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Wichtige Anliegen der Bündner Regierung in der Vernehmlassung an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Masseneinwanderungsinitiative sind nicht übernommen worden. Die Regierung legt Wert auf die Kommunikation ihrer von der KdK abweichenden Haltung in der Kontingentsfrage. Ihre Argumente hat sie zusätzlich direkt dem zuständigen Departement des Bundes zukommen lassen. 

Die Regierung hat der KdK für die gemeinsame Vernehmlassung an den Bund Anpassungen im Entwurf zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorgeschlagen. Sie forderte zugunsten der hiesigen Bau- und Tourismuswirtschaft, dass Arbeitskräfte aus der EU/EFTA mit Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu zehn Monaten von einer Kontingentierung ausgenommen werden.
Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Volk die Masseneinwanderungsinitiative angenommen. Demnach soll die Schweiz die Einwanderung selbst steuern und insbesondere Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer festlegen. Der Bund schlägt vor, dass die Kontingente für ausländische Erwerbstätige aus der EU/EFTA bereits ab einer Aufenthaltsdauer von über vier Monaten gelten sollen. Die Bündner Regierung hingegen fordert, dass die Kontingente erst ab einer Aufenthaltsdauer von über zehn Monaten gelten. Somit würden Erwerbstätige aus der EU/EFTA, welche nicht länger als maximal zehn Monate in der Schweiz arbeiten, nicht zu den Kontingenten zählen. Bei einer strengeren Kontingentierung bereits ab einer Aufenthaltsdauer von vier Monaten würde man riskieren, nicht mehr genügend Arbeitskräfte rekrutieren zu können. Zudem müssten die ausländischen Arbeitsnehmenden innerhalb einer Bausaison ersetzt und neu angelernt werden.
Der Kanton Graubünden ist vor allem im Tourismus- und Bausektor aber auch in der Landwirtschaft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Einheimische Arbeitskräfte sind in diesen Bereichen gar nicht oder nicht in genügendem Mass verfügbar.
Für die Forderung nach längeren kontingentsfreien Aufenthalten sprechen zudem die Saisonalität der Bau- und Tourismuswirtschaft und der Umstand, dass sich diese Personen als Saisonarbeitskräfte nicht in der Schweiz niederlassen. Der Vorschlag der Regierung bringt die besondere Betroffenheit Graubündens als Berg- und Tourismuskanton zum Ausdruck. 

Aufnahmeverfahren für Bündner Talentschulen wird angepasst
Die Kriterien für die Aufnahme in eine Bündner Talentschule werden geändert. Die Bündner Regierung genehmigt eine entsprechende Teilrevision der Verordnung über das Aufnahmeverfahren betreffend Talentklassen. Neu ist der prüfungsfreie Eintritt in Ausnahmefällen nicht mehr möglich. Des Weiteren wird der zu erreichende Notendurchschnitt von 4 auf 4.5 angehoben und der Prüfungsteil "Motivationstest" neu gestaltet. Die Kompetenz für Aufnahmeentscheide liegt in Zukunft bei den Talentschulen.
Mit den Anpassungen trägt der Kanton den zunehmenden Anmeldezahlen Rechnung. Angesichts der aktuellen Anmeldungen für die diesjährige Aufnahmeprüfung und der daraus resultierenden Erfolgsquote lässt sich nicht mehr mit Bestimmtheit sagen, dass das Platzangebot in Bündner Talentschulen in Zukunft ausreichen würde. Daher wurde für das Aufnahmeverfahren eine pragmatische und rechtlich abgestützte Lösung geschaffen. 

