Die Bündner Regierung beschliesst in ihrer jüngsten Sitzung, dass das Referendum gegen die Gebietsreform zustande gekommen ist. Im Weiteren legt sie ein neues Angebot im sonderpädagogischen Bereich fest, und sie erteilt eine Bewilligung zur Einführung des zweisprachigen Maturitätslehrganges Deutsch / Englisch.
Referendum gegen die Gebietsreform zustande gekommen
Das Volksreferendum und das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Grossen Rates über den Erlass des Gesetzes über die Gebietsreform im Kanton Graubünden (Mantelgesetz über die Gebietsreform) vom 23. April 2014 sind mit 1874 gültigen Unterschriften bzw. mit 18 unterstützenden Gemeinden zustande gekommen. Die Volksabstimmung über diese Vorlage findet am 30. November 2014 statt. Die Nachzählung der Unterschriften auf den eingereichten bescheinigten Unterschriftenlisten durch die Standeskanzlei ergab eine kleine Differenz zu den Angaben des Referendumskomitees.
Einführung zweisprachiger Maturitätslehrgang Deutsch / Englisch
Die Schweizerische Alpine Mittelschule Davos erhält die Bewilligung, einen zweisprachigen Maturitätslehrgang Deutsch / Englisch zu führen. Der zweisprachige Lehrgang soll im Schuljahr 2015/16 starten. Mit Beschluss der Regierung vom 9. Juli 2013 wurde die Verordnung über das Gymnasium vom 6. Juli 1999 einer Teilrevision unterzogen. Im Rahmen dieser Teilrevision wurde die Grundlage geschaffen, an den Mittelschulen des Kantons Graubünden nebst den zweisprachigen Maturitätslehrgängen in den Kantonssprachen auch einen zweisprachigen Lehrgang mit Englisch nach den Vorgaben der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) zu führen.
Neues Angebot im hochschwelligen sonderpädagogischen Bereich
Die Regierung hat die Angebotsplanung im hochschwelligen sonderpädagogischen Bereich für die Jahre 2014 und 2015 festgelegt. Die hochschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen dienen der sonderpädagogischen Förderung, Schulung und Betreuung von Kindern im Frühbereich, von Schülerinnen und Schülern im Kindergarten und in der obligatorischen Schulzeit sowie von Jugendlichen nach Erfüllung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. Hochschwellige sonderpädagogische Massnahmen werden in der Regel von Kindern, Schülerinnen und Schülern und Jugendlichen beansprucht, die aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen, sprachlichen, sensorischen oder wahrnehmungsbedingten Behinderung oder aufgrund von grossen Schwierigkeiten im Verhalten in ihrer Bildungsfähigkeit erheblich benachteiligt oder in ihrer Entwicklung erheblich gefährdet sind. Ein massgebendes Kriterium für die Sonderschulung ist die Tatsache, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler dem Unterricht in der Regelschule trotz der niederschwelligen Massnahmen mittel- und langfristig nicht zu folgen vermögen.
Die letzten Entwicklungen im Bereich der Sonderschulung haben gezeigt, dass es vereinzelt Schülerinnen und Schüler mit schweren Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemen gibt, für welche zur Vermeidung eines verfrühten Ausscheidens aus dem Bildungssystem und um die Anschlussfähigkeit zur erstmaligen beruflichen Ausbildung zu unterstützen, ab Schuljahr 2014/15 mit der Berufswahlklasse Plus (BWK+) ein neues Angebot bereitgestellt werden soll, welches dem besonderen Förderbedarf dieser Schülerinnen und Schüler besser gerecht wird.
Albigna-Stausee kann für Sanierungsprojekt entleert werden
Die Regierung hat ein Projekt des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) zur Sanierung der Staumauer Albigna des Kraftwerkes Löbbia mit Auflagen genehmigt. Die Anlage gehört zu den vom Elektrizitätswerk der Stadt Zürich betriebenen Bergeller Kraftwerken. Saniert werden der Grundablass sowie die Mauerfussabdichtungen an der Staumauer Albigna. Dazu muss der Stausee komplett entleert werden. Die Bewilligung zur See-Entleerung wird erteilt, diese hat zwischen Januar und Ende Februar 2015 zu erfolgen. Die Entleerung sowie der Wiederaufstau sind in Absprache mit dem zuständigen Fischereiaufseher und dem kantonalen Amt für Natur und Umwelt auszuführen. Durch das Projekt wird weder die Stauanlage verändert, noch ergeben sich Auswirkungen auf den künftigen Betrieb der Kraftwerksanlage.
Petition "Viva M25" zur Kenntnis genommen
Die Regierung nimmt Kenntnis vom Eingang der als Petition bezeichneten Eingabe des WWF Schweiz vom 24. Juni 2014 zugunsten des Bären M25. Im Mai 2014 lancierte der WWF Schweiz auf seiner Homepage eine als Petition bezeichnete Aktion mit dem Titel "Viva M25". Mit dieser Aktion war der Aufruf gegenüber der Öffentlichkeit verbunden, dem Bären M25 eine Chance zu geben, indem der von den zuständigen Behörden eingeschlagene Weg bezüglich Schutzbemühungen (ausreichender Herdenschutz, gesicherte Bienenhäuser und bärensichere Abfalleimer) breit unterstützt werden sollte. Der nachgereichte Petitionstext wurde mit einer umfangreichen Namenliste ergänzt, die jedoch keinerlei Unterschriften enthält und – mit Ausnahme des WWF als Absender – auch keine Identifikation der Personen zulässt.
Der Regierung sind aber die verschiedenen Anliegen der Petition nicht fremd. Sie verschliesst sich auch nicht der Forderung, den eingeschlagenen Weg bezüglich Schutzbemühungen für den Bären M25 weiter zu verfolgen. Dabei gilt es allerdings auch die Anliegen, Forderungen und Sorgen der betroffenen Bevölkerung mit ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorstellungen und Interessen mitzuberücksichtigen. Entsprechende weitere Massnahmen wird die Regierung deshalb auch im Falle des Bären M25 sorgfältig und verantwortungsbewusst in Abwägung der Chancen und Risiken prüfen und nötigenfalls treffen.
Nutzungsrecht für die Expo Milano 2015 gesichert
Die Regierung hat den Beitrag des Kantons Graubünden in der Höhe von 525 000 Franken für den "Padiglione Svizzero Expo Milano 2015" zugunsten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) freigegeben. Damit wird das vertraglich bereits geregelte Nutzungsrecht für einen eigenen Ausstellungsraum im Padiglione Svizzero während der Dauer der Ausstellung vom Mai bis Oktober 2015 definitiv gesichert. Der Kanton Graubünden tritt zusammen mit den Kantonen Tessin, Uri und Wallis an der Expo Milano 2015 auf. Der Vertrag mit dem Bund, repräsentiert durch das EDA, wurde bereits im April 2014 in Mailand gemeinsam unterzeichnet.
Bündner Regierung begrüsst die Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung
Die Bündner Regierung hat zur Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung (RTVV) und zur Änderung der SRG-Konzession Stellung genommen. Im Besonderen geht es in der Vorlage darum, den rechtlichen Rahmen für die Einführung von hybridem Fernsehen und den Umstieg von der analogen UKW- auf die digitale DAB+ Radiotechnologie zu setzen. Die Regierung steht den vorgeschlagenen Änderungen positiv gegenüber. Sie hält jedoch fest, dass auch in Zukunft gewährleistet sein muss, dass die Informationsleistungen von den lokal-regionalen konzessionierten Veranstaltern in qualitativer Hinsicht in gleichem Masse wie bisher zu erbringen sind. Dies vor dem Hintergrund, dass die regionalen Informationsleistungen neu im Hauptprogramm verbreitet werden sollen und nicht mehr in formell getrennten Programmfenstern.
Aus Gemeinden und Regionen
- Albula: Die Teilrevision der Statuten des "Kleinklassenschulverbandes Albula / KSVA" wird genehmigt. Revisionsgrund bildet die Anpassung der Statuten des KSVA an die neu formulierten sonderpädagogischen Massnahmen des neuen kantonalen Schulgesetzes. Der Schulverband trägt neu den Namen "Verband Integration Albula / VIA".
- Arvigo, Braggio, Cauco und Selma: Die von den Gemeinden Arvigo, Braggio, Cauco und Selma am 11. Juli 2014 beschlossene Vereinbarung über den Zusammenschluss der Gemeinden zur neuen Gemeinde Calanca per 1. Januar 2015 wird genehmigt. Die Gemeindefusion muss noch durch den Grossen Rat genehmigt werden.
- Bregaglia: Das Wasserbauprojekt der Gemeinde Bregaglia für die Verbauung der Bondasca wird mit Auflagen sowie ergänzt durch Projektänderungen infolge von Einspracheentscheiden genehmigt. An die Kosten von rund sieben Millionen Franken wird ein Kantonsbeitrag von insgesamt maximal 2 890 500 Franken zugesichert. Das Bauprojekt beinhaltet eine Flussaufweitung. Es wird ein zusätzlicher Flussraum von 50 000 Kubikmetern geschaffen. Dieser dient zur Ablagerung von Kies und Geröll bei grossen Hochwassern der Bondasca. Damit kann die Hochwassergefahr für das Siedlungsgebiet von Bondo erheblich reduziert werden. Nach dem grossen Felssturz am Piz Cengalo Ende 2011 führten Hochwasserabflüsse zu starken Geschiebebewegungen und Auflandungen im Tal.
- Jenins: Die von der Gemeinde Jenins am 18. Juni 2014 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt. Revisionsgrund bildet die neue Schulordnung mit zusätzlichen Aufgaben des Schulrates.
- Lostallo: Das Projekt "Ausbau Waldstrasse Rura – Alp de Montogn" der Gemeinde Lostallo wird genehmigt. An das Projekt wird ein Beitrag von maximal 2 448 000 Franken zugesichert. Der vorgesehene Ausbau ermöglicht künftig den Einsatz von modernen, effizienten Holzerntemethoden und einen sicheren Holztransport. Zudem wird die Zufahrt zu mehreren landwirtschaftlichen Nutz- und Sömmerungsflächen verbessert.
- Poschiavo: Der Gemeinde Poschiavo wird unter Vorbehalt eines Bundesbeitrags an die Mehrkosten der Behebung der Schäden an der Güterstrasse Clüs-Campel, Abschnitt Vestac da Capitul, ein kantonaler Beitrag von maximal 62 370 Franken zugesichert.
- Zillis-Reischen: Die von der Gemeinde Zillis-Reischen am 24. Januar 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Die Revision umfasst die Teilrevision des Baugesetztes, den Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1000 Reschen, Zarnos und den Generellen Erschliessungsplan 1:1000 Reschen, Zarnos. Grundidee der Nutzungsplanungsvorlage bildet die Absicht der Gemeinde Zillis-Reischen, die künftige Wohnbauentwicklung auf den Hauptort Zillis zu konzentrieren, wo die soziale und materielle Versorgung lokalisiert ist und eine entsprechend grosse Nachfrage nach Wohnbauzonen besteht.
- Zernez: Die neue Gemeindeverfassung der aus der Fusion zwischen den ehemaligen Gemeinden Lavin, Susch und Zernez hervorgegangenen Gemeinde Zernez vom 23. Juni 2014 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Zodiac Pictures: Für die Realisierung des Kinospielfilms "Heidi" wird der Produktionsfirma Zodiac Pictures einen Beitrag von 150 000 Franken zugesichert.
Strassenprojekte
Im Weiteren hat die Regierung 3,71 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- H27, Engadinerstrasse: Belagsinstandsetzung – Abschnitt Brail - Punt Nova
- H28a, Prättigauerstrasse: Belagssanierung – Abschnitt Seehorn - Salezergalerie
- A28, Nationalstrasse Prättigau: Softwareherstellung Automation Lüftung, Beleuchtung, Verkehr und Nebenanlagen sowie Leitsystem – Umfahrung Küblis
- Albulastrasse: Belagsarbeiten – Abschnitt Albulapass, Ervedi
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden