen Feiertags nicht zuwiderlaufen. Damit wird der Gemeindeautonomie und den Anforderungen des Tourismus Rechnung getragen.


Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis 31. August 2014. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail martin.jaeger@ekud.gr.ch  
- Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 11, E-Mail andrea.stadler@ekud.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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