Die Bündner Regierung hat in ihrer jüngsten Sitzung die Inkraftsetzung des Gesetzes über Hochschulen und Forschung per 1. August 2014 beschlossen. Zudem hat sie zwei Bewilligungen zur Einführung des zweisprachigen Maturitätslehrganges Deutsch / Englisch erteilt.
Gesetz über Hochschulen und Forschung tritt in Kraft
Das Gesetz über Hochschulen und Forschung (GHF) wird zusammen mit zwei Vollziehungsverordnungen per 1. August 2014 in Kraft gesetzt. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Finanzierung der Ausbildungsangebote auf Hochschulstufe und ermöglicht es, Beiträge an universitäre und andere Forschungsstätten auszurichten. Mit dem Inkrafttreten des GHF werden das Gesetz über die Pädagogische Hochschule vom 8. Dezember 2004 sowie das Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft vom 8. Dezember 2004 aufgehoben.
Einführung zweisprachiger Maturitätslehrgang Deutsch / Englisch
Das Gymnasium Kloster Disentis sowie das Lyceum Alpinum Zuoz erhalten die Bewilligung, einen zweisprachigen Maturitätslehrgang Deutsch / Englisch zu führen. Im Gymnasium Kloster Disentis soll der Lehrgang bereits im Schuljahr 2014/15 starten, im Lyceum Alpinum Zuoz wird der Lehrgang auf das Schuljahr 2015/16 eingeführt. Mit Beschluss der Regierung vom 9. Juli 2013 wurde die Verordnung über das Gymnasium vom 6. Juli 1999 einer Teilrevision unterzogen. Im Rahmen dieser Teilrevision wurde die Grundlage geschaffen, an den Mittelschulen des Kantons Graubünden nebst den zweisprachigen Maturitätslehrgängen in den Kantonssprachen auch einen zweisprachigen Lehrgang mit Englisch nach den Vorgaben der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) zu führen.
Sammelprojekte für den Waldbau und die Instandsetzung von Schutzbauten
Für den Waldbau und die Instandsetzung von Schutzbauten im Kanton hat die Regierung je ein Sammelprojekt 2014 genehmigt. Das Sammelprojekt Waldbau wurde in Zusammenarbeit mit rund 200 öffentlichen und privaten Waldeigentümern erarbeitet. Auf insgesamt 2390 Hektaren wird der Schutzwald erhalten, die Artenvielfalt gefördert und Jungwald gepflegt. Zudem werden Holzschläge in schlecht erschlossenen Gebieten durchgeführt. Die Gesamtkosten betragen 23,63 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln des Bundes, des Kantons und der betreffenden Waldeigentümer.
Das Sammelprojekt zur Instandsetzung von Schutzbauten umfasst total 46 Objekte. Das Ziel des Projektes besteht darin, den Schutz für Siedlungen und Verkehrsinfrastrukturen sicherzustellen. Die Kosten betragen neun Millionen Franken. Die Ausführungsdauer beträgt zwei Jahre. Ausdrücklich nicht Bestandteil des Sammelprojekts sind der Aus- und Neubau von Schutzbauten sowie der laufende Unterhalt dieser Anlagen.
Verzicht auf Ausgleichsbecken beim "Kraftwerk Islas" genehmigt
Die Regierung genehmigt das Gesuch der St. Moritz Energie vom 31. Juli 2012 betreffend Änderung der Konzessions- und Projektgenehmigung für das "Kraftwerk Islas". Die ursprüngliche Genehmigung vom 14. Juni 2005 verlangte, dass St. Moritz Energie ein Ausgleichsbecken zu realisieren hat, damit ein vorgegebenes Schwall-Sunk-Verhältnis im Inn eingehalten werden kann. Vertiefte Abklärungen der St. Moritz Energie haben nun jedoch ergeben, dass die Realisierung des Ausgleichbeckens bedeutend aufwändiger wäre als angenommen und die ökologischen Anforderungen einfacher mit betrieblichen Massnahmen eingehalten werden können. Daher wurde ein Gesuch um Änderung der Konzessions- und Projektgenehmigung für das "Kraftwerk Islas" eingereicht, welches die Regierung nun genehmigt hat.
Bündner Regierung gegen neues Bundesgesetz zum Schutz vor Strahlung und Schall
Die Bündner Regierung hat zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) Stellung genommen. Die Regierung des Kantons Graubünden begrüsst die Absicht des Bundesrates, auf Bundesebene eine rechtliche Basis zur Reduktion von Gesundheitsschädigungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall zu schaffen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob zur Erreichung des Schutzes vor den hier zur Diskussion stehenden Gefährdungen ein eigenes Gesetz geschaffen werden soll. Aufgrund bereits bestehender Regelungen betreffend Strahlung und Schall entstünden mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz Doppelspurigkeiten, die es zu vermeiden gilt. Die Schaffung eines neuen Gesetzes hätte unter anderem zur Folge, dass in Zukunft die entsprechende Vollzugsüberwachung durch zwei Bundesämter (BAFU und BAG) gleichzeitig erfolgen würde. Der Abstimmungsbedarf wäre hoch und das Konfliktpotenzial vorprogrammiert, was auch den kantonalen Vollzug erheblich erschweren würde. Bestehende Lücken sind deshalb vielmehr im bereits geltenden Recht zu schliessen.
