Regierungsmitteilung vom 19. Februar 2015
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Die Bündner Regierung erlässt die kantonale Verordnung über die Berufsmaturität. Zudem wird der regionale Richtplan Val Müstair genehmigt.
Kantonale Verordnung über die Berufsmaturität wird erlassen
Die Bündner Regierung genehmigt die kantonale Verordnung über die Berufsmaturität. Diese kantonalen Bestimmungen regeln den Vollzug der eidgenössischen Berufsmaturitätsverordnung. Sie gilt für die vom Bund anerkannten Anbieter einer eidgenössischen Berufsmaturität im Kanton Graubünden.
Neu werden die Zulassungsvoraussetzungen und Aufnahmeverfahren zum Berufsmaturitätsunterricht einheitlich geregelt. Zudem gelten im ganzen Kanton pro Ausrichtung der Berufsmatura die gleichen Prüfungsbestimmungen. Im Kanton Graubünden starten die ersten Bildungsgänge nach neuem Rahmenlehrplan im Sommer 2015.
Teilrevision des Gesetzes über die Einwohnerregister
Die Bündner Regierung beschliesst, die Teilrevision des Gesetzes über die Einwohnerregister per 1. März 2015 in Kraft zu setzen.
Der Grosse Rat hat im Jahr 2010 entschieden, dass der Kanton eine Datenplattform mit einem Personen- und Objektregister betreiben kann. Mit dem zentralen Personenregister kann die Verwaltung bürgerfreundlicher gestaltet sowie der Informationsfluss zwischen kantonaler Verwaltung und den Gemeinden erheblich vereinfacht werden. Das kantonale Personenregister enthält die Daten der Einwohnerregister der Gemeinden. Für den Betrieb eines solchen Registers waren vor allem aus Gründen des Datenschutzes die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Nebst der Teilrevision des Einwohnerregistergesetzes musste auch die dazugehörige Verordnung überarbeitet werden.
Regionaler Richtplan Val Müstair genehmigt
Der vom Regionalverband Cumün da Val Müstair am 7. August 2013 beschlossene regionale Richtplan wird von der Regierung mit Auflagen genehmigt. Die Gemeinde Val Müstair hat die bisherigen Richtplandokumente des Regionalverbandes zu einem übersichtlichen Gesamtrichtplan zusammengeführt. Dabei wurden die Richtplaninhalte auf einen aktuellen Stand gebracht und in wichtigen Themenbereichen erweitert. Als Ergänzung beinhaltet der regionale Richtplan neu ein regionales Raumkonzept sowie das Thema Siedlung.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss die Regierung sicherstellen, dass die Inhalte des regionalen Richtplans den übergeordneten Gesetzgebungen nicht widersprechen. Miteinzubeziehen sind somit die aktuellen Entwicklungen auf eidgenössischer Ebene. Zum einen haben die veränderten Rahmenbedingungen in Bezug auf den Zweitwohnungsbau Auswirkungen auf den Bereich Siedlung und den künftigen Bauzonenbedarf. Sobald die definitiven Bestimmungen aus dem Bundesgesetz über Zweitwohnungen vorliegen, wird der regionale Richtplan Val Müstair unter dem Aspekt der Zweitwohnungsthematik zu überprüfen sein. Zum anderen wurden durch die Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes die Rahmenbedingungen für die Dimensionierung der Wohnbauzonen erheblich verändert. Der kantonale Richtplan wird im Bereich Siedlung entsprechend zu ergänzen und zu überarbeiten sein, was wiederum Auswirkungen auf den vorliegenden regionalen Richtplan hat. Er muss in den nächsten Jahren ebenfalls überprüft, weiterentwickelt und den neuen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Beiträge aus dem Sport-Fonds
Die Bündner Regierung sichert dem Bündner Verband für Sport (BVS) einen Beitrag aus dem Sport-Fonds zu. Der Verband erhält vom Kanton 38 000 Franken für das Jahr 2015. Der Beitrag dient unter anderem der Betreibung einer Rechtauskunftsstelle und der Ausrichtung des Bündner Sportpreises.
Mit finanziellen Mitteln aus den Sport-Fonds wird auch der Verein Pfadi Chur unterstützt. Für die Sanierung und den Umbau des Pfadiheims Rosenhügel erhält der Verein maximal 50 000 Franken. Der Verein Pfadi Chur ist mit über 110 Aktivmitgliedern die grösste Pfadfinderorganisation in Graubünden. Zurzeit führt die Pfadi Chur viele ihrer Aktivitäten im Pfadiheim an der Calandastrasse in Chur aus. Das gesamte Areal wird im Herbst 2015 überbaut, weshalb die Pfadi Chur ein neues Clubhaus suchen musste. Mit einer Liegenschaft auf dem Rosenhügel, die sich im Besitz der Bürgergemeinde Chur befindet, konnte ein entsprechendes Objekt gefunden werden. Damit das Gebäude den Ansprüchen der Pfadfinderaktivitäten entspricht, muss der Verein einen grossen Teil des Gebäudes sanieren.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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