Regierungskommissär Bergün/Bravuogn erstattet Bericht
Die Regierung hat den Bericht des Regierungskommissär für die Gemeinde Bergün/Bravuogn zur Kenntnis genommen. Hintergrund bildeten Vorwürfe der kommunalen Geschäftsprüfungskommission an die Adresse des Gemeindevorstandes. Im Zentrum der Unstimmigkeiten stand die Preisanpassung für die Lieferung von Holzschnitzeln für die von der Gemeinde betriebene Fernwärmeanlage. Als Regierungskommissär wurde Rechtsanwalt Thomas Nievergelt aus Samedan eingesetzt.
Der Regierungskommissär hat in seinem Bericht die erhobenen Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit geprüft, Schlussfolgerungen gezogen und Empfehlungen abgegeben. Er führte Befragungen sowohl mit den involvierten Gemeindebehördenmitgliedern, als auch mit dem Vertreter des Holzlieferanten durch.
Der Regierungskommissär gelangt zum Schluss, dass eine Preiserhöhung statthaft war. Hingegen sei fraglich, ob sie in diesem Umfang vom Vertrag abgedeckt sei. Im Zuge der Preisanpassung hätte diese vertragliche Unklarheit beseitigt werden sollen. Die Information der Gemeindeversammlung sowie des Amtes für Gemeinden über dieses Geschäft sei ungenügend gewesen. Der Regierungskommissär wird von der Regierung beauftragt, zusammen mit dem Amt für Gemeinden den Gemeindevorstand, die Geschäftsprüfungskommission sowie die Gemeindeversammlung Bergün/Bravuogn über den Bericht zu orientieren. 

Finanzielle Unterstützung für das Ferienresort Pradas Brigels
Die Regierung sichert der Brigels Resort AG für den Bau des Ferienresorts Pradas Brigels einen Kantonsbeitrag von 1,7 Millionen Franken zu.
Das Resort soll in Brigels 578 zusätzliche Betten schaffen und pro Jahr 63 000 zusätzliche Logiernächte generieren. In einer ersten Etappe werden 16 Häuser mit 84 Wohnungen gebaut. Eine weitere Etappe wird realisiert, sobald das Resort erfolgreich betrieben wird. Die Investitionskosten des Projektes belaufen sich insgesamt auf über 53 Millionen Franken, die Betriebsaufnahme ist für Dezember 2015 geplant.
Der Kanton kann regionalwirtschaftlich bedeutsame oder besonders innovative Projekte von Beherbergungsbetrieben mit Beiträgen und Darlehen unterstützen. Diese betragen insgesamt höchstens 25 Prozent der Investitionskosten.
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Ferienresort Pradas Brigels © Brigels Resort AG 

Projekt Steinschlag- und Lawinenschutz "Crap Sot igls Munts" genehmigt
Die Regierung genehmigt das Projekt "Steinschlag- und Lawinenschutz Crap Sot igls Munts" der Rhätischen Bahn. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 637 500 Franken zugesichert.
Die Zielsetzung des vorliegenden Projekts besteht darin, den Schutz der Albulalinie der Rhätischen Bahn nachhaltig sicherzustellen. Die Albulalinie gilt als wichtige Hauptverkehrsachse Richtung Engadin und weist mit rund 50 Zügen pro Tag eine hohe Verkehrsdichte auf. Die bestehenden Schutzbauten im Gebiet "Crap Sot igls Munts" wurden vor mehreren Jahrzenten erstellt und sind in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund dieser Gegebenheiten hat die Rhätische Bahn den Kanton beauftragt, technische Massnahmen zur Reduktion der Gefahrensituation zu prüfen und zu erarbeiten. 

Regierung genehmigt drei Projekte für den Hochwasserschutz in Saas
Die Projekte der Gemeinde Saas für die Verbauungen des Feschgelsbaches, des Martisch Gaden Baches und des Grafenbaches vom April 2015 werden mit verschiedenen Auflagen genehmigt. Insgesamt wird ein Kantonsbeitrag von maximal 452 900 Franken zugesichert.
Ziel der Projekte ist, die Hochwassergefahr in der Gemeinde Saas zu reduzieren. Im Sommer 2013 ging über dem Einzugsgebiet ein starkes Unwetter nieder. Diese Niederschläge führten in den Bächen zu Hochwasser mit starker Geschiebeführung. An diversen Stellen brach das Gewässer aus dem Bachbett aus, überflutete das angrenzende Umland und verursachte entsprechende Schäden. Dieses Ereignis hat gezeigt, dass alle drei Bäche ein Defizit im Hochwasserschutz aufweisen.
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Überflutungen 2013 in Saas:
Feschgelsbach, Martisch Gaden Bach und Grafenbach (v.l.) 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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