Bündner Regierung begrüsst die Änderungen im Agrarpaket Herbst 2014
Die Bündner Regierung hat zum Agrarpaket Herbst 2014 Stellung genommen. Grundsätzlich begrüsst sie die vorgeschlagenen Änderungen des Bundes. Diese verbessern die praxisorientierte Umsetzung der angestrebten Ziele. Zudem ist es sinnvoll, die schweizerischen Vorschriften den entsprechenden Vorschriften der Europäischen Union anzupassen. Allerdings gibt es aus Sicht der Bündner Regierung noch einige Bestimmungen zu korrigieren. Zum einen wird die Anpassung der Berechnung der Anzahl Stösse bei der Alpung von Mutterkühen im Verhältnis zur bisherigen Bestossung gewünscht, zum andern wird beantragt, dass die Kastanien den übrigen Fruchtbäumen bezüglich der Beiträge gleichgestellt werden, denn die Kastanienselven erfordern einen ebenso grossen Arbeitsaufwand und sind für die Südtäler von Graubünden von Bedeutung. Zu den Initianten der beiden Verordnungsänderungen zählen der Bündner Bauernverband und das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation.
Aus Gemeinden und Regionen
- Falera: Die von der Gemeinde Falera am 18. Juni 2014 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Fläsch: Die von der Gemeinde Fläsch am 25. November 2013 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Inhalt der Revision bildet die Erweiterung der Deponie "Altneugut". Die rechtskräftige Deponiezone, die sich in der liechtensteinischen Gemeinde Balzers befindet, ist weitgehend aufgefüllt. Bei einer Erweiterung bis zur Landesgrenze ist das zusätzliche Deponievolumen auf rund 20 000 Kubikmeter beschränkt. Deshalb ist eine Erweiterung über die Landesgrenze hinaus vorgesehen, wodurch zusätzliche 43 000 Kubikmeter Deponievolumen entstehen.
- Grüsch: Die von der Gemeinde Grüsch am 24. April 2014 beschlossene Teilrevision des Steuergesetzes wird genehmigt.
- Ilanz/Glion: Der Gemeinde Ilanz/Glion wird an die Kosten von 1 116 000 Franken für den Ausbau der Wasserversorgung Fraktion Pitasch, Reservoir Prau da Platta mit Trinkwasserkraftwerk, ein Beitrag von maximal 251 100 Franken zugesichert. Die Zusicherung des Kantonsbeitrages setzt die entsprechende Subventionierung durch den Bund voraus.
- Laax: Die von der Gemeinde Laax am 4. Juni 2014 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt. Revisionsgrund bilden im Wesentlichen Anpassungen an das übergeordnete Recht, an die neue Schulorganisation sowie an die neue Terminologie im Bereich der Tourismusabgaben.
- Pigniu: Für die Gesamtmelioration Pigniu anerkennt der Bund Kosten von 3 562 000 Franken als beitragsberechtigt. Der Beitragssatz des Bundes beträgt 46 Prozent. Daraus ergibt sich ein Bundesbeitrag von maximal 1 638 520 Franken. Die Beitragsleistungen des Bundes setzen eine kantonale Gegenleistung voraus. Der kantonale Beitragssatz beträgt 39 Prozent, was einen Kantonsbeitrag von maximal 1 389 180 Franken ergibt.
- Saas: Das Projekt für die Verbauung des Sagenbachs in der Gemeinde Saas vom April 2014 wird mit verschiedenen Auflagen und Bewilligungen genehmigt. An die veranschlagten Kosten von 149 000 Franken werden Bundes- und Kantonsbeiträge bewilligt. Der Bundesbeitrag beläuft sich auf maximal 52 150 Franken und der Kanton hat einen Beitrag von maximal 37 250 Franken zugesichert.
- Santa Maria in Calanca: Die von der Gemeinde Santa Maria in Calanca am 5. Dezember 2013 beschlossene Teilrevision des Steuergesetzes wird genehmigt.
- St. Moritz: Der Genehmigungsbeschluss vom 12. April 2011 zur Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde St. Moritz betreffend Zonenplan 1:2000 Suvretta House und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Suvretta House wird aufgrund der Urteile des Verwaltungs- und Bundesgerichtes ergänzt. Gegenstand des vorliegenden Beschlusses bildet die Festlegung des Gewässerraumes im Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Suvretta House sowie die Nichtgenehmigung des Baubereiches D3, soweit dieser in diesen (neu festzulegenden) Gewässerraum hineinragt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kletterzentrum AP'N DAUN: Für den Neubau des Kletterzentrums AP'N DAUN Chur wurde im Rahmen des kantonalen Sportanlagenkonzepts (KASAK) ein Kantonsbeitrag von 670 000 Franken zugesichert.
- Center da sandà Engiadina Bassa: Die neue Pflegegruppe des Center da sandà Engiadina Bassa mit neun Pflegebetten in Zernez wird als beitragsberechtigtes Angebot anerkannt. Die Anerkennung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Aufnahme des Angebots auf die Liste der Langzeiteinrichtungen (Pflegeheimliste) des Kantons Graubünden. An die Schaffung der neun zusätzlichen Pflegebetten wird ein Kantonsbeitrag von total 1 080 000 Franken zugesichert.
Strassenprojekt
Im Weiteren hat die Regierung 1,63 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- A28, Nationalstrasse Prättigau: Malerarbeiten für die Beschichtung Tunnel Küblis an der Nationalstrasse A28 – Abschnitt Landquart – Klosters Selfranga
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden