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An ihrer jüngsten Sitzung unterstützt die Bündner Regierung Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität. Weiter nimmt sie Stellung zur Teilrevision 1+ des eidgenössischen Luftfahrtgesetzes und genehmigt das Projekt "Steinschlagschutz Wasserschloss Trin-Mulin".

Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität

Die Regierung unterstützt Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität und beschliesst, für den Aufbau eines kantonsweiten Ladenetzes einen Masterplan erarbeiten zu lassen.
Durch zwei entsprechende parlamentarische Vorstösse wurde die Regierung aufgefordert, die Chancen der Elektromobilität für den Kanton Graubünden zu prüfen. Der nun vorliegende Bericht schlägt folgende prioritäre Massnahmen vor: den Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Anpassung der Beschaffungskriterien beim Einsatz von Elektrofahrzeugen in der Verwaltung, den Bau von Ladestationen bei kantonalen Bauten sowie die Organisation von Anlässen und Informationsveranstaltungen. Die Regierung lässt zudem einen Masterplan "Ladeinfrastruktur" erarbeiten. Mit diesem sollen die Aktivitäten von Energieversorgern und Privaten zum Aufbau von Ladeinfrastrukturen unterstützt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Aufladung der Elektrofahrzeuge mit einheimischer erneuerbarer Energie, vorzugsweise aus Wasserkraft, erfolgt.
Der Bestand an reinen Elektrofahrzeugen in Graubünden ist zurzeit noch sehr gering. Er beträgt knapp 100 Fahrzeuge. Bei den Hybridfahrzeugen (Fahrzeuge, die einen kombinierten Antrieb, bestehend aus Verbrennungsmotor und Elektromotor, besitzen) fällt der Bestand leicht höher aus. Für einen verstärkten Einsatz von Elektrofahrzeugen sprechen verschiedene Argumente: Die Elektromobilität eröffnet Chancen zur Substitution fossiler Energieträger und bietet Möglichkeiten für die Bereitstellung des notwendigen Stroms mit erneuerbaren Energieträgern, insbesondere aus einheimischer Wasserkraft. Elektrofahrzeuge belasten die Umwelt nicht mit Schadstoffen, funktionieren geräuscharm und erhöhen die Unabhängigkeit von Rohstofflieferanten.

Weitere Informationen: Amt für Energie und Verkehr

Vernehmlassung zur Teilrevision 1+ des eidgenössischen Luftfahrtgesetzes

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision 1+ des eidgenössischen Luftfahrtgesetzes. Die Vernehmlassungsvorlage zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau, die Wettbewerbsfähigkeit und die Effizienz zu erhöhen. Für Flugplätze ist ein neues, differenziertes Konzessionierungs- und Bewilligungsverfahren vorgesehen, das die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Anlagen besser berücksichtigt. So werden beispielsweise Spitallandeplätze, die intensiv genutzt werden, neu als Flugfelder qualifiziert, was ein Bewilligungsverfahren durch den Bund zur Folge hat. Die Bündner Regierung befürwortet diese Lösung, da sich Spitallandeplätze in der Regel in dichtbesiedelten Gebieten befinden. Mit einer Übergangsregelung von 15 Jahren ist sichergestellt, dass den betroffenen Spitälern genügend Zeit bleibt, das neue Recht umzusetzen. Dies ist wichtig, damit der weitere Betrieb der heute bestehenden Spitallandeplätze trotz Bewilligungspflicht gewährleistet ist. Die Spitallandeplätze in Graubünden sind aufgrund der regionalen und geographischen Gegebenheiten für die Versorgung der Bevölkerung und der Feriengäste von massgebender Bedeutung.
Weiter sieht die Revision vor, die Betriebskonzessionen für Flughäfen in drei verschiedene Kategorien einzuteilen, statt wie bisher eine Einheitskonzession zu erteilen. Diese Neueinteilung wird von der Regierung ebenfalls befürwortet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Flughafen Samedan, welcher der Kategorie C zugeordnet werden soll. Für Flughäfen der Kategorie C gelten geringere technische Anforderungen. Linien- und Charterverkehr sind möglich, aber im Gegensatz zu Flughäfen der Kategorien A und B nicht zwingend. Damit ergeben sich für den Flughafen Samedan grössere betriebliche Spielräume. So muss der Flughafen beispielsweise nicht ganzjährig geöffnet sein und kann saisonal unterschiedliche Betriebszeiten vorsehen. Bei Ausbau der Infrastruktur steht dem Flughafen Samedan zudem die Möglichkeit offen, eine Konzession der Kategorie B zu erhalten.

Projekt "Steinschlagschutz Wasserschloss Trin-Mulin"

Die Regierung genehmigt das Projekt "Steinschlagschutz Wasserschloss Trin-Mulin" und spricht einen Kantonsbeitrag von 87 400 Franken. Oberhalb von Trin-Mulin wurde im Jahr 1906 ein Wasserschloss erstellt, welches einerseits der Gemeinde für die Trinkwasserversorgung dient und anderseits dem Elektrizitätswerk Tamins für die Energieerzeugung in der Zentrale Trin-Mulin. Der Zugang zum Wasserschloss erfolgt durch eine Felsschlucht, welche regelmässig mittels Felsräumung gesichert wird. Bei den diesjährigen Räumungsarbeiten ist ein grösseres, instabiles Felspaket entdeckt worden. Da der beigezogene Geologe die aktuelle Situation als gefährlich beurteilte, hat die Gemeinde Trin das Amt für Wald und Naturgefahren beauftragt, technische Massnahmen zur Reduktion der Gefahrensituation zu prüfen und zu erarbeiten. Die instabilen Felspakete werden noch in diesem Jahr mittels Netzverspann gesichert.

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Instabile Felspartien oberhalb von Trin-Mulin


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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