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Das Bündner Stimmvolk hat am 30. November 2014 der Anschlussgesetzgebung zur Gebietsreform zugestimmt. Mit der Anschlussgesetzgebung wurde eine Teilrevision der Kantonsverfassung konkretisiert, über welche das Bündner Stimmvolk bereits am 23. September 2012 abgestimmt hatte. Die Regierung hat beschlossen, das Gesamtpaket auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. 

Die neuen elf Regionen können auf den 1. Januar 2016 operativ tätig werden. Sie stehen als Aufgabenträgerinnen sowohl für kommunale wie für kantonale Aufgaben zur Verfügung und lösen die 39 Kreise, die 14 Regionalverbände und die elf Bezirke ab.

Das beschlossene Inkrafttreten löst verschiedene Fristen aus: 35 Kreise lösen sich auf 2016 hin als Körperschaften auf. Die vier Kreise Domleschg, Mesocco, Oberengadin und Surses hingegen, welche überkommunale Aufgaben wahrnehmen, bestehen bis 31. Dezember 2017 weiter. Die Kreise bilden weiterhin Wahlsprengel für die Wahlen des Grossen Rates. Die Regionen haben die Wahlen in den entsprechenden Wahlsprengel durchzuführen. Die Regionalverbände lösen sich spätestens Ende 2017 auf. Die für die Regionalgerichte (als Nachfolger der Bezirksgerichte) massgebenden Gesetzesrevisionen werden im Rahmen einer Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes vorgenommen. Die Vernehmlassung wurde zwischenzeitlich eröffnet. Die Umsetzung erfolgt auf den 1. Januar 2017.

Für die Vorbereitungsarbeiten der neuen Regionen ist ein Übergangsgremium zuständig. Dieses besteht aus den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten der Gemeinden einer künftigen Region. Das sogenannte Übergangsorgan konstituiert sich selbst; es hat das Funktionieren der Region auf den Start sicherzustellen. Damit das Übergangsorgan die notwendigen Vorarbeiten rechtsgültig vornehmen kann, werden die hierfür notwendigen Übergangsbestimmungen des Gemeindegesetzes vorgängig, d.h. auf den 1. Februar 2015, in Kraft gesetzt. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden Graubünden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: barbara.janom@dfg.gr.ch 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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