Die Bündner Regierung hat einer Beteiligung am neuen Interreg-Programm "Italien-Schweiz", 2014 bis 2020, zugestimmt. Zudem hat die Regierung die Beiträge des Kantons an familienergänzende Kinderbetreuungsangebote für 2015 festgesetzt.
Graubünden bei Interreg-Programm "Italien-Schweiz" erneut dabei
Der Kanton Graubünden beteiligt sich weiterhin am Interreg-Programm "Italien–Schweiz". Die Regierung hat vom Programm für die Förderperiode V, 2014 bis 2020, Kenntnis genommen. Für die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden wurde eine Programmvereinbarung erstellt. Deren Unterzeichnung erfolgt Ende 2014. Der Anteil des Kantons Graubünden für Projektbeiträge beläuft sich auf 1,68 Millionen Franken für die siebenjährige Förderperiode. Themen des Interreg-Programmes "Italien–Schweiz", 2014 bis 2020, sind Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes, integrierte und nachhaltige Mobilität, gesellschaftliche Integration sowie Verwaltungszusammenarbeit.
Der Kanton ist auf starke grenzüberschreitende Partnerschaften angewiesen. Beim Interreg-Programm "Italien-Schweiz" kommt den Verbindungen von Graubünden ins Südtirol und in die Provinz Sondrio und deren angrenzenden Gebieten eine besondere Bedeutung zu.
Unterstützung für familienergänzende Kinderbetreuungsangebote bestimmt
Die Regierung hat die Normkosten und den Beitragssatz des Kantons für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Jahr 2015 festgelegt. Die Normkosten betragen pro Betreuungsstunde und Kind 9.05 Franken. Der Beitragssatz liegt für neue Angebote während der ersten drei Jahre bei 25 Prozent der Normkosten. Für alle übrigen Angebote beläuft er sich auf 20 Prozent. Daraus ergibt sich eine finanzielle Unterstützung des Kantons für die familienergänzende Kinderbetreuung im Jahr 2015 von insgesamt rund 2,7 Millionen Franken. Nicht enthalten sind die Beiträge des Kantons für weiter gehende Tagesstrukturen.
Handelsschranken haben auch Folgen für den Tourismus
In der Schweiz gilt seit 2010 das sogenannte "Cassis-de-Dijon-Prinzip". Dadurch können bestimmte Produkte, welche in einem Mitgliedstaat in der EU oder des EWR rechtmässig in Verkehr sind, ohne zusätzliche Auflagen auch auf den Schweizer Markt gebracht werden. Im Bereich der Lebensmittel gilt eine Sonderregelung, wonach die Anwendung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" einer Bewilligungspflicht untersteht. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat vergangenen Mai eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf stellt für den Lebensmittelbereich eine Rückkehr zum alten System und somit den Ausschluss der Lebensmittel vom Geltungsbereich des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" dar. Dadurch soll einer Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche im Lebensmittelbereich entgegengewirkt werden.
Die Bündner Regierung anerkennt die Gründe zur Aufhebung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" für Lebensmittel. Sie weist in ihrer Stellungnahme aber darauf hin, dass davon auch der Tourismus betroffen ist. Aus tourismuswirtschaftlicher Sicht ist es kein willkommener Schritt. Deshalb ist es nach Ansicht der Regierung wichtig, dass der Bund weiterhin darauf hinwirkt, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Insbesondere ist auf die Harmonisierung des Rechts zu setzen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Castaneda: Die von der Gemeinde Castaneda am 12. Mai 2014 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Mit der Teilrevision werden die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen, um die bestehende Klinik Paracelsus al Ronch zu erweitern.
- Chur: Der Stadt Chur wird an den Neubau eines Rad- und Fussweges an der Sommeraustrasse ein Kantonsbeitrag von maximal 132 000 Franken zugesichert.
- Laax, Falera: Die Statuten des Schulverbandes "Consorzi da scoletta e scola primara scolaviva dallas vischnauncas da Laax e Falera" werden genehmigt.
- Laax, Falera, Sagogn, Schluein: Die Statuten des Schulverbandes "Consorzi da scola superiura scolaviva dallas vischnauncas da Laax, Falera, Sagogn e Schluein" werden genehmigt.
- Sedrun: Im Zusammenhang mit der Skigebietsverbindung Andermatt-Sedrun wird das bisherige Intensiverholungsgebiet Tgombras neu als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Die Regierung hat einer entsprechenden Änderung des kantonalen Richtplanes zugestimmt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Stiftung "Convivenza": Der Stiftung "Convivenza", Disentis, werden für die Jahre 2014/2015 Projektbeiträge in der Höhe von insgesamt maximal 75 000 Franken gewährt.
Strassenprojekte
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Strassenkorrektion Trin Mulin: Das Auflageprojekt für die Korrektion der Oberalpstrasse, Abschnitt Trin Mulin, wird genehmigt. Beim Abschnitt Trin Mulin sind das Strassentrassee und die Brücke über das Val Turnigla erneuerungsbedürftig. Ein wesentlicher Bestandteil des Projektes bildet der Neubau des Anschlusses Las Palas mit Linksabbieger. Damit wird das Unfallrisiko stark reduziert und das Quartier Ruegna besser erschlossen. Der talseitige Gehweg längs der Oberalpstrasse wird den Anwohnern einen sicheren Zugang zu den bestehenden Postautohaltestellen ermöglichen.
Im Weiteren hat die Regierung 1,545 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Schuderserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Lehnenbrücken Stütz 1 und 2
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden