Die Bündner Regierung verfügt an ihrer jüngsten Sitzung über die Restwassersanierung der Albula-Landwasser Kraftwerke AG. Zudem setzt sie das Sportförderungsgesetz sowie die Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen in Kraft.
Restwassersanierung für die Albula-Landwasser Kraftwerke AG verfügt
Die Regierung hat für die Albula-Landwasser Kraftwerke AG (ALK) die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung verfügt. Dadurch wird die ALK verpflichtet, an den Wasserfassungen des Landwassers in Glaris, für die Fassung der Ava da Tuors in Bergün sowie für die Wasserentnahmen aus der Albula in Bergün und Filisur neu festgelegte, saisonal abgestufte Dotierungen vorzunehmen. Bei den aus ökologischer Sicht weniger bedeutsamen Fassungen Monsteinerbach, Ava da Tisch und Ava da Stugl wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung auf Sanierungsmassnahmen verzichtet.
Die so festgelegten Sanierungsmassnahmen räumen den fischereilichen Aspekten eine prioritäre Bedeutung ein. Der Sanierungsvorschlag wurde von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe (Runder Tisch) entwickelt, in welcher sämtliche betroffenen, kantonalen Fachstellen, die Konzessionsgemeinden, die Kraftwerksbetreiberin sowie Vertreter mehrerer Umweltschutzorganisationen beteiligt waren.
Mit der Sanierungsverfügung für die ALK kann ein weiterer wichtiger Schritt bei den Restwassersanierungen in Graubünden vollzogen werden. Für 155 der insgesamt 224 Wasserfassungen ist die Restwassersanierung damit nun erledigt oder es liegen Lösungen im Grundsatz vor. Die betreffenden Kraftwerkanlagen vereinigen über 75 Prozent der Gesamtproduktion im Kanton auf sich.
Weitere Informationen: Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Anpassung des regionalen und kantonalen Richtplans Oberengadin
Die Bündner Regierung genehmigt die vom Kreisrat Oberengadin beschlossene Anpassung und Ergänzung des regionalen Richtplans Landschaft und Tourismus mit einem Vorbehalt.
Die Regierung begrüsst, dass der vorliegende Richtplan das Thema Landschaft über den klassischen Teilbereich des Landschaftsschutzes hinaus behandelt.
Gleichzeitig beschliesst die Bündner Regierung die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Tourismus im Oberengadin. Ein Schwerpunkt bildet dabei die geplante Hahnenseebahn, welche die direkte Vernetzung der Skigebiete Corvatsch–Corviglia ermöglichen würde. Die vorliegende Anpassung wird im regionalen und kantonalen Richtplan jedoch lediglich als Zwischenergebnis aufgenommen. Dies aufgrund des laufenden Konfliktes mit dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). Aus Sicht der Regierung ist zu betonen, dass das Vorhaben für die touristische Entwicklung im Oberengadin von grosser Bedeutung wäre.
Inkraftsetzung des Sportförderungsgesetzes
Das Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz) wird auf den 1. August 2015 in Kraft gesetzt. Zudem wird die Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung erlassen. Die Sportförderungsverordnung regelt unter anderem die Vergabe finanzieller Beiträge an Angebote des freiwilligen Schulsportes. Ebenfalls wird gesetzlich verankert, in welcher Form und an welche Personengruppen der Bündner Sportpreis vergeben wird.
In einem weiteren Schritt wird ein Sportförderungskonzept erarbeitet. Es bildet die Grundlage für zukünftige sportpolitische Entscheidungen und regelt beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Privaten. Das Sportförderungskonzept wird departementsübergreifend und unter Einbezug der Bündner Sportorganisationen erstellt.
Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden in Kraft gesetzt
Die Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden vom 22. Oktober 2014 wird auf den 1. August 2015 in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision werden die privaten Mittelschulen finanziell gestärkt. Hauptsächlich wird die Finanzierung der privaten Mittelschulen auf Grundlage der Kosten eines Schülers beziehungsweise einer Schülerin der Bündner Kantonsschule neu geregelt. Es werden verschiedene Pauschalen wie beispielsweise eine Talentpauschale eingeführt. Als Folge dieser Teilrevision erlässt die Regierung verschiedene Verordnungen.
Pandemieplan für den Kanton Graubünden ist überarbeitet worden
Die Bündner Regierung genehmigt den aktualisierten Pandemieplan für den Kanton Graubünden. Der neue Pandemieplan stützt sich auf die überarbeiteten Pläne des Bundes.
Der Pandemieplan für den Kanton Graubünden behandelt schwergewichtig diejenigen Bereiche, in denen die Entscheidungs- und Vollzugskompetenz beim Kanton liegt. Im Vordergrund stehen dabei die kantonale Führungsstruktur im Falle einer Notlage, die Bettenplanung der Spitäler und die Verteilung von Medikamenten. Ebenfalls geregelt wird die Organisation einer allfälligen Massenimpfung der Bevölkerung.
Pandemieplan 2015
Programm zur Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird fortgesetzt
Die Regierung verlängert das Programm zur Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) im Kanton Graubünden. Im Programm können weiterhin Mädchen und junge Frauen im Alter von 11 bis 26 Jahren geimpft werden, welche zum Impfzeitpunkt im Kanton Graubünden ihren gesetzlichen Wohnsitz haben. Junge Frauen vor dem vollendeten 16. Altersjahr müssen das schriftliche Einverständnis ihrer Eltern respektive Erziehungsberechtigten vorlegen.
Neu empfiehlt der Schweizer Impfplan 2015 die HPV-Impfung auch für Knaben und junge Männer. Sobald der Bund die Krankenpflege-Leistungsverordnung dementsprechend ändert, können sie zu den gleichen Bedingungen wie Mädchen und junge Frauen im kantonalen Programm geimpft werden. Mit der Durchführung des Impfprogramms ist das Gesundheitsamt beauftragt.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt Graubünden
Regierung vergibt Forschungsauftrag zu den "fürsorgerischen Zwangsmassnahmen"
Die Bündner Regierung vergibt den Forschungsauftrag für die Studie "Grundlagen zur Beurteilung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im Kanton Graubünden" an das Interdisziplinäre Zentrum für Geschlechterforschung der Universität Bern. Mit der im Dezember 2014 ausgeschriebenen Studie soll Klarheit geschaffen werden über eine Behördenpraxis vor 1981, welche oftmals grosses Leid bedeutete. Zu den Betroffenen zählen beispielsweise Verdingkinder, Heimkinder oder auch Zwangsadoptierte.
Die Finanzierung der Studie von 220 000 Franken erfolgt je zur Hälfte durch den Sozialhilfefonds und aus der Spezialfinanzierung Landeslotterie. Die Erarbeitung der Studie wird von einer Projektgruppe unter dem Vorsitz des Staatsarchivs Graubünden begleitet. Die Studie erfolgt im Rahmen der gesamtschweizerischen Aufarbeitung der Geschichte um fürsorgerische Zwangsmassnahmen und soll im ersten Quartal 2017 publiziert werden.
Totalrevision der Ortsplanung von Samnaun genehmigt
Die Regierung genehmigt die Totalrevision der Ortsplanung der Gemeinde Samnaun, bestehend aus dem Baugesetz, den Zonenplänen und Generellen Gestaltungsplänen sowie den Generellen Erschliessungsplänen, mit diversen Vorbehalten. Der wichtigste Vorbehalt betrifft die Gefahrenzonenplanung. Diesbezüglich wurden anstelle der von der Gemeinde beschlossenen Gefahrenzonen ersatzweise restriktivere, kantonale Gefahrenzonenpläne in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen Bauzonen wurden mit einem Bauverbot belegt, bis sie aufgrund von baulichen Schutzmassnahmen wie Lawinenverbauungen, Ablenkdämme etc. aus der Gefahrenzone hoher Gefahr entlassen werden können. Die von der Gemeinde in den vergangenen Jahren installierten Anlagen zur künstlichen Lawinenauslösung haben laut Regierung keinen Einfluss auf die Gefahrenzonenabgrenzung.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden