Der Bund hat die von den Kantonen Graubünden und St. Gallen beantragten Bewilligungen für den Abschuss von zwei Wölfen aus dem Calanda-Rudel erteilt. Der Abschuss erfolgt in direkter Absprache zwischen den beiden Kantonen.
Ende November haben die Kantone Graubünden und St. Gallen beim Bund eine Abschussbewilligung für zwei Wölfe aus dem Calanda-Rudel beantragt. Obwohl es bisher zu keinen gefährlichen Situationen für Menschen gekommen ist, wird das Verhalten einzelner dieser Tiere als problematisch eingestuft. Mit den vom Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligten Abschüssen soll die Scheu der Wölfe wieder verstärkt werden, damit sie Menschen und Siedlungen meiden.
Das BAFU teilt die Einschätzung der beiden Kantone, wonach die Verhaltensentwicklung der Wölfe des Calanda-Rudels als „problematisch“ eingestuft werden muss. Nachdem sich das Rudel in den Jahren 2011 bis 2013 gegenüber Menschen mehrheitlich scheu verhielt, mussten im Verlauf des Jahres 2014 vermehrt auffällige und unerwünschte Verhaltensweisen einzelner Tiere festgestellt werden. Die Wölfe näherten sich zunehmend den Siedlungen und zeigten eindeutig eine abnehmende Scheu gegenüber Menschen und Fahrzeugen. Dieses problematische Verhalten ist der Beginn einer ungünstigen Entwicklung. Es gilt folglich zu verhindern, dass sich daraus ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen entwickelt. Dies wird auch von internationalen Wolfsexperten gefordert, welche den Ländern mit Wolfspräsenz empfehlen, wenig scheue oder den Menschen gegenüber aggressiv auftretende Wölfe aus der Population zu entfernen.
Rechtliche Grundlagen vorhanden
Mit der Teilrevision der eidgenössischen Jagdverordnung hat der Bund im Sommer 2015 die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine Intervention geschaffen. Die Voraussetzungen für einen Eingriff sind eine nachgewiesene Reproduktion im laufenden Jahr und das wiederholte Auftreten von Wölfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen, verbunden mit geringer Scheu gegenüber Menschen. Die für den Abschuss erforderliche Verfügung wird veröffentlicht und den Umweltverbänden direkt eröffnet.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Tel. 081 257 36 01, E-Mail:
Mario.Cavigelli@bvfd.gr.ch
- Dr. Georg Brosi, Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. 081 257 38 92, E-Mail:
Georg.Brosi@ajf.gr.ch
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden