Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Kommission für Gesundheit und Soziales beantragt dem Grossen Rat, der Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes zuzustimmen. Ziel der Vorlage ist es, Personen in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen betreute Wohnformen als Ergänzung zum Wohnen zuhause und als Alternative zum Pflegeheimeintritt zu bieten.

Die Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes vorberaten. Die Sitzung stand unter dem Vorsitz von Grossrätin und Kommissionspräsidentin Christina Bucher-Brini. An der Sitzung teilgenommen hat auch Regierungsrat Christian Rathgeb sowie Vertreter des Gesundheitsamtes und der Sozialversicherungsanstalt.

Die Vorlage hat zum Zweck, betagten Personen, welche trotz geringer Pflegebedürftigkeit nicht mehr zuhause leben können oder wollen, eine Ergänzung zum Wohnen zuhause und eine Alternative zum Pflegeheimeintritt zu bieten. Damit das betreute Wohnen auch jenen zur Verfügung steht, welche in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, wird mit der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Ergänzungsleistungen an Mieterinnen und Mieter von betreuten Wohnungen geschaffen.

Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf für betreutes Wohnen, welches sich am Grundsatz "ambulant vor stationär" orientiert, und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Einigkeit besteht in der Kommission auch über das von der Regierung vorgeschlagene Konzept zur Ausgestaltung des betreuten Wohnens. Einzig bei der geforderten Grösse für die Anerkennung solcher Einrichtungen schlägt die einstimmige Kommission eine Ergänzung vor: Grundsätzlich sollen diese, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, mindestens sechs Wohneinheiten umfassen. Falls eine Einrichtung für betreutes Wohnen aber an ein Angebot für stationäre Pflege und Betreuung von Langzeitpatienten oder Betagten angeschlossen ist, darf die Mindestzahl für Wohneinheiten unterschritten werden.

Der Grosse Rat behandelt das Geschäft in der Dezembersession 2015.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Christina Bucher-Brini, Tel. 078 818 77 72


Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
Neuer Artikel