An ihrer jüngsten Sitzung setzt die Bündner Regierung die Teilrevision des Steuergesetzes in Kraft. Weiter erteilt sie die Bewilligung für einen zweisprachigen Maturitätslehrgang Deutsch/Englisch an der Evangelischen Mittelschule Schiers. Zudem erneuert die Regierung den Leistungsauftrag zwischen dem Kanton und Caritas Graubünden.
Inkraftsetzung der Teilrevision des Steuergesetzes
Die Regierung setzt die Bestimmungen der Teilrevision des Steuergesetzes vom 20. Oktober 2015 in Kraft und revidiert die Ausführungsbestimmungen zur Steuergesetzgebung.
Die Inkraftsetzung erfolgt teilweise rückwirkend auf den 1. Januar 2016. Dies gilt für Bestimmungen, die aufgrund des Bundesrechts zwingend auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden müssen oder welche die Steuerpflichtigen nicht belasten. So zum Beispiel für die Neuregelung des Abzugs der Aus- und Weiterbildungskosten (neu sind auch die Ausbildungskosten von maximal 12 000 Franken abziehbar) oder für die gesetzliche Grundlage für das Scannen und die elektronische Archivierung der Steuererklärungen. Andere Bestimmungen werden zusammen mit den entsprechenden Regelungen der direkten Bundessteuer auf den 1. Januar 2017 (Verjährungsregeln im Steuerstrafrecht) und auf den 1. Januar 2018 (juristische Personen mit ideellen Zwecken) in Kraft gesetzt.
Die Neuerungen im Steuergesetz bewirken auch Änderungen der Ausführungsbestimmungen, wo vor allem die Abschreibungssätze mit den wirtschaftsfreundlichen Sofortabschreibungen aufgenommen werden. Weiter werden die Betreibungsgebühren auf 100 Franken erhöht, um die effektiven Kosten auf die Verursacher überwälzen zu können; die Erhöhung erfolgt auf den 1. Juli 2016 und wirkt sich auch auf die Finanzhaushaltsverordnung aus. Zudem müssen mit der elektronischen Verarbeitung der Steuererklärungen die Arbeitsabläufe und Entschädigungen zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt werden.
Weitere Informationen:
Zusammenfassung Teilrevision Steuergesetz
Einführung eines zweisprachigen Maturitätslehrgangs an der Evangelischen Mittelschule Schiers
Die Bündner Regierung erteilt der Evangelischen Mittelschule Schiers die Bewilligung, einen zweisprachigen Maturitätslehrgang Deutsch/Englisch zu führen. Der zweisprachige Lehrgang soll im Schuljahr 2016/17 starten. Die Anerkennung der zweisprachigen Maturitätsausweise erfolgt provisorisch ab dem Schuljahr 2018/19 und unter Vorbehalt der Anerkennung der zweisprachigen Maturität durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und durch den Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Die Verordnung über das Gymnasium vom 6. Juli 1999 wurde im Jahr 2013 einer Teilrevision unterzogen. Damit wurde im Kanton Graubünden die Grundlage geschaffen, an den Mittelschulen nebst den zweisprachigen Maturitätslehrgängen in den Kantonssprachen auch einen zweisprachigen Lehrgang mit Englisch zu führen.
Sanierungsanordnung für diverse Bündner Kraftwerke
Die Regierung ordnet für mehrere Kraftwerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Betroffen sind je eine Wasserfassung der Energia alpina, der Energia Engiadina, der Gemeinde Malans und der Impianti elettrici Bivio. Im Kanton Graubünden stehen 153 kraftwerksbedingte Hindernisse in einem Fischgewässer, 65 davon wurden als sanierungsbedürftig eingestuft.
Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden. Demzufolge sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umzusetzen müssen.
Weitere Informationen:
Bundesamt für Umwelt
Regierung erneuert Leistungsauftrag mit Caritas Graubünden
Die Regierung erneuert den Leistungsauftrag zwischen dem Kanton Graubünden und dem Verein Caritas Graubünden. Der Vertrag wird auf die stark veränderte Situation im Bereich der Wohnungsnachfrage für Flüchtlinge und im Wohnungsangebot angepasst. Er ist befristet bis Ende Dezember 2018. Im Rahmen des Leistungsauftrages gilt für die Dienstleistungen von Caritas Graubünden neu ein Kostendach von 115 000 Franken pro Jahr.
Caritas Graubünden sucht und vermittelt Wohnungen im Kanton Graubünden für Personen im Flüchtlingsstatus und vorläufig aufgenommene Personen, welche länger als sieben Jahre in der Schweiz sind. Im Jahr 2015 konnte der Verein 47 Wohnungen vermitteln.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden